[2.2] Vorzählerbereich
Vorzählerbereich |
Allgemeines
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Verlegung von Vorzählerleitungen
Leitungen im Vorzählerbereich sind auf möglichst kurzem Weg zu verlegen und durchgehend schutzisoliert, z. B. mit Leitung H07V-U (Ym-Leitung) im Installationsrohr aus Isolierstoff, auszuführen. Vorzählerleitungen sind vorzugsweise in allgemein zugänglichen Räumen anzuordnen. Ist die Umgehung versperrter Räume nicht möglich, so sind Vorzählerleitungen in diesen ausnahmslos ungeschnitten, unverzweigt und ohne Durchzugskästen in geschlossenen Elektroinstallationsrohren gemäß OVE Richtlinie R14 zu führen.
Vorzählerleitungen sind in allgemein zugänglichen Räumen im Handbereich zusätzlich mechanisch geschützt zu verlegen (z.B. in einem Installationsrohr), ausgenommen davon ist die Ausführung als Kabel in dafür vorgesehenen Steigschächten und in Räumen, die speziell für derartige Anlagen vorgesehen sind.
Für waagrechte Verlegung derartiger Leitungen in Kellerdecken oder im darüber liegenden Fußbodenaufbau wird die Verwendung von Mantelleitungen oder Kabeln in entsprechend dimensionierten Installationsrohren empfohlen.
Bei Verlegung auf und über Putz sind Aderleitungen in geschlossenen Isolierstoffrohren für mindestens mittlere mechanische Beanspruchung oder Mantelleitungen oder Kabel zu verwenden. Bei Verlegung in Beton ist ein Installationsrohr für mindestens mittlere mechanische Beanspruchung zu verwenden.
Die Verlegung von Vorzählerleitungen durch brandgefährdete und explosionsgefährdete Räume ist zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.
Bei Abweichungen von den angeführten Verlegungsarten oder bei einer Verlegung außerhalb von Gebäuden ist vorher das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.
In allgemein zugänglichen Räumen (z. B. Stiegenhaus) sind die Abzweigungen von Hauptleitungen in Vorzählerfeldern von Zähler- und Zählerverteilerschränken oder in Hauptleitungsabzweigkästen, vorzunehmen. Für die Leitungsabzweigungen sind geeignete Hauptleitungsklemmen zu verwenden. Die entsprechende Plombierbarkeit der Hauptleitungsabzweig- und Durchzugskästen muss gegeben sein.
Vor- und Nachzählerleitungen dürfen weder in einem Rohr gemeinsam verlegt noch gemeinsam durch Hauptleitungsabzweig- und Durchzugskästen geführt werden. Sie dürfen auch nicht über gemeinsame Leitungsstützpunkte (Dachständer, Mauerständer, Konsolen und dergleichen) geführt werden. In Kabelkanälen und auf Kabeltassen ist auf getrennte und geschlossene Ausführung gegenüber sonstigen Installationen zu achten.
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Kundeneigene Stromwandler im Vorzählerbereich
Der Einbau von kundeneigenen Stromwandlern im Vorzählerbereich zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs, beispielsweise in Zusammenhang mit PV Anlagen, ist nur zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
bei Verwendung von:
Standard Wandler (kein offener Betrieb der Sekundärleitung zulässig)
Optional sind Rogowski Spulen (bekannt aus der Messtechnik, offener Betrieb der Sekundärleitung möglich)
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