[3.1] Direktmessung
Direktmessung |
Grundsätzliches zur Direktmessung
Bezüglich der Auswahl der Messeinrichtungen bzw des nötigen Verdrahtungs-Systems siehe "Auswahl der Messeinrichtungen". Die Montage der Messeinrichtungen kann nur dann erfolgen, wenn die Situierung des Zählerverteilerschrankes den Bestimmungen der TAEV Teil II, Pkt. 3.3 sowie den Ausführungsbestimmungen (Anbringungsort von Messeinrichtungen) entspricht. |
Für die Messeinrichtungen in Einfamilienhäusern, Landwirtschaftsbetrieben, Gewerbe u. a. m. ist als Mindestforderung der Standardzählerverteilerschrank mit 3 Zählerplatten entsprechend TAEV Teil II, Pkt. 3.4.1 vorzusehen. Es kann jedoch in Abhängigkeit von den Tarifangeboten des gewählten Energielieferanten notwendig sein, zusätzliche Messplätze vorzusehen. Bei der Neuerrichtung oder Änderung von Direktmessverteilern (NZHS<=63 A) ist für die Berechnung der Verteilerverlustleistung pro Zählerplatz (auch für ungenutzte Zählerplätze), eine Zählerverlustleistung von 35 Watt, bezogen auf 63 A Zählerstrom, zu berücksichtigen. Die zu berücksichtigende Verlustleistung kann auf die Nennstromstärke der Nachzählerhauptsicherung bezogen werden. Der Schaltschrankhersteller muss diese Verlustleistung bei der Schaltschrankauslegung berücksichtigen und entsprechend dokumentieren. Die Verlustleistung der Zählersteck- bzw. Zählerklemmleiste (als Bestandteil der Zählerschleife) ist aufgrund der Herstellerangaben gesondert zu berücksichtigen. Der Messschrank ist bei neuen Netzanschlüssen mit max. 2 übereinander angeordneten Zählerplattenreihen auszuführen. Abweichende Lösungen bei Anlagenänderungen sind nur im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber möglich. Die eindeutige Zuordnung von Vor- bzw. Nachzählersicherungen zu den Zählerschleifen ist durch Beschriftung (Kunde/Wohnung/Tarif) sicherzustellen. Um die Bildung von Kondenswasser im Hausanschlusskasten zu vermeiden ist (bei Verwendung von Rohrsystemen) die Einführung der Leitungen in den Messverteiler abzudichten.
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Beschriftung von Zählerplatz, Zählersicherung und Unterverteiler |
Standard-Zählerverteiler für OÖ.
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Ausführungshinweise zum MessbereichDie Ausführung des Messbereiches ist von der benötigten Nennstromstärke der NZHS abhängig. Zählerschleife für max. 40 A - NZHS muss mind. in 10 mm² Cu ausgeführt sein -> Zähleranschluss mittels ADOCK-Zählersteckleiste Zählerschleife für max. 50 A - NZHS muss mind. in 25 mm² Cu ausgeführt sein -> Zähleranschluss mittels ADOCK-Zählersteckleiste Zählerschleife für max. 63 A - NZHS muss mind. in 25 mm² Cu ausgeführt sein -> Zähleranschluss mittels ADOCK-Zählersteckleiste Der Nennstom der Nachzählerhauptsicherung ist das Maß für das anzusetzende Netzbereitstellungsentgelt. |
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Hinweis: Siehe auch Seite "Nachzählerhauptsicherung-System" - zugelassenen Zählersteckleisten. |
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Vorzählerverdrahtung von Standard-Zählerverteilschränken
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Abbildung: Beispiel einer Vorzählerverdrahtung bei Direktmessung im TN-System (Nullung)
Bis 63 A ist als Eingangssicherung ein D02-Sicherungslasttrennschalter (laienbedienbar) zu verwenden.
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Abbildung: Beispiel einer Vorzählerverdrahtung bei Direktmessung im TT-System (Fehlerstrom-Schutzschaltung) Bis 63 A ist als Eingangssicherung ein D02-Sicherungslasttrennschalter (laienbedienbar) zu verwenden. |
Neuen Zählergeneration AutomaticMeteringInformationsSystem In den nächsten Jahren wird dieser Zählertyp eingesetzt. Im Endausbau ist ein Deckungsgrad von 85 % geplant. Neue Funktionen:
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Beschreibung der neuen Zählergeneration (AMIS) |