Tonfrequenzsperre 
 

 

 

Für die Bemessung von Tonfrequenz-Sperreinrichtungen sind die bei den nachstehend angeführten EVU derzeit verwendeten Steuerfrequenzen zu berücksichtigen:

Netz OÖ GmbH                                          
LINZ Netz GmbH 190 Hz 
eww ag 2.000 Hz
EW Scharnstein 725 Hz
KW Glatzing-Rüstorf

Der Einsatz von Blindleistungs-Kompensationsanlagen und der damit verbundenen Begleitmaßnahmen ist in den Versorgungsgebieten der OÖ. Netzbetreiber unterschiedlich und im Einzelfall abzuklären.

Hinsichtlich Asynchronmaschinen sind Tonfrequenz-Sperreinrichtungen nur dann erforderlich, wenn die Summe der Nennleistungen aller in einer Kundenanlage gleichzeitig eingesetzten Maschinen die Vertragsleistung des Kunden übersteigt.

Tonfrequenzsperreinrichtungen sind erforderlich, wenn Betriebsmittel zum Einsatz kommen, die im Bereich der Steuerfrequenz(en) der Tonfrequenz-Rundsteuerung eine niedrige Impedanz aufweisen. Das betrifft vor allem Kondensatoren zur Blindleistungskompensation und in seltenen Fällen auch Asynchronmaschinen.