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Ausführungshinweise
In den Versorgungsgebieten der oberösterreichischen Netzbetreiber (ausgenommen KFD) ist die Einzel- oder Gruppensteuerung anzuwenden.
- Tarifmäßig bedingte Schaltungen müssen grundsätzlich nach den Messeinrichtungen erfolgen.
- Schaltungsbeispiele sind aus den Tarifschaltungen ersichtlich.
- Sonderfälle sind mit dem Netzbetreiber zu klären.
- Die Spannungsversorgung für Lastschaltgeräte (Rundsteuerempfänger) darf nur vor der Messeinrichtung angeschlossen werden.
- Sie Spannungsversorgung für das Lastschaltgerät (Rundsteuerempfänger) ist mittels plombierbarer Vorsicherung (max. 10 Ampere) gegen Überlast und Kurzschluss zu schützen.
- An eine Vorsicherung dürfen maximal 5 Lastschaltgeräte (Rundsteuerempfänger) angeschlossen werden.
- Details zur Ausführung der Selektivteilsicherung - siehe SELEKTIVTEILSICHERUNG
- Der Querschnitt der Versorgungsleitung (ab Vorsicherung) für das Lastschaltgeräte (bzw. den Rundsteuerempfänger) sowie der Querschnitt der Steuerleitung muss 1,5 mm² Cu betragen.
- Die Vorsicherung (der Spannungsversorgung) ist im Anspeisefeld, von außen bedienbar, unterzubringen.
- Tarifschütze sind bei fabriksfertigen Zähler- und Zählerverteilerschränken im plombierbaren Bereich der NZHS anzuordnen.
- Ist in Altanlagen kein Schützenfach vorhanden, so können erschütterungsfreie, plombierbare Tarifschütze im Verteilungsbereich der gemeinsamen Messeinrichtungs- und Verteilungstafel montiert werden, bei getrennter Anordnung auf der Messeinrichtungstafel.
- Bei Stromstärken bis 16 Ampere kann entweder die direkte Schaltung oder die indirekte Schaltung angewendet werden. Bei höheren Stromstärken ist nur die indirekte Schaltung anzuwenden.
- Bei indirekter Schaltung erfolgt die Anspeisung der Tarifschütze vom Basistarifzähler über Steuerstromkreissicherungen.
- Die Steuerstromkreissicherungen sind entsprechend ihrer tariflichen Verwendung dauerhaft zu kennzeichnen.
- Da die Schaltfunktionen nicht beliebig kombiniert werden können, ist mit dem Netzbetreiber bei mehreren Zusatztarifen in einer Anlage, die Anzahl der auszuführenden Lastschaltgeräte (Rundsteuerempfänger)abzuklären.
- Werden besondere Steuerfunktionen benötigt, ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.
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