Bei der Ausführung des Messbereiches ist auf die vom Kunden gewünschten Bedarfsarten und die benötigte Zähler-Nennstromstärken in der Anlage zu achten.
Für Anlagen im TN-Netzen besteht in Österreich die gesetzliche Verpflichtung als Schutzmaßnahme die Nullung mit Zusatzschutz anzuwenden (Nullungsverordnung).
Bei der Ausführung ist weiter zu beachten, dass von der maximal einsetzbaren Nachzählerhauptsicherung bzw. von der maximal einsetzbaren Vorzählersicherung, das Netzbereitstellungsentgelt abhängt.
Abkürzungen:
TN-System -> Anwendung der Nullung
TT-System -> Anwendung der Fehlerstrom-Schutzschaltung
BT = Basistarif
ZT = Zusatztarif
NZHS = Nachzählerhauptsicherung
HW-Speicher = Heißwasserspeicher