[3.1] Direktmessung
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Direktmessung |
Grundsätzliches zur Direktmessung
Bezüglich der Auswahl der Messeinrichtungen bzw des nötigen Verdrahtungs-Systems siehe "Auswahl der Messeinrichtungen". Die Montage der Messeinrichtungen kann nur dann erfolgen, wenn die Situierung des Zählerverteilerschrankes den Bestimmungen der TAEV Teil II, Pkt. 3.3 sowie den Ausführungsbestimmungen (Anbringungsort von Messeinrichtungen) entspricht. |
Für die Messeinrichtungen in Einfamilienhäusern, Landwirtschaftsbetrieben, Gewerbe u. a. m. ist als Mindestforderung der Standardzählerverteilerschrank mit 3 Zählerplatten entsprechend TAEV Teil II, Pkt. 3.4.1 vorzusehen. Es kann jedoch in Abhängigkeit von den Tarifangeboten des gewählten Energielieferanten notwendig sein, zusätzliche Messplätze vorzusehen. Bei der Neuerrichtung oder Änderung von Direktmessverteilern (NZHS<=63 A) ist für die Berechnung der Verteilerverlustleistung pro Zählerplatz (auch für ungenutzte Zählerplätze), eine Zählerverlustleistung von 35 Watt, bezogen auf 63 A Zählerstrom, zu berücksichtigen. Die zu berücksichtigende Verlustleistung kann auf die Nennstromstärke der Nachzählerhauptsicherung bezogen werden. Der Schaltschrankhersteller muss diese Verlustleistung bei der Schaltschrankauslegung berücksichtigen und entsprechend dokumentieren. Die Verlustleistung der Zählersteck- bzw. Zählerklemmleiste (als Bestandteil der Zählerschleife) ist aufgrund der Herstellerangaben gesondert zu berücksichtigen. Der Messschrank ist bei neuen Netzanschlüssen mit max. 2 übereinander angeordneten Zählerplattenreihen auszuführen. Abweichende Lösungen bei Anlagenänderungen sind nur im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber möglich. Die eindeutige Zuordnung von Vor- bzw. Nachzählersicherungen zu den Zählerschleifen ist durch Beschriftung (Kunde/Wohnung/Tarif) sicherzustellen. Um die Bildung von Kondenswasser im Hausanschlusskasten zu vermeiden ist (bei Verwendung von Rohrsystemen) die Einführung der Leitungen in den Messverteiler abzudichten.
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Beschriftung von Zählerplatz, Zählersicherung und Unterverteiler |
Standard-Zählerverteiler für OÖ.
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Ausführungshinweise zum MessbereichDie Ausführung des Messbereiches ist von der benötigten Nennstromstärke der NZHS abhängig. Zählerschleife für max. 40 A - NZHS muss mind. in 10 mm² Cu ausgeführt sein -> Zähleranschluss mittels ADOCK-Zählersteckleiste Zählerschleife für max. 50 A - NZHS muss mind. in 25 mm² Cu ausgeführt sein -> Zähleranschluss mittels ADOCK-Zählersteckleiste Zählerschleife für max. 63 A - NZHS muss mind. in 25 mm² Cu ausgeführt sein -> Zähleranschluss mittels ADOCK-Zählersteckleiste Der Nennstom der Nachzählerhauptsicherung ist das Maß für das anzusetzende Netzbereitstellungsentgelt. |
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Hinweis: Siehe auch Seite "Nachzählerhauptsicherung-System" - zugelassenen Zählersteckleisten. |
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Vorzählerverdrahtung von Standard-Zählerverteilschränken
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Abbildung: Beispiel einer Vorzählerverdrahtung bei Direktmessung im TN-System (Nullung)
Bis 63 A ist als Eingangssicherung ein D02-Sicherungslasttrennschalter (laienbedienbar) zu verwenden.
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Abbildung: Beispiel einer Vorzählerverdrahtung bei Direktmessung im TT-System (Fehlerstrom-Schutzschaltung) Bis 63 A ist als Eingangssicherung ein D02-Sicherungslasttrennschalter (laienbedienbar) zu verwenden. |
Neuen Zählergeneration AutomaticMeteringInformationsSystem In den nächsten Jahren wird dieser Zählertyp eingesetzt. Im Endausbau ist ein Deckungsgrad von 85 % geplant. Neue Funktionen:
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Beschreibung der neuen Zählergeneration (AMIS) |
[3.1.1] Vorzählersicherungs-System
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Vorzählersicherungs-System |
Verdrahtung im VZS-System
Bei Neuerrichtung von Zählerverteiler mit Direktmessung ist kein Vorzählersicherungssystem zulässig siehe "Messung der elektrischen Energie".
Bei Erweiterung von bestehenden Zählerverteilern mit vorhandenem Vorzählersicherungs-System ist das bestehende System fortzusetzen. An die neu zu errichtende Vorzählersicherung werden vergleichbare Anforderungen wie an die Errichtung von Nachzählerhauptsicherungen gestellt (siehe Nachzählerhauptsicherung)
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[3.1.2] Nachzählerhauptsicherungs-System
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Nachzählerhauptsicherungs-System |
Grundsätzliches
Die Nachzählerhauptsicherung (nachfolgend kurz NZHS, impliziert Mehrzahl) ist eine kundenbedienbare Überstromschutzeinrichtung, mit tariflicher Relevanz (Bezugsgröße für das Netzbereitstellungsentgelt). Sie schützt den Zähler, die Zählersteckleiste und die Zählerschleife vor Überlastung. Der Kurzschlussschutz für die angeführten Bereiche muss durch die vorgeschaltete Sicherung (Hausanschluss-, Hauptleitungs- oder Gruppensicherung) gewährleistet werden. Bei der Staffelung von Sicherungen ist auf die Selektivität zwischen Gruppensicherung und NZHS Rücksicht zu nehmen. Abhängig vom Überstromschutzorgan für den thermischen Schutz der Messeinrichtung ist bis zur Sicherungs-Nennstromstärke von 63 A das NZHS-System mit Zählersteckleisten anzuwenden (Direktmessung). Siehe auch Ausführung des Messbereiches
Typen der NZHS
Zur technischen Fixierung des Ausmaßes der Netznutzung ist es bei Neuanlagen sowie bei wesentlicher Änderung/Erweiterung von bestehenden Anlagen notwendig, ausschließlich freigegebene Typen von Überstromschutzorganen zu verwenden (siehe unten). Damit wird sichergestellt, dass die vorgesehene Nennstromstärke (ohne Austausch des Überstromschutzorganes) fixiert ist oder im Fall eines Tarifschalters durch Plombierung unterbunden wird. Hinweis: NZHS die Laien zugänglich sind, müssen "Laiensicher" ausgeführt werden. Laienbedienbare Überstromschutzeinrichtungen müssen durch den Hersteller als solche ausgewiesen sein, D02-Sicherungslasttrennschalter und Tarifautomaten gelten in der Regel als "Laienbedienbar". Schraubsicherungen (25A) sind gemäß ÖVE-Richtlinie R5 für die Bedienung durch Laien zugelassen. Als NZHS sind folgende Typen von Überstromschutzorganen zulässig:
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Die zulässigen Nennstromstärken sind dem aktuellen Preisblatt „Netzbereitstellungsentgelte“ (siehe www.netzooe.at) zu entnehmen. |
Bei der Auswahl der Type der NZHS ist zu berücksichtigen, dass die Selektivität zwischen NZHS und den nachgeschalteten „Stromkreissicherungen“ so gut wie möglich gegeben ist. Bei der Verwendung von Leitungsschutzschalter und Tarifautomaten ist auf die Einhaltung der Selektiviät zu den nachgeschalteten Stromkreisabgängen zu achten. Insbesondere bei zentral angeordneten und für Kunden schwer zugänglichen Messverteilern in Mehrfamilienhäusern wird aus Selektivitätsgründen und Gründen der Bedienfreundlichkeit der Einsatz von D02-Sicherungslasttrennschalter ausdrücklich empfohlen.
Tarifrelevanz der NZHS
Bei NZHS bis einschließlich 50 A wird das Ausmaß der Netznutzung (und damit das Netzbereitstellungsentgelt) durch die Sicherungsnennstromstärke fixiert. Für die 63 A NZHS wird dies über die Viertelstunden-Spitzenwerte des Monats ermittelt. Die fabriksmäßige technische Begrenzung ist bei Neuanlagen, Erweiterungen sowie netzzugangsrelevanten Änderungen erforderlich. Änderungen bei der NZHS sind über das Meldewesen zu beantragen.
Situierung und Kennzeichnung von NZHS
Die NZHS ist im Verteilfeldbereich (direkt oberhalb des Messfeldes) anzuordnen. Bei mehreren NZHS sind diese vorzugsweise in einer Reihe zu situieren. Die NZHS-Frontplatten (Abdeckungen) dieses Bereiches müssen mit einer beidseitigen Plombiermöglichkeit versehen sein.
Bei neu zu errichtenden Zählerverteilern ist in diesem Bereich ein ausreichend dimensionierter Reserveplatz für weitere NZHS (entsprechend den ausgeführten Zählerplatten) vorzusehen. Des Weiteren dürfen sich keine "sonstigen Betriebsmittel" (wie FI-Schutzschalter, Leitungsschutzschalter, Messgeräte, Klemmen udgl.) in diesem Bereich befinden.
Im Bereich jeder NZHS muss eine eindeutig (mit der gleichen Bezeichnung wie beim Unterverteiler bzw. dem Zählplatz) ausgeführte Zugehörigkeitskennzeichnung- (z.B. Top1) dauerhaft angebrachte werden.
Beim Einbau von zusätzlichen Betriebsmitteln in bestehenden Zählerverteilern wird die Installation im NZHS-Bereich toleriert, sofern:
Wir weisen darauf hin, dass durch die zusätzlichen Betriebsmittel eingebrachten Verlustleistungen zu keiner unzulässigen Erwärmung der Schaltgerätekombination führen dürfen. Wenn allfällig verfügbare Zählerplatten künftig für Zählermontagen genutzt werden sollen, ist eine ausreichende Platz- und Verlustleistungsreserve für die Anordnung der dann erforderlichen NZHS zu berücksichtigen.
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Verdrahtung im NZHS-System |
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Anschluss der Messeinrichtung
Über die jeweils geeigneten Produkte gibt der Netzbetreiber Auskunft. Siehe auch Ausführung der Zählerschleife.
Zugelassene Zählersteckleisten für Anlagen mit NZHS bis 63 A : |
Symbolbilder: Drehstrom-Zählersteckleiste Wechselstrom-Zählersteckleiste |