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  1. Allgemeines
  2. Auswahl der Messeinrichtungen
  3. Anbringungsort von Messeinrichtungen
 

Allgemeines

Die in diesem Kapitel angegebenen Forderungen bezüglich der Ausführung des Messbereiches, insbesondere des Vorzählerbereiches, sind wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen und rechtmäßigen Stromversorgung.

Werden wesentliche Ausführungsmerkmale von Messverteilern, wie z.B. Plombierbarkeit oder Manipulationssicherheit nicht eingehalten, so besteht kein ordnungsgemäßer Zustand für den rechtmäßigen Bezug elektrischer Energie. In derartigen Fällen kann die Montage der Messeinrichtungen nicht vorgenommen werden.

Der durch unsachgemäße Ausführung oder Manipulation verursachte Aufwand für Prüfung oder dergleichen werden dem Kunden oder dem Ausführenden in Rechnung gestellt.

Wird eine Manipulation im Vorzähler- oder Messbereich bzw. an Mess- oder Tarifeinrichtungen festgestellt, erfolgt eine Anzeige wegen "unrechtmäßigem Bezug elektrischer Energie" bzw. eine privatrechtliche Verfolgung.

Die richtige Auswahl der nötigen Mess- und Tarifeinrichtungen kann seitens des Netzbetreibers nur dann erfolgen, wenn vollständige Angaben über die elektrischen Betriebsmittel gemacht werden (siehe Meldewesen bzw. Fertigstellungsmeldung).

Demontagen oder Ummontagen von Messeinrichtungen dürfen nur vom Netzbetreiber oder dessen Beauftragten erfolgen.

Als "Vorsicherung" (Selektivteilsicherung) für die Spannungsversorgung (Rundsteuerempfängers) ist ein Überstromschutzorgan mit einem Auslösenennstrom von 10 A und optischer Auslöseanzeige zu verwenden. Der Plombierbare D02-Sicherungslasttrennschalter (Eaton/Schrack/Hager) erfüllt diese Bedingungen.

 

Wichtig ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber (mindestens eine Woche vor der gewünschten Messeinrichtungsmontage).

 

 

 

Übersicht "Ausführung des Messbereiches"

 

Anbringungsort von Messeinrichtungen

Messverteiler sind lotrecht anzubringen und sicher zu befestigen.
Ein geeigneter Anbringungsort für Messeinrichtungen ist bereits bei der Planung von Neu- oder Umbauten vorzusehen.
Die Umgebungs-  und Montagebedingungen am Anbringungsort sind zu beachten. Vorzugsweise sind Messeinrichtungen in Innenräumen, Zählerräumen oder Zählernischen anzubringen.
In Gewerbeanlagen und Wohnhausanlagen sind die Türen der Messverteiler bzw. Zählernischen mit einem Einheitsschloss (H 36.000 oder 61005) auszustatten.

Bei Wohnhausanlagen ist zu beachten, dass für jeden Kunden der jederzeitige Zugang zu seinem Zähler möglich sein muss (gemäß Maß- und Eichgesetz BGBl. 152/150).

 

Die erforderliche freie Tiefe der Bedienungs- und Arbeitsfläche vor dem Zählerverteiler, von mind. 700 mm in Anlehnung an die Mindestgangbreiten gemäß OVE E 8101, ist sicherzustellen.

 

Grundsätzlich müssen Räume oder Orte in/an denen Messeinrichtungen angebracht werden nachstehende Forderungen erfüllen:

• einfach und gefahrlos zugänglich 
• trocken (bzw. geeignete Schrankausführung)
• ausreichend beleuchtet 
• staubfrei (bzw. geeignete Schrankausführung) 
• erschütterungsfrei 
• frei von chemischen Einflüssen

• frei von elektrischen und magnetischen Fremdfeldern (z.B. durch Einzelleiter, die große Ströme führen

• Umgebungstemperatur nicht über +30°C
• nicht brand- oder explosionsgefährdet

Ungeeignete Anbringungsorte für Messeinrichtungen sind u.a. jedenfalls:

Räume mit Einstufung BE2 und BE3 gemäß OVE E 8101 (Tabelle 51.ZA.1)
Räume mit erhöhter Brandgefahr (Definition gemäß OIB-Richtlinie). Dazu zählen Heiz-, Brennstofflager- und Abfallsammelräume sowie Batterieräume für stationäre Batterieanlagen.
Aufenthaltsräume in Wohnanlagen die zum länger dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt sind (z.B. Wohn- und Schlafraum, Küche, Essraum, Arbeitsraum udgl.) sowie Badezimmer und Toiletten
In Zweifelsfällen ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen. 

Bei der Beurteilung der Raumwidmung werden die landesgesetzlichen Bestimmungen des Baurechtes herangezogen.

Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise kann die Montage der Mess- und Tarifeinrichtungen nicht erfolgen.

 

 

 

Anbringung von kundeneigenen Submesseinrichtungen oder Netztrenn- Umschalteinrichtungen für inselbetriebsfähige Wechselrichter auf Zählerverteilern

Soll auf einem Messverteiler eine kundeneigene Submesseinrichtung oder eine Netztrenn- Umschalteinrichtung installiert werden, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Schriftliche Meldung durch den ausführenden Elektroinstallateur (mittels Anschlussvereinbarung).
  • Die Installation kann erst nach der schriftlichen Zustimmung des Netzbetreibers erfolgen.
  • Diese Zustimmung ist befristet und gilt nur solange der Zählerplatz nicht für Einrichtungen des Netzbetreibers benötigt wird.
  • Bei der Installation ist auf eine getrennte Verlegung der "gemessenen und ungemessenen" Leitungen zu achten. Dies kann bei einem fabriksfertigen Messverteiler z.B. durch Installation eines isolierenden Installationsschachtes oder durch Verwendung eines Isolierschlauches, hinter der Norm-Zählerplatte - vom Verteilbereich zu den Zählerplattenöffnungen, erfolgen.
  • Die Submesseinrichtung muss mit einer gut sichtbaren und dauerhaften Kennzeichnung "NICHT FÜR VERRECHNUNGSZWECKE" versehen werden.
  • Die kundeneigene Submessung oder Netztrenn- Umschalteinrichtung muss so beschaffen sein, dass die Montage bzw. der Austausch der Zähler und Lastschaltgeräte nicht beeinträchtigt ist. Die Ausmaße sind mit HÖHE 340mm x BREITE 205mm x TIEFE 130mm begrenzt und die Anordnung hat zentriert zu erfolgen.
  • Eine Montage von anderen Betriebsmitteln ist nicht zulässig.

 

 

 

Direktmessung

 

 

 

Grundsätzliches zur Direktmessung

 

Bezüglich der Auswahl der Messeinrichtungen bzw des nötigen Verdrahtungs-Systems siehe "Auswahl der Messeinrichtungen".

Die Montage der Messeinrichtungen kann nur dann erfolgen, wenn die Situierung des Zählerverteilerschrankes den Bestimmungen der TAEV Teil II, Pkt. 3.3 sowie den Ausführungsbestimmungen (Anbringungsort von Messeinrichtungen) entspricht.

 

Für die Messeinrichtungen in Einfamilienhäusern, Landwirtschaftsbetrieben, Gewerbe u. a. m. ist als Mindestforderung der Standardzählerverteilerschrank mit 3 Zählerplatten entsprechend TAEV Teil II, Pkt. 3.4.1 vorzusehen.

Es kann jedoch in Abhängigkeit von den Tarifangeboten des gewählten Energielieferanten notwendig sein, zusätzliche Messplätze vorzusehen.

Bei der Neuerrichtung oder Änderung von Direktmessverteilern (NZHS<=63 A)  ist für die Berechnung der Verteilerverlustleistung pro Zählerplatz (auch für ungenutzte Zählerplätze), eine Zählerverlustleistung von 35 Watt, bezogen auf 63 A Zählerstrom, zu berücksichtigen. Die zu berücksichtigende Verlustleistung kann auf die Nennstromstärke der Nachzählerhauptsicherung bezogen werden. Der Schaltschrankhersteller muss diese Verlustleistung bei der Schaltschrankauslegung berücksichtigen und entsprechend dokumentieren. Die Verlustleistung der Zählersteck- bzw. Zählerklemmleiste (als Bestandteil der Zählerschleife) ist aufgrund der Herstellerangaben gesondert zu berücksichtigen.

Der Messschrank ist bei neuen Netzanschlüssen mit max. 2 übereinander angeordneten Zählerplattenreihen auszuführen. Abweichende Lösungen bei Anlagenänderungen sind nur im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber möglich.

Die eindeutige Zuordnung von Vor- bzw. Nachzählersicherungen zu den Zählerschleifen ist durch Beschriftung (Kunde/Wohnung/Tarif) sicherzustellen.

Um die Bildung von Kondenswasser im Hausanschlusskasten zu vermeiden ist (bei Verwendung von Rohrsystemen) die Einführung der Leitungen in den Messverteiler abzudichten.

 

 

Beschriftung

von

Zählerplatz,

Zählersicherung

und

Unterverteiler

 

 

Standard-Zählerverteiler für OÖ.

Abweichende Lösungen sind nur im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber möglich.

 

Ausführungshinweise zum Messbereich

Die Ausführung des Messbereiches ist von der benötigten Nennstromstärke der NZHS abhängig.

Zählerschleife für max. 40 A - NZHS muss mind. in 10 mm² Cu ausgeführt sein -> Zähleranschluss mittels ADOCK-Zählersteckleiste

Zählerschleife für max. 50 A - NZHS muss mind. in 25 mm² Cu ausgeführt sein  -> Zähleranschluss mittels ADOCK-Zählersteckleiste

Zählerschleife für max. 63 A - NZHS muss mind. in 25 mm² Cu ausgeführt sein  -> Zähleranschluss mittels ADOCK-Zählersteckleiste

Der Nennstom der Nachzählerhauptsicherung ist das Maß für das anzusetzende Netzbereitstellungsentgelt.

 

Hinweis: Siehe auch Seite "Nachzählerhauptsicherung-System" - zugelassenen Zählersteckleisten.

 

Abbildung: Standard-Zählerverteilerschrank für OÖ.

Legende:

  1. Verteilfeld

  2. Messfeld

  3. Anspeisefeld

  4. Eingangssicherung: (z.B. HS) bis 63A D02-Sicherungslasttrennschalter (laienbedienbar)                                    

  5. Nachzählerhauptsicherung (Basistarif), Abdeckung plombierbar

  6. Nachzählerhauptsicherung (Zusatztarif)

  7. Überspannungsschutz

  8. Vorsicherung LSG (TRE) plombierbar, siehe auch SELEKTIVTEILSICHERUNG

Hinweis:

Überstromschutzeinrichtungen in Messverteiler müssen "Laienbedienbar" oder "Laiensicher"ausgeführt sein.
Laienbedienbare Überstromschutzeinrichtungen müssen entsprechend ausgewiesen sein.

D02-Sicherungslasttrennschalter gelten allgemein als "Laienbedienbar".
NH-Trenner müssen, durch eine nur mit Werkzeug zu entfernende Sperre, "Laiensicher" ausgeführt werden. 
Für die Berechnung der Verteilerverlustleistung ist pro Zählerplatz (auch für ungenützte Zählerplätze), eine Zählerverlustleistung von 35 W bezogen auf 63A Zählerstrom, zu berücksichtigen.

 

 

Es muss gewährleistet sein, dass bei montierter Messeinrichtung die Zählerplatte nicht abgenommen werden kann. Bei nicht montierter Messeinrichtung darf auch bei abgenommener Zählerplatte kein direkter Zugang zum Anspeisefeld möglich sein.

Es dürfen nur Zählerplatten gemäß OVE E 8640 oder solche, mit gleichwertigen Befestigungseinrichtungen und mindestens allseitig gleichwertigem Platzangebot verwendet werden.

Im Anspeisefeld sind die Vorzählersicherungen und Sicherungen für Rundsteuerempfänger sowie Innenraumüberspannungsableiter, die vor den Messeinrichtungen angeschlossen sind, anzuordnen ( siehe Abb.: Standard-Zählerverteilerschrank für OÖ).

Durch das Mess- und Anspeisefeld dürfen Stromkreisleitungen nur in geschlossenen Rohrsystemen geführt werden. Klemmstellen für Nachzählerleitungen sind ebenfalls unzulässig.

Hauseinführungsleitung und Hauptleitungen sind durch das Messfeld ebenfalls nur in geschlossenen Rohrsystemen zu führen.

 

 

 

 

Vorzählerverdrahtung von Standard-Zählerverteilschränken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung: Beispiel einer Vorzählerverdrahtung bei Direktmessung im TN-System (Nullung)

 

Bis 63 A ist als Eingangssicherung ein D02-Sicherungslasttrennschalter (laienbedienbar) zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung: Beispiel einer Vorzählerverdrahtung bei Direktmessung im TT-System (Fehlerstrom-Schutzschaltung)

Bis 63 A ist als Eingangssicherung ein D02-Sicherungslasttrennschalter (laienbedienbar) zu verwenden.

 

 

 

Neuen Zählergeneration „AutomaticMeteringInformationsSystem“

In den nächsten Jahren wird dieser Zählertyp eingesetzt. Im Endausbau ist ein Deckungsgrad von 85 % geplant.

Neue Funktionen:

  • Automatische (monatliche) Fernablesung über das Stromnetz
  • Vorwerte ablesbar (Zählerstände der vergangene Abrechnungsperionden)
  • Fernwirk-Schaltmöglichkeit (Freigabe- und Ausschaltfunktion)
  • Zähler parametrierbar (4 Quadranten, Lieferung-, Bezugs- und Blindstrommessung sowie 1/4-h-Leistungsmessung ...)

 

Beschreibung der neuen Zählergeneration (AMIS)

 

 

Vorzählersicherungs-System

 

 

Verdrahtung im VZS-System

 

 

Bei Neuerrichtung von Zählerverteiler mit Direktmessung ist kein Vorzählersicherungssystem zulässig siehe "Messung der elektrischen Energie".

 

 

 

Bei Erweiterung von bestehenden Zählerverteilern mit vorhandenem Vorzählersicherungs-System ist das bestehende System fortzusetzen. An die neu zu errichtende Vorzählersicherung werden vergleichbare Anforderungen wie an die Errichtung von Nachzählerhauptsicherungen gestellt (siehe Nachzählerhauptsicherung

 

 

 

 

 

Nachzählerhauptsicherungs-System

 

 

Grundsätzliches

  

Die Nachzählerhauptsicherung (nachfolgend kurz NZHS, impliziert Mehrzahl) ist eine kundenbedienbare Überstromschutzeinrichtung, mit tariflicher Relevanz (Bezugsgröße für das Netzbereitstellungsentgelt).

Sie schützt den Zähler, die Zählersteckleiste und die Zählerschleife vor Überlastung. Der Kurzschlussschutz für die angeführten Bereiche muss durch die vorgeschaltete Sicherung (Hausanschluss-, Hauptleitungs- oder Gruppensicherung) gewährleistet werden.

Bei der Staffelung von Sicherungen ist auf die Selektivität zwischen Gruppensicherung und NZHS Rücksicht zu nehmen.

Abhängig vom Überstromschutzorgan für den thermischen Schutz der Messeinrichtung ist bis zur Sicherungs-Nennstromstärke von 63 A das NZHS-System mit Zählersteckleisten anzuwenden (Direktmessung).
Ab einer Betriebs-(Nenn-)stromstärke  größer als 63A ist eine halbindirekte Messung (Wandlermessung) auszuführen.

Siehe auch Ausführung des Messbereiches

 

Typen der NZHS

 

Zur technischen Fixierung des Ausmaßes der Netznutzung ist es bei Neuanlagen sowie bei wesentlicher Änderung/Erweiterung von bestehenden Anlagen notwendig, ausschließlich freigegebene Typen von Überstromschutzorganen zu verwenden (siehe unten). Damit wird sichergestellt, dass die vorgesehene Nennstromstärke (ohne Austausch des Überstromschutzorganes) fixiert ist oder im Fall eines Tarifschalters durch Plombierung unterbunden wird.

Hinweis: NZHS die Laien zugänglich sind, müssen "Laiensicher" ausgeführt werden. Laienbedienbare Überstromschutzeinrichtungen müssen durch den Hersteller als solche ausgewiesen sein, D02-Sicherungslasttrennschalter und Tarifautomaten gelten in der Regel als "Laienbedienbar". Schraubsicherungen (25A) sind gemäß ÖVE-Richtlinie R5 für die Bedienung durch Laien zugelassen.

 Als NZHS sind folgende Typen von Überstromschutzorganen zulässig:

  • D02-Sicherungslasttrennschalter mit fabrikfertig nicht entfernbarer Passhülse. Bei D02-Sicherungslasttrennschaltern muss die maximal einsetzbare fixierte Sicherungsnennstromstärke aufgedruckt sein.
  • Leitungsschutzschalter
  • Tarifautomaten mit einstellbarem Nennstrom und Plombiermöglichkeit.
  • DZ II-Schraubsicherungen (25A). Die Vorteile des D02-Sicherungslasttrennschalter hinsichtlich "sicherer" Bedienung sind zu beachten.

 

 

Die zulässigen Nennstromstärken sind dem aktuellen Preisblatt „Netzbereitstellungsentgelte“ (siehe www.netzooe.at) zu entnehmen.

 

Bei der Auswahl der Type der NZHS ist zu berücksichtigen, dass die Selektivität zwischen NZHS und den nachgeschalteten „Stromkreissicherungen“ so gut wie möglich gegeben ist.

Bei der Verwendung von Leitungsschutzschalter und Tarifautomaten ist auf die Einhaltung der Selektiviät zu den nachgeschalteten Stromkreisabgängen zu achten. Insbesondere bei zentral angeordneten und für Kunden schwer zugänglichen Messverteilern in Mehrfamilienhäusern wird aus Selektivitätsgründen und Gründen der Bedienfreundlichkeit der Einsatz von D02-Sicherungslasttrennschalter ausdrücklich empfohlen.

 

Tarifrelevanz der NZHS

 

Bei NZHS bis einschließlich 50 A wird das Ausmaß der Netznutzung (und damit das Netzbereitstellungsentgelt) durch die Sicherungsnennstromstärke fixiert. Für die 63 A NZHS wird dies über die Viertelstunden-Spitzenwerte des Monats ermittelt.

Die fabriksmäßige technische Begrenzung ist bei Neuanlagen, Erweiterungen sowie netzzugangsrelevanten Änderungen erforderlich. Änderungen bei der NZHS sind über das Meldewesen zu beantragen.

 

 

Situierung und Kennzeichnung von NZHS

 

Die NZHS ist im Verteilfeldbereich (direkt oberhalb des Messfeldes) anzuordnen. Bei mehreren NZHS sind diese vorzugsweise in einer Reihe zu situieren.

Die NZHS-Frontplatten (Abdeckungen) dieses Bereiches müssen mit einer beidseitigen Plombiermöglichkeit versehen sein.

 

Bei neu zu errichtenden Zählerverteilern ist in diesem Bereich ein ausreichend dimensionierter Reserveplatz für weitere NZHS (entsprechend den ausgeführten Zählerplatten) vorzusehen.

Des Weiteren dürfen sich keine "sonstigen Betriebsmittel" (wie FI-Schutzschalter, Leitungsschutzschalter, Messgeräte, Klemmen udgl.) in diesem Bereich befinden.

 

Im Bereich jeder NZHS muss eine eindeutig (mit der gleichen Bezeichnung wie beim Unterverteiler bzw. dem Zählplatz) ausgeführte Zugehörigkeitskennzeichnung- (z.B. Top1) dauerhaft angebrachte werden.

   

Beim Einbau von zusätzlichen Betriebsmitteln in bestehenden Zählerverteilern wird die Installation im NZHS-Bereich toleriert, sofern:

  • im nicht plombierbaren Verteilfeld kein Platz mehr vorhanden ist und
  • es sich um Betriebsmittel handelt, welche den Gesamtstrom der Kundenanlage messen oder schalten müssen oder eine zentrale Anordnung bedingen (z.B. kundeneigene Smart Meter für dynamische Wirkleistungsregelung, Netzentkupplungsrelais, Netzumschalteinrichtungen usw.)

 

Wir weisen darauf hin, dass durch die zusätzlichen Betriebsmittel eingebrachten Verlustleistungen zu keiner unzulässigen Erwärmung der Schaltgerätekombination führen dürfen.

Wenn allfällig verfügbare Zählerplatten künftig für Zählermontagen genutzt werden sollen, ist eine ausreichende Platz- und Verlustleistungsreserve für die Anordnung der dann erforderlichen NZHS zu berücksichtigen.

 

 

 

Zählerschleifen

  • Bei Anlagen mit NZHS bis einschließlich 40 A ist es erforderlich, den Messeinrichtungen eine vom Netzbetreiber zugelassene Zählersteckleiste (ADOCK) vorzuschalten. Die Zählerschleifen sind dabei in mind. 10 mm² Cu auszuführen. Bei Verwendung von Yf-Leitungen sind die Leiterenden mittels Aderendhülsen oder Kabelschuhen gegen Abspleißen und Abquetschen zu schützen.
  • Bei Anlagen mit NZHS größer als 40 A ist es erforderlich, den Messeinrichtungen eine vom Netzbetreiber zugelassene Zählersteckleiste (ADOCK) vorzuschalten. Die Zählerschleifen sind dabei in mind. 25 mm² Cu auszuführen. Bei Verwendung von Yf-Leitungen sind die Leiterenden mittels Aderendhülsen oder Kabelschuhen gegen Abspleißen und Abquetschen zu schützen.

Siehe auch zugelassene Zählersteckleisten "unten".

 

 

Verdrahtung im NZHS-System

 

Beispiel: "Basis- und Schwachlasttarif für 40 A - NZHS, TN-System"

 

 

 

Anschluss der Messeinrichtung

  • Bei der Neuerrichtung von Zählerschleifen und bei wesentlicher Änderung bzw. Erweiterung von el. Anlagen ist für den Anschluss der Messeinrichtungen mit NZHS bis einschließlich 63 A, eine vom Netzbetreiber zugelassene Zählersteckleiste (siehe unten) vorzusehen.
  • Durch die Verwendung von Zählersteckleisten ist ein unterbrechungsfreier Tausch der Messeinrichtung möglich. Die Zählersteckleisten müssen den einschlägigen österreichischen Bestimmungen (ÖVE R21) entsprechen.

Über die jeweils geeigneten Produkte gibt der Netzbetreiber Auskunft.

Siehe auch Ausführung der Zählerschleife.

 

 

Zugelassene Zählersteckleisten für Anlagen mit NZHS bis 63 A :

 

Symbolbilder:        Drehstrom-Zählersteckleiste         Wechselstrom-Zählersteckleiste 

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3.2       WANDLERMESSUNG

Grundsätzlich wird bei der Ausführung der Wandlermessung unterschieden zwischen:

-         Niederspannungs-Wandlermessung („halbindirekte Messung“)

-         Mittelspannungs-Wandlermessung („indirekte Messung“)

 

Bei einer Niederspannungs-Wandlermessung bilden neben dem Verrechnungszähler auch die Stromwandler einen Bestandteil der Verrechnungsmessung. Sämtliche Komponenten sowie die Messleitungen sind im Niederspannungs-Wandlermessschrank angeordnet.

Die Anwendung der Niederspannungs-Wandlermessung ist mit einer Nennstromstärke von 1200A begrenzt.

 

Bei einer Mittelspannungs-Wandlermessung sind zusätzlich Spannungswandler erforderlich. Die Strom- und Spannungswandler werden üblicherweise in einer Mittelspannungs-Messzelle angeordnet. Der Verrechnungszähler befindet sich in einem Zählerschrank. Die Wandlersekundärkreise werden mittels Strom- und Spannungsmessleitungen mit dem Verrechnungszähler verbunden.

 

Die Art der auszuführenden Wandlermessung richtet sich im Wesentlichen nach der Eigentumsgrenze. Für Anlagen mit Eigentumsgrenze auf der Netzebene 5 (Mittelspannung) ist jedenfalls eine Mittelspannungs-Wandlermessung vorzusehen.

 

Bei Anlagen mit Wandlermessung muss vom Netzbetreiber aufgrund der geltenden Marktregeln eine Lastprofilzählung (Zählerfernabfrage) zur Auslesung der Energiedaten eingerichtet werden.

 

 

Ansprechpartner für Wandlermessungen ist der jeweilige Kundenanlagentechniker.


 

 

3.2.1     NIEDERSPANNUNG WANDLERMESSUNG

3.2.1.1    Grundsätzlicher Aufbau

 

Wandlermessschränke

Im Netzgebiet dürfen ausschließlich standardisierte Wandlermessschränke verwendet werden (siehe dazu Punkt Übergangsbestimmungen sowie Sondervereinbarungen hinsichtlich Schrankausführung), welche der Detailspezifikation in der letztgültigen Fassung entsprechen müssen (siehe dazu Punkt Hersteller).

 

Die Schrankabmessungen der standardisierten Wandlermessschränke betragen (Toleranz +/- 10%):

Höhe:   2000 mm (exkl. Sockel)

Breite: 600 mm

Tiefe:   400 mm (WMS 1200: 600 mm)

 

Die Wandlermessschränke sind so gestaltet, dass das Öffnen der Schaltschranktür und der Zugang zur Messeinrichtung für elektrotechnische Laien ermöglicht wird.

Die standardisierten Wandlermessschränke sind als Standverteilerschränke mit einteiliger Schaltschranktür konzipiert und bestehen jeweils aus drei Komponenten:

  • Kommunikationsfeld
  • Messeinrichtungsbereich
  • Anspeise- und Wandlerfeld

 

 

WMS 125/LS

WMS 200/LS

WMS 300/LS

 

 

WMS 600

WMS 1200

 

 

Das Kommunikationsfeld dient zur Aufnahme der Anschlussklemmen für die Impulsweitergabe sowie diverse Zählerschnittstellen.

Der Messeinrichtungsbereich besteht aus einer schwenkbaren Einrichtung mit Impulsweitergaberelais sowie zwei Normzählerplatten inkl. Verdrahtung für die Montage des Verrechnungszählers sowie gegebenenfalls von erforderlichen Kommunikationseinrichtungen des Netzbetreibers. Hinter der Schwenkeinrichtung sind die Strom- Spannungs-Klemmleisten und die Spannungspfad-/Steuersicherungen angeordnet.

Der Aufbau des Anspeise- und Wandlerfeldes ist abhängig von der Schrankvariante. Das Anspeise- und Wandlerfeld bei den Schränken WMS 125/LS, WMS 200/LS sowie WMS 300/LS, setzt sich im Wesentlichen aus dem Schienensystem, dem Einspeiseleistungsschalter, dem Überspannungs-Kombiableiter inkl. Vorsicherung sowie den Wandlerzwischenstücken für die Montage der Stromwandler zusammen.

Bei diesen Schränken besteht Aufwärtskompatibilität bis zum WMS 300/LS.

Diese drei Schrankvarianten unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Leistungsschalterausführung und benötigen keinen Anschlussschrank.

 

Beim WMS 600 und WMS 1200 ist nur ein Schienensystem mit Schienenzwischenstücken vorhanden. Beim WMS 125ZT ist zusätzlich ein Schaltschütz vorhanden.

Bei diesen drei Varianten ist ein Anschlussschrank auszuführen.

 

Das Kommunikationsfeld dient zur Aufnahme der Anschlussklemmen für die Impulsweitergabe sowie diverse Zählerschnittstellen.

Der Messeinrichtungsbereich besteht aus einer schwenkbaren Einrichtung mit Impulsweitergaberelais sowie zwei Normzählerplatten inkl. Verdrahtung für die Montage des Verrechnungszählers sowie gegebenenfalls von erforderlichen Kommunikationseinrichtungen des Netzbetreibers. Hinter der Schwenkeinrichtung sind die Strom- Spannungs-Klemmleisten und die Spannungspfad-/Steuersicherungen angeordnet.

Der Aufbau des Anspeise- und Wandlerfeldes ist abhängig von der Schrankvariante. Das Anspeise- und Wandlerfeld bei den Schränken WMS 125/LS, WMS 200/LS sowie WMS 300/LS, setzt sich im Wesentlichen aus dem Schienensystem, dem Einspeiseleistungsschalter, dem Überspannungs-Kombiableiter inkl. Vorsicherung sowie den Wandlerzwischenstücken für die Montage der Stromwandler zusammen.

Bei diesen Schränken besteht Aufwärtskompatibilität bis zum WMS 300/LS.

Diese drei Schrankvarianten unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Leistungsschalterausführung und benötigen keinen Anschlussschrank.

 

Beim WMS 600 und WMS 1200 ist nur ein Schienensystem mit Schienenzwischenstücken vorhanden. Beim WMS 125ZT ist zusätzlich ein Schaltschütz vorhanden.

Bei diesen drei Varianten ist ein Anschlussschrank auszuführen.

 

 

Schrank-variante

Dauerlaststrom [A]

Überstromschutzorgan

Überspannungs-schutz

Möglichkeit für Querverschienung

WMS 125/LS

125A

Leistungsschalter im Wandlermessschrank ausgeführt

Überlasteinstellbereich:       64A – 125A

Kombiableiter im Wandlermess-schrank ausgeführt

links / rechts

WMS 200/LS

200A

Leistungsschalter im Wandlermessschrank ausgeführt

Überlasteinstellbereich:   100A – 200A

Kombiableiter im Wandlermess-schrank ausgeführt

links / rechts

WMS 300/LS

300A

Leistungsschalter im Wandlermessschrank ausgeführt

Überlasteinstellbereich:   160A – 300A

Kombiableiter im Wandlermess-schrank ausgeführt

links / rechts

WMS 600

600A

(mit Leistungsschalter im Anschlussschrank)

Anschlussschrank

Anschlussschrank

links / rechts

WMS 1200

1200A

(mit Leistungsschalter im Anschlussschrank)

Anschlussschrank

Anschlussschrank

links / rechts

WMS 125ZT

125A

Anschlussschrank

Anschlussschrank

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3.2.1.2    Ausführung Niederspannungs-Wandlermessung

 

Aufstellungsort

 

Die Situierung von Zählerverteilern (im konkreten von Wandlermessschränken) hat vorzugsweise in einem eigenen Raum zu erfolgen. Die Vorgaben der anerkannten Regeln der Technik betreffend Mindestgangbreiten und Fluchtwege müssen eingehalten werden [vgl.  ÖVE E 8101 bzw. OVE-Richtlinie R12].

 

Die allgemeinen Anforderungen an den Aufstellungsort müssen beachtet werden (siehe Messung elektrischer Energie).

Max. Umgebungstemperatur bei Innenraumaufstellung: -5 °C bis +35 °C (Mittelwert über 24 h). Die Schutzart für Innenaufstellung richtet sich nach den Anforderungen des Aufstellungsortes (mind. IP 30).

Die Umgebungstemperatur bei Außenaufstellung ist mit dem Auftraggeber zu klären. Bei der Aufstellung im Freien kann, abhängig vom Aufstellungsort und den Umgebungsbedingungen, die Ausführung einer Schaltschrankklimatisierung erforderlich sein.

 

Der unbeeinflusste Kurzschlusswechselstrom an den Klemmen der Einspeisung, die Überspannungskategorie, der Verschmutzungsgrad und die EMV-Verträglichkeit sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.

  

Sondervereinbarungen hinsichtlich Schrankausführung

 

Bei Innenraumaufstellung sind keine Abweichungen bei der Ausführung zulässig. Bei Außenaufstellung sind im begründeten Anlassfall nach vorheriger Abstimmung mit dem Netzbetreiber Sonderausführungen hinsichtlich Anordnung von Kommunikationsfeld, Messeinrichtungsbereich und Anspeise- und Wandlerfeld zulässig, wobei die grundsätzlichen Anforderungen eingehalten werden müssen.

Bei Außenaufstellung können zusätzliche Anforderungen, wie erhöhte Schutzart, die Errichtung einer Schaltschrankklimatisierung udgl., erforderlich sein.

 

Auswahl des Wandlermessschrankes

 

Bei der Auswahl der Schrankvariante sind die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Erforderlicher Dauerlaststrom inkl. Berücksichtigung einer Zukunftsreserve. Beim Einsatz von Leistungsschaltern muss der thermische Minimalwert-Einstellbereich bei der Auswahl/Dimensionierung berücksichtigt werden
  • Lage der Eigentumsgrenze (Anschluss im Ortsnetz oder Anschluss bei der Trafostation).
  • Einbindung Direktmessungen sowie weitere Wandlermessungen notwendig?

 

  • Bei der Bestellung eines Wandlermessschrankes (ausgenommen WMS 125ZT und WMS 1200) ist anzugeben, ob die einspeiseseitige oder ggf. abgangsseitige Einbindung des Wandlermessschrankes über eine Querverschienung oder über eine Kabelverbindung erfolgen soll.

 

 

Neuanschluss / Neuanlage

 

Type

Anschlussschrank

Anwendungsbereich

Einbindung weiterer Verrechnungs-messungen möglich?

Mögliche Netzebene Netznutzung

 

WMS 125/LS,

WMS 200/LS, WMS 300/LS

 

 

ohne Anschlussschrank

 

Neuer Netzanschluss für Einzelanlage

 

WMS 125/LS:

Überlasteinstellbereich: 64A – 125A

WMS 200/LS:

Überlasteinstellbereich: 100A – 200A

WMS 300/LS:

Überlasteinstellbereich: 160A – 300A

 

 

nein

 

Ortsnetz

 

Neuer Netzanschluss im Ortsnetz

 

 

 

 

WMS 125/LS,

WMS 200/LS, WMS 300/LS

 

 

ohne Anschlussschrank

 

Neuer Netzanschluss für Einzelanlage

 

WMS 125/LS:

Überlasteinstellbereich: 64A – 125A

WMS 200/LS:

Überlasteinstellbereich: 100A – 200A

WMS 300/LS:

Überlasteinstellbereich: 160A – 300A

 

 

nein

 

Transformator-station

 

Neuer Netzanschluss bei Transformatorstation

  

 

WMS 125/LS,

WMS 200/LS, WMS 300/LS

 

 

mit Anschlussschrank

(Bestand oder Neuerrichtung)

 

Ausführung nicht vorgesehen

 

 

 

 

Type

Anschlussschrank

Anwendungsbereich

Einbindung weiterer Verrechnungs-messungen möglich?

Mögliche Netzebene Netznutzung

 

WMS 600

 

mit Anschlussschrank

(Bestand oder Neuerrichtung)

 

Einbindung Neuanlage

 

Für den Überlastschutz kann maximal eine NH Sicherung von 500 A verwendet werden.

 

 

ja

 

 

 

 

Ortsnetz

 

Neuer/bestehender Netzanschluss im Ortsnetz (Anschlussschrank)

Errichtung WMS 600 + (Zählerschrank Direktmessungen)

 

 

WMS

600

 

mit Anschlussschrank

(Bestand oder Neuerrichtung)

 

 

Neuer Netzanschluss für Einzelanlage mit Überlasteinstellbereich bis max. 600A

 

 

nein

 

Transformator-station

 

Neuer Netzanschluss bei Transformatorstation - Errichtung WMS 600 mit Anschlussschrank

 

 

 

 

Type

Anschlussschrank

Anwendungsbereich

Einbindung weiterer Verrechnungs-messungen möglich?

Mögliche Netzebene Netznutzung

 

WMS 1200

 

mit Anschlussschrank

(Neuerrichtung)

 

 

Neuer Netzanschluss für Einzelanlage mit Überlasteinstellbereich bis max. 1200A

(der Minimalwert-Einstellbereich beim Leistungsschalter muss beachtet werden)

 

 

nein

 

Transformator-station

 

Neuer Netzanschluss bei Trafostation - Errichtung WMS 1200 mit Anschlussschrank

 

 

 

 

Type

Anschlussschrank

Anwendungsbereich

Einbindung weiterer Verrechnungs-messungen möglich?

Mögliche Netzebene Netznutzung

 

WMS 125ZT

 

mit Anschlussschrank (Bestand oder Neuerrichtung)

 

 

Einbindung Neuanlage mit unterbrechbarem Netztarif (z.B. Kirchenbankheizung); i.d.R nur bei Sanierung eines bestehenden Wandlermessschrankes relevant

Anwendungsbereich: 80-125A

 

 

ja, sofern der Anschlussschrank dafür geeignet ist

 

Ortsnetz unterbrechbare Lieferung

 

Neuer/bestehender Netzanschluss im Ortsnetz (Anschlussschrank) - Errichtung WMS 125ZT 

 


 

 

Instandsetzung

Beim Austausch eines bestehenden Wandlermessschrankes (insbesondere WMS 300/1 oder ältere Bauformen) gegen einen standardisierten Wandlermessschrank WMS 125/LS, WMS 200/LS, WMS 300/LS sowie WMS 125ZT ist hinsichtlich Einbindung bei bestehendem Anschlussschrank das rechtzeitige Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.

 

Einstellwerte Leistungsschalter (Überstromschutz für Wandlermessung)

 

Der Leistungsschalter – im standardisierten Wandlermessschrank (WMS 125/LS, 200/LS, WMS 300/LS) bzw. beim Eingangsleistungsschalter im Anschlussschrank – muss über einen elektronischen Auslöser verfügen, wobei der Kurzschlussschutz den Einstellbereich von 2,5 – 5 x IR abdecken können muss. Bei der Auswahl eines Leistungsschalters ist der Minimalwert des Überlastschutz-Einstellbereichs beim Auslöser zu beachten.

 

Beim elektronischen Auslöser sind folgende Standardeinstellungen vorzunehmen:

 

-         Überlastschutz: der Einstellwert wird vom Leistungsbedarf der Kundenanlage/n abgeleitet (inkl. Berücksichtigung Zukunftsreserve – ggf. Vorgabe Maximalwert durch Netzbetreiber)

  Verzögerungszeit Überlastschutz: maximal 1s

 

-         Kurzschlussschutz:  2,5 x In (der Netzbetreiber kann ggf. einen anderen Wert vorgeben)

  Verzögerungszeit Kurzschlussschutz: Minimalwert (in der Regel 0,1s)

 

 

Zählerfernabfrage (Zählerfernauslesung)

 

Die Zählerfernabfrage wird vom Netzbetreiber bevorzugt mittels Punkt zu Punkt-Anbindung (Funk, GSM udgl.) durchgeführt. Bei Vorliegen von empfangsstörenden Einflüssen (Metallfassade, Situierung im Kellergeschoss udgl.) kann die Errichtung einer externen Antenne erforderlich sein. Die Errichtung des dafür erforderlichen Kabeltragsystems inkl. Verkabelung ist im Anlassfall nach den Vorgaben des Netzbetreibers und im Auftrag und auf Rechnung des Netzbenutzers vorzunehmen.

 

Schutz der Herstellersiegel bei Transport/Aufstellung/Anschluss

 

Die Herstellersiegel (siehe dazu Punkt Hersteller/Herstellersiegel) dürfen vom Elektrounternehmen im Zuge des Transports auf der Baustelle und der Schrankmontage sowie bei den Anschlussarbeiten nicht verletzt werden.

 

 

3.2.1.3    Hersteller

 

Bei der Herstellung von Niederspannungs-Wandlermessschränken muss die Detailspezifikation in der letztgültigen Fassung vom November 2023 eingehalten werden. Die Detailspezifikation kann beim zuständigen Netzbetreiber angefordert werden.

 

Wandlermessschränke, welche aufgrund der vorgelegten Dokumentation der Detailspezifikation der Netzbetreiber entsprechen, können bei den nachfolgend aufgelisteten Herstellern bezogen werden:

 

 

Detailspezifikation / Fassung November 2023

 

Hersteller

WMS 125/LS

WMS 200/LS

WMS 300/LS

WMS 600

WMS 1200

WMS 125ZT

 

ERA Elektrotechnik Ramsauer GmbH
Hölzlstraße 8
A-5071 Wals
Tel.: 0662 852220 - 0
http://www.era.co.at

 

X

 

Mehler Elektrotechnik Ges.m.b.H.
Lange Gasse 3
A-4493 Wolfern bei Steyr 
Tel.: 07253 8225 - 0 
http://www.mehler.at

 

X

X

X

X

 

Eaton Industries (Austria) GmbH
Eaton Electrical Sector
Scheydgasse 42
A-1215 Wien
Tel.: +43 (0) 50 868 – 0
http://www.eaton.at

 

 

 

 

X

 

eww Anlagentechnik GmbH
Stelzhamerstraße 27 
A-4602 Wels 
Tel.: 07242 493 - 0
http://www.eww.at

 

 

 

 

X

 

EAV Elektro-Anlagen u. Verteilerbau GmbH
Hackenbuch 11-12
A-5141 Moosdorf  
Tel.: 07748 32214-25
http://www.eav-gmbh.at

 

X

 

G. KLAMPFER Elektroanlagen Ges.m.b.H.
Paschinger Straße 59
A-4060 Leonding  
Tel.: 0732 671314 - 0
http://www.klampfer.at

 

 X

 X

X

X

 

Schrack Technik Ges.m.b.H.
Franzosenhausweg 51b
A-4030 Linz  
Tel.: 0732 376699 - 0
www.schrack.at

 

 X

X

 X

X

 

ELSTA Mosdorfer Ges.m.b.H.     
Bahnstraße 29 
A-8430 Kaindorf an der Sulm 
Tel.: 03452 716600
www.elsta.com

 

 

 

 

X

 

Herstellersiegel

Die Wandlermessschränke werden an den vorgesehenen Stellen (siehe unten) vom Hersteller mit Herstellersiegel ausgestattet. Diese sollen eine Manipulation nach Auslieferung des Schrankes und vor Inbetriebsetzung der Verrechnungsmesseinrichtung durch den Netzbetreiber erkennbar machen.

 

Die geschlossene Schwenkeinrichtung des Messeinrichtungsbereichs (eine Versiegelungsstelle) und die innere Wandlerabdeckung (zwei Versiegelungsstellen) sind mit einem Herstellersiegel versehen. Die Herstellersiegel sind so ausgestaltet, dass diese beim Transport der Schaltgerätekombination nicht brechen oder reißen. Die Herstellersiegel sind dem ursprünglichen Schaltgerätehersteller zugeordnet.

 

 Übergangsbestimmungen

 

Die standardisierten Wandlermessschränke gemäß letztgültiger Detailspezifikation dürfen ab sofort verwendet werden.

 

Die Inbetriebnahme von Modul-Wandlermessschränken in der alten Bauform (WMS 300/1, WMS 600/AS, WMS 1200/AS sowie WMS 200/ZT) wird bis längstens 31.03.2024 zugelassen.

 

 

 

 

3.2.2 MITTELSPANNUNGS-MESSSCHRäNKE:

 

Ansprechpartner ist der jeweilige Kundenanlagentechniker.

Alle Projekte, mit Hochspannungsmessung (Indirekte Messung, NE 5) müssen nach diesem Konzept aufgebaut werden.

Als Messschränke dürfen nur vorgefertigte Schränke der nachstehend angeführten Hersteller verwendet werden.

Die Situierung der Messung sowie die Ausführung der Schränke wird vom Kundenanlagentechniker festgelegt.

Entsprechend dieser Festlegungen kann der Messschrank bei einem der nachstehend angeführten Hersteller bezogen werden.

 

 

Freigegebene Hersteller für Mittelspannungs-Wandlermessschränke:

 

  • ERA Elektrotechnik Ramsauer GmbH
    Hölzlstraße 8
    A-5071 Wals
    Tel.: 0662 852220 - 0
    http://www.era.co.at

 

  • Mehler Elektrotechnik Ges.m.b.H.
    Lange Gasse 3
    A-4493 Wolfern bei Steyr 
    Tel.: 07253 8225 - 0 
    http://www.mehler.at


 

 

 

  Blindstrom 
 

 

Allgemeines

Blindstrom bzw. Blindleistung werden zur Erzeugung elektrostatischer oder elektromagnetischer Felder benötigt. Diese Felder bauen sich im Takt der Wechselspannung kontinuierlich auf und wieder ab, die Energie der Felder pendelt kontinuierlich zwischen Erzeuger und Verbraucher.

Sie kann nicht in eine andere Energieform umgewandelt werden, belastet aber das Stromnetz und die Erzeugungsanlagen. Die dafür nötigen Aufwendungen werden durch eine Messung, der in der Kundenanlage verursachten Blindenergie, erfasst und in Rechnung gestellt.

 

Bezug von Blindarbeit

Für jede bezogene kWh Wirkarbeit kann der Kunde 0,5 kvarh Blindarbeit kostenfrei beziehen, dies entspricht einem Leistungsfaktor (cos Phi) von > = 0,9.

Ein darüber hinaus gehender Blindarbeitsbezug wird verrechnet.

Die Erfassung des Blindarbeitsbezuges kann seitens des Netzbetreibers bei Nachweis eines Leistungsfaktors von < 0,9 oder bei einer entsprechenden Verbraucher- bzw. Anlageneigenschaft, die einen verrechenbaren Blindarbeitsbezug erwarten lässt, erfolgen. Dies ist unabhängig davon, ob die Anlage mit einer Blindstromkompensationsanlage ausgestattet ist oder nicht.

 

 

In Anlagen mit erforderlicher Zählernennstromstärke von 63 A und in allen Anlagen mit indirekter Messung (benötigte Zählernennstromstärken größer gleich 80 A) wird eine Messeinrichtung mit integriertem Blindstromzähler installiert. Es ist daher keine zusätzliche Blindstrommessung erforderlich (keine zusätzliche Zählerschleife für die Blindstrommessung nötig).

 

 

Es ist keine Zählerschleife für die Blindstrommessung vorzusehen siehe: Messung der elektrischen Energie sowie Nachzählerhauptsicherungs-System.

 

 

 

 

Blindleistung bzw. Blindstrom werden zur Erzeugung elektrostatischer oder elektromagnetischer Felder benötigt. Diese Felder bauen sich im Takt der Wechselspannung kontinuierlich auf- und wieder ab, die Energie der Felder pendelt kontinuierlich zwischen Erzeuger und Verbraucher.

Sie kann nicht in eine andere Energieform umgewandelt werden, belastet aber das Stromnetz und die Erzeugungsanlagen. Die dafür nötigen Aufwendungen werden durch eine Messung der in der Kundenanlage verursachten Blindenergie erfasst und in Rechnung gestellt.

Ab einer gewissen Größe der induktiven Verbrauchseinrichtungen ist daher die Installation eines kapazitiven Verbrauchers (einer Blindleistungskompensationsanlage) sinnvoll.


Die Blindleistungskompensationsanlage besteht aus fest eingebauten oder automatisch zugeschalteten Kondensatoren (aktive Blindleistungsfilter), die einen kapazitiven Blindstrom aufnehmen, der dem üblicherweise induktiven Blindstrom der Verbraucher entgegengesetzt gerichtet ist und ihn – bei richtiger Dimensionierung - aufhebt.


Je nach erforderlichen Kompensationsgrad (Verhältnis der Kompensationsleistung zur „Vertragsleistung“ der Kundenanlage) können in unserem Netzgebiet  folgende Arten der Blindstromkompensation angewendet werden.

  • 14 % - Verdrosselung: Der Kompensationsgrad ist dabei auf max. 40 % begrenzt.  
  • Spezielle Verdrosselung (Combifilter): Durch das Zusammenwirken von zwei verschiedenen Verdrosselungsgraden entsteht im Bereich der Tonfrequenz-Rundsteuersignale (167 Hz und 175 Hz) eine Parallelresonanz, so dass damit ein Kompensationsgrad von über 100% zulässig ist.
  • Verdrosselung mit Tonfrequenzsperre: Bei diesen Anlagen der Kompensation ein Sperrkreis (Resonanzfrequenz etwa 170 Hz) vorgeschaltet. Somit ist ein Kompensationsgrad von über 100% zulässig.

 

Sollten andere Verdrosselungsgrade oder unverdrosselte Kompensationsanlagen verwendet werden, ist die schriftliche Zustimmung einzuholen.

 

  Tonfrequenzsperre 
 

 

 

Für die Bemessung von Tonfrequenz-Sperreinrichtungen sind die bei den nachstehend angeführten EVU derzeit verwendeten Steuerfrequenzen zu berücksichtigen:

Netz OÖ GmbH                                          
LINZ Netz GmbH 190 Hz 
eww ag 2.000 Hz
EW Scharnstein 725 Hz
KW Glatzing-Rüstorf

Der Einsatz von Blindleistungs-Kompensationsanlagen und der damit verbundenen Begleitmaßnahmen ist in den Versorgungsgebieten der OÖ. Netzbetreiber unterschiedlich und im Einzelfall abzuklären.

Hinsichtlich Asynchronmaschinen sind Tonfrequenz-Sperreinrichtungen nur dann erforderlich, wenn die Summe der Nennleistungen aller in einer Kundenanlage gleichzeitig eingesetzten Maschinen die Vertragsleistung des Kunden übersteigt.

Tonfrequenzsperreinrichtungen sind erforderlich, wenn Betriebsmittel zum Einsatz kommen, die im Bereich der Steuerfrequenz(en) der Tonfrequenz-Rundsteuerung eine niedrige Impedanz aufweisen. Das betrifft vor allem Kondensatoren zur Blindleistungskompensation und in seltenen Fällen auch Asynchronmaschinen.

 

 

  

 

 

  

 

Allgemeines zum Tarif:  

Das Tarifsystem unterscheidet grundsätzlich Basistarif und Zusatztarife.

Basistarif: Bis zu einem Nennstrom von 50 A (NZHS) wird eine reine Verbrauchsmessung installiert. Ab einer Nennstromstärke von 63 A (NZHS) wird eine Verbrauchs- und Leistungsmessung vorgesehen. Ab 80 A Nennstromstärke ist generell eine halbindirekte Messung (Wandlermessung) erforderlich.

Zusatztarif (UL): Im Zusatztarif wird grundsätzlich nur eine Verbrauchsmessung installiert. Die Anwendung eines Zusatztarife ist an eine Basistarifanlage gebunden und kann maximal mit einer Nennstromstärke von 125 A (ab 80 A als Wandlermessung ausgeführt) angewendet werden. Zusatztarifanwendungen über einem Nennstrom von 125 A sind unzulässig und müssen im Basistarif betrieben werden.

 

Zuordnung der Netzebene (NE):

Die Netzebene wird durch die Eigentumsgrenze zwischen den Kundenanlage und dem Verteilernetz definiert.

Grundsätzlich wird die Netzebene vom Netzbetreiber nach den Maktregeln bestimmt.

NE7 = Versorgung aus dem Niederspannungsverteilungsnetz (Niederspannungsmessung)

NE6 = Versorgung über Privatkabel aus der Trafo-Station  (Niederspannungsmessung, tatsächliche 1/4-h-Leistung mindestens 100kW)

NE5 = Versorgung aus dem Mittelspannungsnetz  (Hochspannungsmessung,  tatsächliche 1/4-h-Leistung mindestens 400kW)

    

 

Netzbereitstellungsentgelt

Zur technischen Fixierung des Ausmaßes der Netznutzung ist es in Neuanlagen und bei wesentlicher Änderung/Erweiterung von bestehenden Anlagen notwendig, Vorzähler- bzw. Nachzählerhauptsicherungen zu verwenden, die fabriksmäßig so ausgeführt sind, dass die maximal einsetzbare Nennstromstärke nicht verändert werden kann. Das heißt es dürfen nur Sicherungselemente Größe II (25A), D0-Sicherungslasttrennschalter bzw. Leitungsschutzschalter und "Tarifschalter" verwendet werden.

Ermittlung des Netzbereitstellungsentgeltes:

  • Beim NZHS-System bis 50 A Nennstromstärke wird das Netzbereitstellungsentgelt  nach dem Nennstrom der maximal einsetzbaren Nachzählerhauptsicherung ermittelt. Bei Anlagen mit Nennstromstärken über 50 A und bei Wandlermessungen, erfolgt die Ermittlung des Netzbereitstellungsentgelt  nach der gemessenen 1/4 h -– Leistung.    

Die detaillierten Regelungen sind den "Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz (AVB) der Netz Oberösterreich GmbH"   zu entnehmen  

 

 

Zählpunktvergabe (Messung)

  • Grundsätzlich wird jedem Kunden je Bedarfsart (Basis- oder Zusatztarif) nur ein Zählpunkt zugewiesen.
  • In der Netzebene 7 sind zusätzlich Zählpunkte für unterbrechbare Lieferung möglich.
  • Für Wohnungsanlagen können  für Allgemeinanlagen (Allgemeinanlagen, Lift, Heizung, Garage, u. dgl.) auf Grund des Mietrechtsgesetzes zusätzliche "Basistarif Zählpunkte"  zugewiesen werden. Diese Festlegung wird im Einzelfall vom Kundenanlagentechniker getroffen.

    

 

Für den Basistarif ist im Normalfall eine Nachzählerhauptsicherung mit einer Nennstromstärke von 25 A vorzusehen.

Dabei ist darauf zu achten, dass die maximal einsetzbare Sicherungsnennstromstärke als Grundlage für die Bestimmung des Netzbereitstellungsentgeltes herangezogen wird.

Deshalb ist ein entsprechendes Sicherungs-System (z.B. Diazed Gr. II -> maximal 25 A einsetzbar) oder D0-Sicherungslasttrennschalter bzw. Leitungsschutzschalter zu wählen.

Jede Anlage darf nur einen Basistarif und damit nur eine Messeinrichtung für den Basistarif aufweisen.

Anlagen, die eine NZHS-Nennstromstärke kleiner 25 A benötigen, sind als Sonderanlagen mit der Energie AG, vor deren Ausführung, zu vereinbaren.

 

Basistarif

Für den Basistarif ist mindestens eine Nachzählerhauptsicherung mit einer Nennstromstärke von 25 A vorzusehen.

Jede Anlage darf nur einen Basistarif und damit nur eine Messeinrichtung für den Basistarif aufweisen.

Anlagen, die eine NZHS-Nennstromstärke kleiner 25 A benötigen, sind als Sonderanlagen mit dem jeweiligen Netzbetreiber, vor deren Ausführung, zu vereinbaren.

Zur technischen Fixierung des Ausmaßes der Netznutzung sind in Neuanlagen und bei wesentlicher Änderung/Erweiterung von bestehenden Anlagen,  Nachzählerhauptsicherungen zu verwenden, die fabriksmäßig so ausgeführt sind, dass die maximal einsetzbare Nennstromstärke nicht verändert werden kann. Das heißt es dürfen nur Sicherungselemente Größe II, D0-Sicherungslasttrennschalter bzw. Leitungsschutzschalter und "Tarifschalter"  verwendet werden. 

 
Da die Nennstromstärke des der Messeinrichtung zugeordneten Überstromschutzorganes (in Anlagen ohne Leistungsmessung) zur Verrechnung des Netzbereitstellungsentgeltes herangezogen wird, ist es wichtig die Nennstromstärke (bei Sicherungselementen die maximal einsetzbare Sicherungsnennstomstärke) nur so groß als nötig zu wählen.
 

Zusatztarif "Heißwasser"

Heißwasserspeicher im Zusatztarif müssen direkt angeschlossen sein (keine Steckvorrichtung).

Die Aufheizzeiten sind im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber (Anschlussvereinbarung) festzulegen.

Bei einem Leistungsbedarf von über 3,5 kW muss an Drehstrom angeschlossen werden.

Soll eine Nacht-Tag-Umschaltung vorgesehen werden, so wird die Verwendung eines Umschaltrelais mit automatischer Rückstellung empfohlen.

 

Zusatztarif "Speicherheizung + Heißwasser"

Für die Dimensionierung von Heizungsanlagen ist eine Wärmebedarfsberechnung möglichst nach ÖNORM M 7500 bzw. nach ÖNORM B 8135 erforderlich.

Bei Speicheröfen mit einer Gesamtleistung über 7 kW ist eine automatische Aufladesteuerung (Rückwärtssteuerung) erforderlich.

Bei Mehrfamilienhäusern ist der Gesamtanschlusswert der Speicherheizgeräte maßgebend. In der Regel wird in diesen Fällen eine zentrale Aufladesteuerung mit mehreren Gruppensteuergeräten installiert.  

Dezentrale Speicheröfen einer Anlage dürfen nur über ein, bei Leistungen über 20 kW über mehrere Tarifschütze (Fernschalter) angeschlossen werden.

Bei der Inbetriebsetzung von Speicherheizanlagen mit zeitabhängiger Aufladeautomatik muss der Errichter der elektrischen Anlage zugegen sein.

Vor Beginn der Heizperiode sollte eine Überprüfung der gesamten Heizungsanlage, insbesondere der Aufladesteuerung, erfolgen. Beispiele für Schaltungen von Elektrospeicherheizungen sind den Tarifschaltungen zu entnehmen.

Über die  Freigabe- und Sperrzeiten gibt der jeweilige Netzbetreiber bzw. dessen Tarifunterlagen Auskunft.

 

Zusatztarif  "Allgemeine Anwendung"

Grundsätzlich sind alle, nicht im Basistarif angeschlossenen Betriebsmittel, in einer Anwendungsart der "unterbrechbaren Lieferung" zu betreiben. Dafür ist ausnahmslos eine Tarif-Steuereinrichtung (Rundsteuerempfänger/Tarifschütz) vorzusehen. 

Betriebsmittel die in einem Tarif „unterbrechbare Lieferung“ betrieben werden, müssen entweder direkt oder über eine Sondersteckvorrichtung angeschlossen sein. Diese Sondersteckvorrichtungen müssen für 230 V Nennspannung den Schutzkontakt in 10-Uhr-Stellung und für 400 V Nennspannung den Schutzkontakt in 3-Uhr-Stellung aufweisen.

 

Zusatztarif "Wärmepumpe"

Für Wärmepumpen ist der Tarif "unterbrechbare Lieferung - Wärmepumpe" vorgesehen.

Es ist zu beachten, dass Wärmepumpen dabei immer über einen Tarifschütz zu betreiben sind . Wärmepumpen die im Tarif "unterbrechbare Lieferung" betrieben werden sollen, müssen direkt angeschlossen sein.

Ob für Wärmepumpenanlagen, deren Stromversorgung für die Steuerung nicht unterbrochen werden darf, eine Tarifschaltung vorgesehen ist siehe "Tarifschaltungen".

Im Meldewesen (Anschlussvereinbarung) ist unter "unterbrechbare Lieferung" die Wärmepumpe anzugeben. Dies ist wichtig da der Netzbetreiber für die Wärmepumpe ein spezielles Rundsteuerempfänger-Relais vorsehen muss.

Über die Freigabe- und Sperrzeiten gibt der jeweilige Netzbetreiber bzw. dessen Tarifunterlagen Auskunft. 

 

Downloads zu Allgemeine Bedingungen / Preisblätter / Technische Betriebsbedingungen / Informationsblätter - Kundeninformation zum geöffneten Strommarkt   

 

 

 

Ausführungshinweise

In den Versorgungsgebieten der oberösterreichischen Netzbetreiber (ausgenommen KFD) ist die Einzel- oder Gruppensteuerung anzuwenden.

  • Tarifmäßig bedingte Schaltungen müssen grundsätzlich nach den Messeinrichtungen erfolgen.
  • Schaltungsbeispiele sind aus den Tarifschaltungen ersichtlich.
  • Sonderfälle sind mit dem Netzbetreiber zu klären.
  • Die Spannungsversorgung für Lastschaltgeräte (Rundsteuerempfänger) darf nur vor der Messeinrichtung angeschlossen werden.
  • Sie Spannungsversorgung für das Lastschaltgerät (Rundsteuerempfänger) ist mittels plombierbarer Vorsicherung (max. 10 Ampere) gegen Überlast und Kurzschluss zu schützen.
  • An eine Vorsicherung dürfen maximal 5 Lastschaltgeräte (Rundsteuerempfänger) angeschlossen werden.
  • Details zur Ausführung der Selektivteilsicherung - siehe SELEKTIVTEILSICHERUNG
  • Der Querschnitt der Versorgungsleitung (ab Vorsicherung) für das Lastschaltgeräte (bzw. den Rundsteuerempfänger) sowie der Querschnitt der Steuerleitung muss 1,5 mm² Cu betragen.
  • Die Vorsicherung (der Spannungsversorgung) ist im Anspeisefeld, von außen bedienbar, unterzubringen.
  • Tarifschütze sind bei fabriksfertigen Zähler- und Zählerverteilerschränken im plombierbaren Bereich der NZHS anzuordnen.
  • Ist in Altanlagen kein Schützenfach vorhanden, so können erschütterungsfreie, plombierbare Tarifschütze im Verteilungsbereich der gemeinsamen Messeinrichtungs- und Verteilungstafel montiert werden, bei getrennter Anordnung auf der Messeinrichtungstafel.
  • Bei Stromstärken bis 16 Ampere kann entweder die direkte Schaltung oder die indirekte Schaltung angewendet werden. Bei höheren Stromstärken ist nur die indirekte Schaltung anzuwenden.
  • Bei indirekter Schaltung erfolgt die Anspeisung der Tarifschütze vom Basistarifzähler über Steuerstromkreissicherungen.
  • Die Steuerstromkreissicherungen sind entsprechend ihrer tariflichen Verwendung dauerhaft zu kennzeichnen.
  • Da die Schaltfunktionen nicht beliebig kombiniert werden können, ist mit dem Netzbetreiber bei mehreren Zusatztarifen in einer Anlage, die Anzahl der auszuführenden Lastschaltgeräte (Rundsteuerempfänger)abzuklären.
  • Werden besondere Steuerfunktionen benötigt, ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.

 

  Funktionsbeschreibung AMIS Lastschaltgerät (LSG) (1.15 MB)
  Vorgehensweise bei LSG Störungen (0.05 MB)
 

 

 

Farbkennung von Steuerleitungen

Steuerleitungen sind in den nachstehend angeführten Farben auszuführen:

  Steuerleitung  für ...   Farbe der Steuerleitung  
Heißwasserspeicher braun
Speicherofenanlagen, Direktheizungen und Spitzensperren orange
Ansteuerung für Aufladeautomatik violett
Tarifsteuerung HT/NT weiß
Tarifsteuerung So/Wi grau
Kumulierung 1/4 h-Zähler grün, gelb
unterbrechbare Lieferung rot
 

ÜBERSICHT - TARIFSCHALTBILDER

 

 

 

Allgemeines zu den Tarifschaltbildern 

Bei der Ausführung des Messbereiches ist auf die vom Kunden gewünschten Bedarfsarten und die benötigte Zähler-Nennstromstärken in der Anlage zu achten.
Für Anlagen im TN-Netzen besteht in Österreich die gesetzliche Verpflichtung als Schutzmaßnahme die Nullung mit Zusatzschutz anzuwenden (Nullungsverordnung).

Bei der Ausführung ist weiter zu beachten, dass von der maximal einsetzbaren Nachzählerhauptsicherung bzw. von der maximal einsetzbaren Vorzählersicherung, das Netzbereitstellungsentgelt abhängt.

Abkürzungen:

TN-System  ->  Anwendung der Nullung

 

TT-System  ->  Anwendung der Fehlerstrom-Schutzschaltung

 

BT = Basistarif

 

ZT = Zusatztarif

 

NZHS = Nachzählerhauptsicherung

 

HW-Speicher = Heißwasserspeicher

 

 

 

 

 

gewünschte Tarifskizze  "anklicken"

 

 

Basistarif: 

 

 

Ausführungsschema - Basistarif im TN - System (Nennstrom bis 40 A  Basistarif) (Grundausführung bei Nullung)

 

 

Ausführungsschema - Basistarif im TN - System (Nennstrom 50 A und 63 A)

 

 

Ausführungsschema - Basistarif im TT - System (Nennstrom bis 40 A) (Grundausführung bei Fehlerstrom-Schutzschaltung)

  

Detailausführung Basis- und Zusatztarif (NZHS bis 40 A)

 

   

Zusatztarif: "Unterbrechbare Lieferung"

  

UL für HW-Speicher 1~ (direkte Schaltung)

  

UL für HW-Speicher 3~  (indirekte Schaltung)

  

UL für HW-Speicher mit BT/ZT-Umschalter  1~ (direkte Schaltung)

  

UL für HW-Speicher - mehrere Kundenanlagen 1~ (direkte Schaltung)

  

UL für Speicherheizung 3~  (indirekte Schaltung)

  

UL für Speicherheizung und HW-Speicher 3~ (indirekte Schaltung)

  

UL für mehrere Kundenanlagen mit Speicherheizung 

   

UL für Allgemeine Anwendung

  

UL für Großküchen, Back- u. Keramiköfen

  

UL für Kirchenbankheizung 

  

UL für Wärmepumpe und HW-Speicher bis 3~ (indirekte Schaltung)

  

UL für Wärmepumpe mit Basistarifversorgung der Steuerung