[4.2.4.5] Wirkleistungsvorgabe
Allgemeines zur WirkleistungsvorgabeDie Wirkleistungsvorgabe (folgend kurz WLV) wirkt – sowohl für Volleinspeisung als auch für Überschusslieferung – immer direkt auf die Parallelbetriebsanlage und nicht am Netzanschlusspunkt (so wie bei einer Rückleistungsbeschränkung). Dabei verbleibt die Parallelbetriebsanlage am Netz und die Wirkleistungsabgabe wird begrenzt oder auf 0 gesetzt. Die WLV ist je Zählpunkt mit einer Parallelbetriebsanlage entsprechend der in Pkt. 1 abgebildeten Tabelle anzuwenden. Die WLV wirkt dabei in der Kundenanlage auf alle Erzeugungsanlagen (auch unterschiedliche Primärenergiequelle) und alle in das Verteilernetz rückspeiserelevanten Batterie-Energiespeicher. Die für die Signalübertragung vorgesehenen Netzwerkkabel sind aus Standardisierungsgründen nur für die Verwendung der WLV zulässig. Ziel dabei ist in Zukunft eine Netzbetreiberschnittstelle zu den Parallelbetriebsanlagen vorzubereiten die an einer neuen Zählergeneration Anschluss findet.
Kategorie 4 und 5 Parallelbetriebsanlagen (TYP B/C/D Parallelbetriebsanlagen nach TOR Erzeuger) Die in der Tabelle in Pkt. 1 dargestellten KAT 4 und 5 werden individuell über die Netzzugangszusage mit Kraftwerks-Regler, Fernwirkanlage und dazugehörenden Ausführungsschemata dargestellt und sind daher nachfolgend nicht im Detail geregelt.
Kategorie 2 und 3 Parallelbetriebsanlagen (TYP A Parallelbetriebsanlagen nach TOR Erzeuger) Für die Kategorien KAT 2(A & B) und 3 werden nachfolgend detaillierte Ausführungsvorgaben erläutert. Diese gelten sowohl für Neuanlagen deren Anschluss erstmalig ans Verteilernetz erfolgt, aber auch für Leistungs-Erweiterungen - oder Änderungen an bestehenden Anlagen. Der Verteilernetzbetreiber stellt ausnahmslos nur einen LSG-Relaiskontakt zur Verfügung. Dieses Signal ist aus Standardisierungsgründen ausnahmslos über die Schnittstelle und das Netzwerkkabel bis zum Wechselrichter, Park- oder Kraftwerks-Regler zu übertragen. Bei unterschiedlichen Eingangsspannungsniveaus von Wechselrichtern und/oder Generatoren wird ein zentrales Management in Form eines Park- oder Kraftwerks-Reglers empfohlen. Optional kann eine Kontaktvervielfachung bei Bedarf ausgeführt werden. Zu beachten ist dabei der vom Relais verursachte Strom und der dadurch am verwendeten Netzwerkkabel ausgelöste Spannungsabfall.
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1) Einteilung der Parallelbetriebsanlage in AnlagenkategorienDie Anlagen werden in folgende Kategorien für die Umsetzung eingeteilt: |
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2) Umsetzung in der KAT 2(A) - Anlagen mit Direktmessung
Im Nachzählerbereich des Zählerverteilers ist dieses Netzwerkkabel auf einer Hutschiene mittels einer Standard RJ45 Buchse (bei Netzwerkkabel ohne Stecker) oder RJ45 Kupplung (bei Netzwerkkabel mit Stecker) mit der Standard-Belegung T-568B aufzulegen. Diese Buchse/Kupplung stellt die Schnittstelle zum Verteilernetzbetreiber dar. |
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An dieser Buchse ist ein Standard-Patchkabel mit Belegung T-568B anzustecken, welches über einen Schutzschlauch hinter den Verteilerblenden und dem verplombten Bereich durch die betreffende Zählerplatte hindurch zum Montageort des LSG zu führen ist.
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3) Umsetzung in der KAT 2(B) und KAT 3 - Anlagen mit Wandlermessung
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4) Logiktabelle für die Parallelbetriebsanlage KAT 2 (A & B) sowie KAT 3Die Signalvorgabe wird über Bistabile Relais (Schließer – Kontakte 0/1) an die Parallelbetriebsanlage (Wechselrichter, Park- oder Kraftwerks-Regler etc.) übertragen. Folgende Tabelle muss somit bei der Leistungsabgabe der Parallelbetriebsanlage realisiert werden:
Achten Sie bei Wechselrichtern und Kraftwerks-Regler insbesondere auf das korrekte Setting bei der WLV durch den Verteilernetzbetreiber. Täglich erfolgt in der Nacht am LSG automatisch eine kurze EIN- und AUS-Schaltung um Kommunikationsfehler (ausbleibende Rückschaltung Zustand Relais 0) zu korrigieren. |