[2] Anschluss- und Vorzählerberich
Anschluss- und Vorzählerbereich |
AllgemeinesDer Anschluss- und Vorzählerbereich ist bezüglich Installationsarbeiten ein besonders sensibler Bereich. Verschlüsse (Plomben oder Schlösser) des Netzbetreibers dürfen nur von Netzbetreiber-Personal oder bei ausdrücklicher Zustimmung geöffnet werden. Jede Beschädigung derartiger Verschlüsse ist dem Netzbetreiber sofort mitzuteilen.
Alle Betriebsmittel wie z.B. Anschlusskästen, NH-Trenner, Sicherungen, Blindabdeckungen etc. sind so auszuführen, dass kein Zugang zu ungemessenen, spannungsführenden Teilen ohne Plombenöffnung möglich ist! Im Zweifelsfall ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.
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Zugriffsschutz im Vorzählerbereich
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Zugriffsschutz bei Einbauschlitz-Abdeckungen:
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Als Hausanschluss wird umgangssprachlich der Teil der Anschlussanlage zwischen dem Niederspannungs-Verteilernetz des Netzbetreibers (Übergabestelle) und der Hausanschlusssicherung bezeichnet.
Vorzählerleitungen sind sämtliche vor den Zählern befindliche Leitungen der Kundenanlage bis zur Übergabestelle des Netzbetreibers.
(wenn Übergabestelle nicht an den Eingangsklemmen der Hausanschlusssicherung liegt):
Leitungsstück von der Übergabestelle bis zur Hausanschlusssicherung
Einrichtung zur Aufnahme der Hausanschlusssicherungen. Ihre Eingangsklemmen einschließlich der zugehörigen N- oder PEN-Leiterklemme bilden die technische Grenze zwischen Verteilernetz und Verbraucheranlage Anmerkung: Eigentumsgrenzen werden durch diese Definition nicht betroffen.
Der Hauptverteiler ist der Verteiler nach dem Hausanschluss im Zuge der Hauptleitungen. Der Hauptverteiler dient der Aufteilung auf mehrere Hauptleitungen und zur Aufnahme der Hauptleitungssicherungen.
Leitungsstücke der Zu- und Ableitung für den Anschluss des Zählers bzw. der Zähleranschlussklemme von der letzten Klemmstelle vor dem Zähler bis zur nächsten Klemmstelle nach dem Zähler.
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Zugriffsschutz bei Vorzähler-Überstromschutzeinrichtungen:
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