[2.2] Vorzählerbereich
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Vorzählerbereich |
Allgemeines
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Verlegung von Vorzählerleitungen außerhalb von Zähler-Verteilschränken
Leitungen im Vorzählerbereich sind auf möglichst kurzem Weg zu verlegen und durchgehend schutzisoliert, z. B. mit Leitung H07V-U (Ym-Leitung) im Installationsrohr aus Isolierstoff, auszuführen. Vorzählerleitungen sind vorzugsweise in allgemein zugänglichen Räumen anzuordnen. Ist die Umgehung versperrter Räume nicht möglich, so sind Vorzählerleitungen in diesen ausnahmslos ungeschnitten, unverzweigt und ohne Durchzugskästen in geschlossenen Elektroinstallationsrohren gemäß OVE Richtlinie R14 zu führen.
Vorzählerleitungen sind in allgemein zugänglichen Räumen im Handbereich zusätzlich mechanisch geschützt zu verlegen (z.B. in einem Installationsrohr), ausgenommen davon ist die Ausführung als Kabel in dafür vorgesehenen Steigschächten und in Räumen, die speziell für derartige Anlagen vorgesehen sind.
Für waagrechte Verlegung derartiger Leitungen in Kellerdecken oder im darüber liegenden Fußbodenaufbau wird die Verwendung von Mantelleitungen oder Kabeln in entsprechend dimensionierten Installationsrohren empfohlen.
Bei Verlegung auf und über Putz sind Aderleitungen in geschlossenen Isolierstoffrohren für mindestens mittlere mechanische Beanspruchung oder Mantelleitungen oder Kabel zu verwenden. Bei Verlegung in Beton ist ein Installationsrohr für mindestens mittlere mechanische Beanspruchung zu verwenden.
Die Verlegung von Vorzählerleitungen durch brandgefährdete und explosionsgefährdete Räume ist zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.
Bei Abweichungen von den angeführten Verlegungsarten oder bei einer Verlegung außerhalb von Gebäuden ist vorher das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.
In allgemein zugänglichen Räumen (z. B. Stiegenhaus) sind die Abzweigungen von Hauptleitungen in Vorzählerfeldern von Zähler- und Zählerverteilerschränken oder in Hauptleitungsabzweigkästen, vorzunehmen. Für die Leitungsabzweigungen sind geeignete Hauptleitungsklemmen zu verwenden. Die entsprechende Plombierbarkeit der Hauptleitungsabzweig- und Durchzugskästen muss gegeben sein.
Vor- und Nachzählerleitungen dürfen weder in einem Rohr gemeinsam verlegt noch gemeinsam durch Hauptleitungsabzweig- und Durchzugskästen geführt werden. Sie dürfen auch nicht über gemeinsame Leitungsstützpunkte (Dachständer, Mauerständer, Konsolen und dergleichen) geführt werden. In Kabelkanälen und auf Kabeltassen ist auf getrennte und geschlossene Ausführung gegenüber sonstigen Installationen zu achten.
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Kundeneigene Stromwandler im Vorzählerbereich innerhalb von Zähler-Verteilschränken
Der Einbau von kundeneigenen Stromwandlern im Vorzählerbereich zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs, beispielsweise in Zusammenhang mit PV Anlagen, ist nur zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
bei Verwendung von:
Standard Wandler (kein offener Betrieb der Sekundärleitung zulässig)
Optional sind Rogowski Spulen (bekannt aus der Messtechnik, offener Betrieb der Sekundärleitung möglich)
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[2.2.1] Vorzähler-Sicherungen
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Vorzähler-Sicherungen |
ALLGEMEINES |
Hinweis: Überstromschutzeinrichtungen die Laien zugänglich sind müssen entweder:
Laienbedienbare Überstromschutzeinrichtungen müssen durch den Hersteller als solche ausgewiesen sein. D0-Sicherungslasttrennschalter gelten in der Regel als "Laienbedienbar". Dem Laien zugängliche NH-Sicherungslasttrennschalter oder NH-Lastschaltleisten müssen, durch eine nur mit Werkzeug zu entfernende Sperre, "Laiensicher" ausgeführt werden.
Vorzählersicherungen dienen dem Schutz der Haupt- bzw. Steigleitung und sind eine Trennstelle im Gefahrenfall.
Alle Überstromschutzorgane vor den Messeinrichtungen müssen plombierbar ausgeführt sein.
Als Vorzählersicherungen können folgende Arten von Überstromschutzeinrichtungen verwendet werden: · D0-Sicherungslasttrennschalter · NH-System (Betriebsklasse gL bzw. gG) · Leistungsschalter bzw. Leitungsschutzschalter mit erhöhtem Ausschaltvermögen (Hochleistungsautomaten). Das erforderliche Kurzschluss-Schaltvermögen ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Die Verwendung von Leitungsschutzschalter mit erhöhtem Ausschaltvermögen (Hochleistungsautomaten) als „Hausanschlusssicherung“ ist jedenfalls mit dem Netzbetreiber abzustimmen.
Überstromschutzorgane vor den Messeinrichtungen sind so anzuordnen bzw. auszuführen, dass die Schmelzeinsätze leicht und gefahrlos ausgewechselt werden können.
Für Überstromschutzorgane die Laien zugänglich sind wird die Verwendung von "laienbedienbaren" Sicherungslasttrennschaltern empfohlen. Beim Auswechseln von Sicherungen ist die ÖVE-Richtlinie R5 zu beachten.
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Die maximale Vorsicherung für den Kurzschlussschutz der Zählerschleife und des Zählers beträgt 63A. Wird der Kurzschlussschutz der Zählerschleifen durch die Hausanschlusssicherung bzw. Hauptleitungssicherung nicht gewährleistet so ist eine Aufteilung in Gruppen mit entsprechender Schutzeinrichtung für den Kurschlussschutz vorzunehmen (Vorzählergruppensicherung). Je Vorzähler-Gruppensicherung dürfen beispielsweise maximal 5 Wohneinheiten (vollelektrifiziert ohne elektrischen Durchlauferhitzer und e-Mobilität) angeschlossen werden. Bei Gewerbeanlagen ist eine Aufteilung abhängig von der vorliegenden Belastung und Gleichzeitigkeit vorzunehmen. Für den Kurzschlussschutz von Überspannungsschutzeinrichtungen gelten die oben angeführten Aussagen sinngemäß, wobei die maximale Vorsicherung für den Kurzschlussschutz den Herstellerangaben zu entnehmen ist. Für Anlagen ab einer NZHS von 50A ist jedenfalls eine separate Vorzählergruppensicherung erforderlich, sofern diese nicht gleich der Hausanschlusssicherung ist (eine Kundenanlage). Wird hierfür eine Vorsicherung von 80A benötigt, muss eine Kurzschlussleistung von mindestens 570 kVA vorhanden sein. Für Mehrparteienhäuser mit Gemeinschafts-Aufzugsanlage ist für den Fall einer notwendigen Aufteilung auf Vorzähler-Gruppensicherungen für die - die Aufzugsanlage zählende - Messung eine eigene Vorzähler-Gruppensicherung vorzusehen, welche Bestandteil der NS-Hauptverteilung sein muss. Es ist zulässig, die Allgemeinanlage und den Aufzug über eine Messung zu betreiben, wenn die Selektivität sichergestellt werden kann. Grundsätzlich wird empfohlen, für die Aufzugsanlage eine eigene Messung vorzusehen. |
Arten von Vorzählersicherungen:
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(1) Hausanschlusssicherung (angeordnet in einem separaten Hausanschlusskasten oder Bestandteil der Hauptverteilung). (2) Hauptleitungssicherung (Bestandteil der Hauptverteilung. Die Hauptleitungssicherung dient dem Überstromschutz der Hauptleitung). (3) Stockwerksabzweigsicherung (angeordnet im Zählerverteiler). Die Stockwerkabzweigsicherung dient dem Überlastschutz der Abzweigleitung und kann gleichzeitig die Funktion einer Vorzähler-Gruppensicherung erfüllen. (4) Vorzähler-Gruppensicherung (angeordnet im Zählerverteiler). Die Vorzähler-Gruppensicherung dient bei Vorliegen von mehreren Zählerschleifen für den Kurzschlussschutz im Nachzählersicherungssystem. Ist nur eine Zählerschleife vorhanden, dann spricht man von einer Vorzählersicherung. Vorzählersicherung "im engeren Sinn". Die Vorzählersicherung dient dem Überstromschutz von Betriebsmitteln (z.B. für Lastschaltgerät, Überspannungsableiter udgl.) bzw. einer Zählerschleife im Vorzählersicherungssystem. Die "Steuersicherung" (zur Spannungsversorgung des Lastschaltgerätes) stellt eine mögliche Ausführungsform der Vorzählersicherung dar.
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ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN ÜBERSTROMSCHUTZORGANE VOR DEN MESSEINRICHTUNGEN: |
- Das Überstromschutzorgan muss für die Beanspruchung, welche sich aus dem Einbauort ergeben, ausreichend dimensioniert werden (Kurzschlussschaltvermögen, Schutzart udgl.)
- durch die Konstruktion muss sichergestellt sein, dass beim Betätigen des Überstromschutzorganes alle Außenleiter gleichzeitig öffnen bzw. schließen (dies wird beispielsweise erfüllt durch die Verwendung von dreipoligen NH-Sicherungslasttrennschalter bzw. D0-Sicherungslasttrennschalter oder Leistungsschalter bzw. selektive Sicherungsautomaten)
- die Überstromschutzorgane müssen über eine Plombiermöglichkeit verfügen durch welche zuverlässig sichergestellt wird, dass ein Bedienen des Überstromschutzorganes nur nach Entfernung der Plombe möglich ist bzw. Schmelzeinsätze nur nach Plombenöffnung gewechselt werden können
- die Überstromschutzorgane müssen aufgrund der Konstruktion so geschalten sein, dass ohne Plombenöffnung keine unbefugte Stromentnahme möglich ist. Die Ausführungsvorgaben an die Sichtfenster von NH-Sicherungslasttrenner sind besonders zu beachten
- vor den Messeinrichtungen angeordnete Überstromschutzorgane müssen entweder:
- Überstromschutzorgane wie D0-Sicherungslasttrennschalter oder selektive Sicherungsautomaten, Leistungsschalter udgl. gelten als "Laienbedienbar", sofern der Hersteller der Schaltgeräte diese als "Laienbedienbar" ausgewiesen hat. Als laiensichere Ausführung gelten beispielsweise: Anordnung der nicht laienbedienbaren Betriebsmittel in einem abgeschlossenen elektrischen Betriebsraum (nicht zulässig für Zählerverteiler); Anordnung der nicht laienbedienbaren Betriebsmittel in einem separaten Schrank (z.B. zur Unterbringung der Hauptverteilung); Anbringung von Bediensperren oder zusätzlichen Sicht-Abdeckungen im Zählerverteiler (bei Hausanschlusssicherung, Vorzählersicherung, Vorzähler-Gruppensicherungen). Eine Anordnung dieser Betriebsmittel hinter der Verteilerblende ist unzulässig! - Das Demontieren bzw. Öffnen der Bediensperren, Abdeckungen bzw. Schanktüren darf nur unter Zuhilfenahme von Werkzeug möglich sein. An den Einrichtungen bzw. Abdeckungen muss ein Hinweis in unverlierbarer Ausführung angebracht werden, aus dem hervorgeht, dass "das Entfernen der Bediensperre/Abdeckung und die Bedienung der Schalteinrichtungen nur von Elektrofachkräften oder durch elektrotechnisch unterwiesene Personen durchgeführt werden darf". - Überstromschutzorgane sind derart anzuordnen, dass die Bedienung der Ein-/Ausschaltmechanismen ohne Abnahme von Verteilerblenden möglich ist. Dies gilt nicht für Überstromschutzorgane, welche ausschließlich vom Netzbetreiber bedient werden können (z.B. Spannungspfadsicherungen bei Wandlermessungen etc.). Überstromschutzorgane sind so anzuordnen, dass ein ausreichender Anschlussraum für das Anklemmen vorhanden ist. Der Mindestabstand der Unterkannte der Überstromschutzorgane vom fertigen Fußboden darf 400 mm nicht unterschreiten - NH-Sicherungslasttrennschalter sind senkrecht anzuordnen und so einzubauen, dass beim Ausschalten das Schaltteil nach unten ausschwenkt - die Überstromschutzeinrichtungen sind sowohl auf der Berührungsschutzabdeckung als auch am jeweiligen Betriebsmittel anlagenbezogen, dauerhaft und unverwechselbar zu kennzeichnen. - Überstromschutzorgane im Vorzählerbereich sind selektiv zu staffeln. Dies wird dadurch erreicht, dass Sicherungen die hintereinandergeschaltet sind ein Nennstromverhältnis von mindestens 1,6 zu 1 aufweisen (Betrachtung in Lastflussrichtung Verteilernetz zu Kundenanlage). Bei Vornahme von Änderungen/Erweiterungen bei einem Verteiler mit Überstromschutzeinrichtungen vor den Messeinrichtungen sind die oben angeführten allgemeinen Anforderungen bei der Ausführung zu berücksichtigen. Bei Anwendung von Leistungsschaltern ist betreffend den Schutzeinstellungen (selektive Staffelung zum nächstgelegenen Überstromschutzorgan des Netzbetreibers) die Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich. Für die Ausführung von Überstromschutzorganen im Vorzählerbereich im Zusammenhang mit Wandlermessungen existieren besonders zu beachtende Dimensionierungsvorgaben (siehe Wandlermessung).
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BESONDERE ANFORDERUNGEN, WELCHE SICH AUS DEM ZWECK DER ÜBERSTROMSCHUTZEINRICHTUNG ERGEBEN: |
Vorzählersicherung
Für jede Zählerschleife die mit Zählerklemmleiste und Zählerschleife von 25mm² Cu ausgeführt ist, muss eine separate Vorzählersicherung vorgesehen werden, sofern mindestens zwei Zählerschleifen vorhanden sind. Bei Mehrparteien-Wohnhäusern mit Gemeinschafts-Aufzugsanlage ist bei Vornahme einer Aufteilung auf Vorzähler- bzw. Vorzähler-Gruppensicherungen für die Zählerschleifen der Aufzugsanlage eine eigene Vorzählersicherung vorzusehen.
Vorzähler-Gruppensicherung
Auf die Einhaltung der Selektivität zwischen Vorzähler-Gruppensicherung und Nachzählerhauptsicherung ist zu achten. Die Anzahl der von der Gruppensicherung versorgten Zählerschleifen mit 10 mm² Cu ist abhängig von der Nutzungsart und der Gleichzeitigkeit sowie der Sicherungsnennstromstärke der Nachzählerhauptsicherungen.
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Die maximal zulässige Sicherungsnennstromstärke für die Vorzähler-Gruppensicherung beträgt 63A. Es dürfen maximal 5 vollelektrifizierte Wohneinheiten mit einer NZHS von 25A von einer gemeinsamen Vorzähler-Gruppensicherung mit 63A versorgt werden. Vorzähler-Gruppensicherungen, welche direkt im zugehörigen Zählerverteiler angeordnet werden, sind jedenfalls laienbedienbar auszuführen (z.B. D02-Sicherungslasttrennschalter mit optischer Sicherungsausfallanzeige in Form von Blink- oder Leuchtmelder). Vorzähler-Gruppensicherungen sind vorzugsweise im zugehörigen Zählerverteiler anzuordnen. Die Aufteilung auf Vorzähler- bzw. Vorzähler-Gruppensicherungen ist jedenfalls erforderlich, wenn für die vorgelagerte Sicherung (Hausanschlusssicherung oder Hauptleitungssicherung) eine Nennstromstärke größer als 63A erforderlich ist.
Hauptleitungssicherung
Wenn mehrere Hauptleitungen vorhanden sind, so sind diese nach der Hausanschlusssicherung einzeln abzusichern. Bei Verwendung von NH-Lasttrennschaltern sind die Hauptleitungssicherungen vorzugsweise in einem separaten Hauptverteilschrank unterzubringen (siehe Abbildung) |
Abbildung: Beispielhafte Darstellung von Überstromschutzorganen im Vorzähler- und Messbereich |
Stockwerkabzweigsicherungen
Werden mehrere Zählerverteiler (Geschosse) von einer gemeinsamen Hauptleitung versorgt, so ist jede Abzweigleitung mit einer Stockwerkabzweigsicherung zu versehen, welche gleichzeitig die Funktion einer Vorzähler- bzw. Vorzähler-Gruppensicherung übernimmt. Bei Notwendigkeit der Aufteilung auf mehrere Vorzähler-bzw. Vorzähler-Gruppensicherungen kann die zentrale Anordnung einer Stockwerkabzweigsicherung entfallen.
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SELEKTIVTEILSICHERUNG |
Ausführung der Selektivteilsicherung: Plombierbarer D02-Sicherungslasttrennschalter (Eaton/Schrack/Hager) |
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ABSCHALTBEDINGUNG |
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