I)                 Allgemeines zur Wirkleistungsvorgabe

 

Die Wirkleistungsvorgabe (folgend kurz WLV) wirkt – sowohl für Volleinspeisung als auch für Überschusslieferung – immer direkt auf die Parallelbetriebsanlage und nicht am Netzanschlusspunkt (so wie bei einer Rückleistungsbeschränkung). Dabei verbleibt die Parallelbetriebsanlage am Netz und die Wirkleistungsabgabe wird begrenzt oder auf 0 gesetzt, um nach Beendigung der Wirkleistungsvorgabe sofort wieder in den Normalbetrieb übergehen zu können.

Die WLV ist je Zählpunkt mit einer Parallelbetriebsanlage entsprechend der nachfolgend abgebildeten Tabelle anzuwenden. Die WLV wirkt dabei in der Kundenanlage auf alle Erzeugungsanlagen (auch unterschiedliche Primärenergiequellen) und alle an das Verteilernetz angeschlossenen Batterie-Energiespeicher, auch wenn diese nicht rückspeiserelevant sind.

Die für die Signalübertragung vorgesehenen Netzwerkkabel sind aus Standardisierungsgründen nur für die Verwendung der WLV zulässig. Ziel dabei ist in Zukunft eine Netzbetreiberschnittstelle zu den Parallelbetriebsanlagen vorzubereiten, die mittelfristig an einer neuen Zählergeneration und langfristig an einer Digitalen Schnittstelle Anschluss findet.

In der Zuständigkeitstabelle finden Sie die zeitlich notwendigen Arbeitsschritte detailliert dargestellt. Dies erleichtert insbesondere die genaue Zuordnung zur Aufgabe und vor allem wer diese Tätigkeit durchführt.

Ist die beschriebene Netzwerkkabellösung bei Bestandskundenanlagen wirtschaftlich unzumutbar und kann daher baulich nicht ausgeführt werden, ist eine individuelle Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich. Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit der Team Dezentrale Erzeugung auf.


 

 

II)                 Einteilung der Parallelbetriebsanlage in Anlagenkategorie

 

  Umsetzungstabelle Anlagenkategorie

Umsetzungstabelle Anlagenkategorie

 

 

A)         Anlagen der Type A entsprechend TOR-Stromerzeugungsanlagen

ALLGEMEINES

Die im Folgenden festgelegten Ausführungsvorgaben gelten sowohl für Neuanlagen deren Anschluss erstmalig ans Verteilernetz erfolgt, aber auch für Leistungs-Erweiterungen - oder Änderungen an bestehenden Anlagen.

Der Verteilernetzbetreiber stellt nur einen LSG-Relaiskontakt zur Verfügung. Dieses Signal ist aus Standardisierungsgründen ausnahmslos über die Schnittstelle und das Netzwerkkabel bis zum Wechselrichter, Energie-Management-System, Park- oder Kraftwerks-Regler zu übertragen.

Bei unterschiedlichen Eingangsspannungsniveaus von Wechselrichtern und/oder Generatoren wird ein zentrales Management in Form eines Energie-Management-Systems oder Park- oder Kraftwerks-Reglers empfohlen. Optional kann eine Kontaktvervielfachung bei Bedarf ausgeführt werden. Zu beachten ist dabei der vom Relais verursachte Strom und der dadurch am verwendeten Netzwerkkabel ausgelöste Spannungsabfall. Nachfolgend eine beispielhafte Darstellung einer Kontaktvervielfachung bei unterschiedlichen Spannungsniveaus oder Systemkomponenten.

 

  Umsetzungstabelle Anlagenkategorie

Beispiel Kontaktvervielfachung mit 230 V Relais und zwei unterschiedlichen Systemkomponenten

 

 

 

Logiktabelle für die Parallelbetriebsanlagen Kategorie 1(A & B), 2(A & B) sowie 3

Die Signalvorgabe wird über Bistabile Relais (Schließer – Kontakte 0/1) an die Parallelbetriebsanlage (Wechselrichter, Park- oder Kraftwerks-Regler etc.) übertragen. Folgende Tabelle muss somit bei der Leistungsabgabe der Parallelbetriebsanlage realisiert werden:

 

Zustand Relais LSG

Anforderung an die Leistungsabgabe der Parallelbetriebsanlage

0 (geöffnet, ausgeschaltet)

Keine Vorgabe – 100 % möglich

1 (geschlossen, eingeschaltet)

Vorgabe 0 %

 

Achten Sie bei Wechselrichtern und Kraftwerks-Regler insbesondere auf das korrekte Setting, um die WLV durch den Verteilernetzbetreiber korrekt an das Betriebsmittel zu übertragen.

 

Die Wirkleistungsvorgabe wird täglich mit einem Reset am LSG wieder auf geöffnet (keine Vorgabe – 100% möglich) gesetzt. Dies erfolgt für den Fall von Übertragungsstörungen in der Power Line Communication (PLC) um ein Verbleiben in geschlossenem Zustand (Vorgabe 0%) zu vermeiden.

Der Verteilnetzbetreiber wird die Funktionalität der Wirkleistungsvorgabe wiederkehrend überprüfen.

 

Kategorie 1 Parallelbetriebsanlagen (TYP A Parallelbetriebsanlagen nach TOR-Stromerzeugungsanlagen kurz TOR SEA)

Für die Kategorien KAT 1 werden nachfolgend detaillierte Ausführungsvorgaben erläutert. Abweichend zu den Bedingungen der Kategorie 1B, 2 und 3 werden derzeit in KAT 1A keine LSG montiert. Diese werden später mit einer neuen Zählertechnologie oder mit einer Digitalen Schnittstelle angesteuert. Die KAT 1B ist völlig analog der KAT 2A auszuführen, wird aber aus Vollständigkeitsgründen auch separat erläutert.

 

Kategorie 2 und 3 Parallelbetriebsanlagen (TYP A Parallelbetriebsanlagen nach TOR-Stromerzeugungsanlagen)

Für die Kategorien KAT 2(A & B) und 3 werden nachfolgend detaillierte Ausführungsvorgaben erläutert. 

 

 

 

B)         Anlagen der Type B/C/D entsprechend TOR-Stromerzeugungsanlagen

Kategorie 4 und 5 Parallelbetriebsanlagen (TYP B/C/D Parallelbetriebsanlagen nach TOR-Stromerzeugungsanlagen)

Die in der Tabelle in Allgemeines dargestellten KAT 4 und 5 werden individuell über die Netzzugangszusage mit Kraftwerks-Regler, Fernwirkanlage und dazugehörenden Ausführungsschemata dargestellt und sind daher nachfolgend nicht im Detail dargestellt.

 

 

 

 

III)                 Umsetzung der Wirkleistungsvorgabe für Typ A Anlagen

 

 

1)      Umsetzung in der KAT 1(A) (Max.Kap. zwischen 0,8 > SN/PN ≤ 3,68 kVA) -  mit Direktmessung

  • Es erfolgt vorerst KEINE Signalvorgabe via LSG. Geplant ist diese entweder mit der neuen Zählergeneration und deren Kontakt oder mit einer digitalen Schnittstelle zu steuern. Um die Kommunikation dafür vorzusehen, ist in jedem Fall zumindest ein Netzwerkkabel vorzubereiten. In diesen Fällen ist daher KEIN LSG-Montageplatz vorzubereiten. 

In jedem Fall sind folgende Arbeiten im Zuge der Vorbereitungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis durchzuführen:

  • Vom Nachzählerbereich des Zählerverteilers abgehend, ist ein Netzwerkkabel mit je mindestens 0,25 mm² CU-Querschnitt (beispielsweise CAT 7 – AWG 23) zur Parallelbetriebsanlage (Wechselrichter - auch mehrere möglich, Park- oder Kraftwerks-Regler) zu verlegen. Eine entsprechende Überlänge und eine Netzwerkdose mit einer Standard RJ45 Buchse (bei Netzwerkkabel ohne Stecker) oder RJ45 Kupplung (bei Netzwerkkabel mit Stecker) für eventuell später erforderliche Anschlussänderungen am kundenseitigen Ende wird empfohlen.

 

  • Im Nachzählerbereich des Zählerverteilers ist dieses Netzwerkkabel auf einer Hutschiene mittels einer Standard RJ45 Buchse (bei Netzwerkkabel ohne Stecker) oder RJ45 Kupplung (bei Netzwerkkabel mit Stecker) mit der Standard-Belegung T-568B so aufzulegen, dass die Einbauten und das Kabel hinter der Verteilerblende bleiben. Diese Buchse/Kupplung stellt die Schnittstelle zum Verteilernetzbetreiber dar.

 

  • Der blaue Draht des Netzwerkkabels (Standard Pin 4) ist am V+ Eingang, sowie der weiße-blaue Draht (Standard Pins 5) ist am 0% Eingang der Parallelbetriebsanlage (Wechselrichter, Park- oder Kraftwerks-Regler) so anzuschließen, dass bei einem entsprechenden Signal (Schließer-Kontakt EIN = Geschlossen) die Leistungsreduktion von 100% auf 0% erfolgt. Die Parametrierung der Parallelbetriebsanlage ist entsprechend Pkt. 4) Logiktabelle vorzunehmen.

 

  • Die Netzwerkdurchgängigkeit und die Funktion der WLV ist vor Inbetriebnahme der Parallelbetriebsanlage zu überprüfen.

 

 

 

 

KAT 1(A) Blockschaltbild Beispiel

 

 

 

2)      Umsetzung in der KAT 1(B) (Max.Kap. zwischen 3,68 > SN/PN ≤ 30 kVA) sowie KAT 2(A) (Max.Kap. zwischen 30 > SN/PN bis zur technischen Grenze der Direktmessung) - Anlagen mit Direktmessung

 

  • Die Signalvorgabe erfolgt über ein Lastschaltgerät (LSG – ehemals Tonfrequenz-Rundsteuerung) des Verteilernetzbetreibers.

 

  • Für die Montage und den Betrieb des LSG ist an einer freien Zählerplatte bei der Verrechnungsmessung (Zählerverteiler - wie im Schaltungsbeispiel bzw. unseren Ausführungsbestimmungen beschrieben / siehe hierzu AB-Oberösterreich http://www.ooe-ausfuehrungsbestimmungen.at/de/362/die Strom-Versorgung vorzubereiten. Diese Regelung gilt auch dann, wenn bereits ein LSG für eine Unterbrechbare Lieferung montiert ist (in diesem Fall sind nach Ausführung der WLV dann zwei LSG´s montiert).

Ist bereits ein LSG für eine unterbrechbare Lieferung vorhanden und keine freie Zählerplatte mehr verfügbar – kann dieses LSG verwendet werden und somit die Neu-Installation der Stromversorgung entfallen.


Für den Fall das generell keine freie Zählerplatte mehr vorhanden ist (oder freigemacht werden kann), kann auf die Vorbereitung der LSG Montage verzichtet werden und die Anlage ist analog der KAT 1(A) auszuführen.

 

  • Vom Nachzählerbereich des Zählerverteilers abgehend ist ein Netzwerkkabel mit je mindestens 0,25 mm² CU-Querschnitt (beispielsweise CAT 7 – AWG 23) zur Parallelbetriebsanlage (Wechselrichter - auch mehrere möglich, Park- oder Kraftwerks-Regler) zu verlegen. Eine entsprechende Überlänge und eine Netzwerkdose mit einer Standard RJ45 Buchse (bei Netzwerkkabel ohne Stecker) oder RJ45 Kupplung (bei Netzwerkkabel mit Stecker) für eventuell später erforderliche Anschlussänderungen am kundenseitigen Ende wird empfohlen. 

Im Nachzählerbereich des Zählerverteilers ist dieses Netzwerkkabel auf einer Hutschiene mittels einer Standard RJ45 Buchse (bei Netzwerkkabel ohne Stecker) oder RJ45 Kupplung (bei Netzwerkkabel mit Stecker) mit der Standard-Belegung T-568B so aufzulegen, dass die Einbauten und das Kabel hinter der Verteilerblende bleiben. Diese Buchse/Kupplung stellt die Schnittstelle zum Verteilernetzbetreiber dar.

 

 

 

 

An dieser Buchse ist ein Standard-Patchkabel mit Belegung T-568B anzustecken, welches über einen Schutzschlauch hinter den Verteilerblenden und dem verplombten Bereich durch die betreffende Zählerplatte hindurch zum Montageort des LSG zu führen ist.

  • Der blaue Draht des Netzwerkkabels (Standard Pin 4) ist am V+ Eingang, sowie der weiße-blaue Draht (Standard Pins 5) ist am 0% Eingang der Parallelbetriebsanlage (Wechselrichter, Park- oder Kraftwerks-Regler) so anzuschließen, dass bei einem entsprechenden Signal (Schließer-Kontakt EIN = Geschlossen) die Leistungsreduktion von 100% auf 0% erfolgt. Die Parametrierung der Parallelbetriebsanlage ist entsprechend Pkt. 4) Logiktabelle vorzunehmen.

Die Netzwerkdurchgängigkeit (blaues Draht-Paar an der Buchse/Kupplung auf blaues Draht-Paar am Wechselrichter/Kraftwerks-Regler) ist vor Inbetriebnahme der Parallelbetriebsanlage zu überprüfen.

 

 

KAT 1(B) Blockschaltbild Beispiel (ohne externe Netzentkupplung)

 

 

 

KAT 2(A) Blockschaltbild Beispiel (mit externer Netzentkupplung)

 

 

3)      Umsetzung in der KAT 2(B) (Max.Kap. zwischen 3,68 kVA > Sn/Pn < 100 kW) sowie KAT 3 (Max.Kap. zwischen 100 kW > Sn/Pn < 250 kW) - Anlagen mit Wandlermessung 

 

  • Die Signalvorgabe erfolgt über ein Lastschaltgerät desVerteilernetzbetreibers.

 

  • Vom Nachzählerbereich des Zählerverteilers abgehend ist ein Netzwerkkabel mit je mindestens 0,25 mm² Cu Querschnitt (beispielsweise CAT 7 – AWG 23) zur Parallelbetriebsanlage zu verlegen. Eine entsprechende Überlänge und eine Netzwerkdose mit einer Standard RJ45 Buchse (bei Netzwerkkabel ohne Stecker) oder RJ45 Kupplung (bei Netzwerkkabel mit Stecker) für eventuell später erforderliche Anschlussänderungen am kundenseitigen Ende wird empfohlen.

Im Kommunikationsfach des Wandlermessverteilers ist das Netzwerkkabel auf einer Hutschiene mittels einer Standard RJ45 Buchse (bei Netzwerkkabel ohne Stecker) oder RJ45 Kupplung (bei Netzwerkkabel mit Stecker) mit der Standard-Belegung T-568B so aufzulegen, dass die Einbauten und das Kabel hinter der Verteilerblende bleiben. Diese Buchse/Kupplung stellt die Schnittstelle zum Verteilernetzbetreiber dar.

 

 

 

 

 

  • Für die Montage und den Betrieb des LSG wird vom Verteilernetzbetreiber an einer freien Zählerplatte bei der Verrechnungsmessung (Wandlermessung ½ indirekt oder indirekt) die Strom-Versorgung vorbereitet.

Der Verteilernetzbetreiber steckt an der Buchse/Kupplung ein Standard-Patchkabel an.

 

  • Der blaue Draht des Netzwerkkabels (Standard Pin 4) ist am V+ Eingang, sowie der weiße-blaue Draht (Standard Pins 5) ist am 0% Eingang der Parallelbetriebsanlage (Wechselrichter, Park- oder Kraftwerks-Regler) so anzuschließen, dass bei einem entsprechenden Signal (Schließer-Kontakt EIN = Geschlossen) die Leistungsreduktion von 100% auf 0% erfolgt. Die Parametrierung der Parallelbetriebsanlage ist entsprechend Pkt. 4) Logiktabelle vorzunehmen.

Die Netzwerkdurchgängigkeit ist vor Inbetriebnahme der Parallelbetriebsanlage zu überprüfen.

 

 

 

 

KAT 2(B) Blockschaltbild Beispiel Netzebene 7

 

 

 

KAT 3 Blockschaltbild Beispiel Netzebene 6