Allgemeines
Die nachstehenden Ausführungen gelten nur als unverbindliche Empfelhlung und stellen keine Bestimmung der OÖ Ausführungsbestimmungen dar.
Es wird dabei ausschließlich die Installation der Spannungsversorgung bis zu den Engangsklemmen des Hauptschalters bzw. des Beleuchtungsschalters-Fahrkorb behandelt.
Falls es aus abrechnungstechnischen Gründen gewünscht ist, kann die Aufzugsanlage mit einer separaten Messung installiert werden.
Versorgungs- Steuerleitungen
Ob die Aufzugsanlage mit einer gesonderten Messung (getrennt von der Allgemeinanlage) auszustatten ist, muss mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden.
Die Zuleitung Triebswerkraum ist fünfpolig auszuführen. Sie ist als eigene Zuleitung vom Hausanschluss bzw. der Hauptverteilung auszuführen.
Ausgenommen Feuerwehraufzüge, können für Aufzugsgruppen gemeinsame Zuleitungen ausgeführt werden.
Besondere Sorgfalt ist auf die Einhaltung der Selektivität beim Überstromschutz zu richten (Versorgungssicherheit).
Steigleitungsschalter
Die Betätigungsstelle muss in unmittelbarer Näher der Haltestelle der Hauptzugangsebene angeordnet und als Aufzugs-Steigleitungsschalter beschriftet sein. Zum Schutz vor unbefugter Betätigung ist der Steigleitungsschalter als Schlüsselschalter auszuführen. Die Schalteinrichtung kann Lastschalter, fernbetätigtes Schütz oder ein Leistungsschalter sein.
Hauptschalter (Triebwerksraum)
Jede Aufzugsanlage muss mit einem Hauptschlter im Triebwerksraum allpolig abzuschlten sein, unabhängig vom Steigleitungsschalter.
Fehlerstrom-Schutzschalter
Notwendige FI-Schalter sind in der Nähe des Hauptschalters für die Versorgung des Triebwerkraumes anzuordnen. Die Beleuchtungsstromkreise des Fahrkorbes sind jedenfalls mit einem FI-Schalter für den Zusatzschutz auszuführen. Bei umrichtergesteuerten Aufzugsantrieben müssen geeignete FI-Schalter verwendet werden.
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