[3] Messung der elektrischen Energie
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Allgemeines Die in diesem Kapitel angegebenen Forderungen bezüglich der Ausführung des Messbereiches, insbesondere des Vorzählerbereiches, sind wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen und rechtmäßigen Stromversorgung. Werden wesentliche Ausführungsmerkmale von Messverteilern, wie z.B. Plombierbarkeit oder Manipulationssicherheit nicht eingehalten, so besteht kein ordnungsgemäßer Zustand für den rechtmäßigen Bezug elektrischer Energie. In derartigen Fällen kann die Montage der Messeinrichtungen nicht vorgenommen werden. Der durch unsachgemäße Ausführung oder Manipulation verursachte Aufwand für Prüfung oder dergleichen werden dem Kunden oder dem Ausführenden in Rechnung gestellt. Wird eine Manipulation im Vorzähler- oder Messbereich bzw. an Mess- oder Tarifeinrichtungen festgestellt, erfolgt eine Anzeige wegen "unrechtmäßigem Bezug elektrischer Energie" bzw. eine privatrechtliche Verfolgung. Die richtige Auswahl der nötigen Mess- und Tarifeinrichtungen kann seitens des Netzbetreibers nur dann erfolgen, wenn vollständige Angaben über die elektrischen Betriebsmittel gemacht werden (siehe Meldewesen bzw. Fertigstellungsmeldung). Demontagen oder Ummontagen von Messeinrichtungen dürfen nur vom Netzbetreiber oder dessen Beauftragten erfolgen. Als "Vorsicherung" (Selektivteilsicherung) für die Spannungsversorgung (Rundsteuerempfängers) ist ein Überstromschutzorgan mit einem Auslösenennstrom von 10 A und optischer Auslöseanzeige zu verwenden. Der Plombierbare D02-Sicherungslasttrennschalter (Eaton/Schrack/Hager) erfüllt diese Bedingungen.
Wichtig ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber (mindestens eine Woche vor der gewünschten Messeinrichtungsmontage).
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Übersicht "Ausführung des Messbereiches" |
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Anbringungsort von Messeinrichtungen Messverteiler sind lotrecht anzubringen und sicher zu befestigen. Ein geeigneter Anbringungsort für Messeinrichtungen ist bereits bei der Planung von Neu- oder Umbauten vorzusehen. Die Umgebungs- und Montagebedingungen am Anbringungsort sind zu beachten. Vorzugsweise sind Messeinrichtungen in Innenräumen, Zählerräumen oder Zählernischen anzubringen. In Gewerbeanlagen und Wohnhausanlagen sind die Türen der Messverteiler bzw. Zählernischen mit einem Einheitsschloss (H 36.000 oder 61005) auszustatten.
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Anbringung von kundeneigenen Submesseinrichtungen oder Netztrenn- Umschalteinrichtungen für inselbetriebsfähige Wechselrichter auf ZählerverteilernSoll auf einem Messverteiler eine kundeneigene Submesseinrichtung oder eine Netztrenn- Umschalteinrichtung installiert werden, sind folgende Punkte zu beachten:
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[3.1] Direktmessung
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Direktmessung |
Grundsätzliches zur Direktmessung
Bezüglich der Auswahl der Messeinrichtungen bzw des nötigen Verdrahtungs-Systems siehe "Auswahl der Messeinrichtungen". Die Montage der Messeinrichtungen kann nur dann erfolgen, wenn die Situierung des Zählerverteilerschrankes den Bestimmungen der TAEV Teil II, Pkt. 3.3 sowie den Ausführungsbestimmungen (Anbringungsort von Messeinrichtungen) entspricht. |
Für die Messeinrichtungen in Einfamilienhäusern, Landwirtschaftsbetrieben, Gewerbe u. a. m. ist als Mindestforderung der Standardzählerverteilerschrank mit 3 Zählerplatten entsprechend TAEV Teil II, Pkt. 3.4.1 vorzusehen. Es kann jedoch in Abhängigkeit von den Tarifangeboten des gewählten Energielieferanten notwendig sein, zusätzliche Messplätze vorzusehen. Bei der Neuerrichtung oder Änderung von Direktmessverteilern (NZHS<=63 A) ist für die Berechnung der Verteilerverlustleistung pro Zählerplatz (auch für ungenutzte Zählerplätze), eine Zählerverlustleistung von 35 Watt, bezogen auf 63 A Zählerstrom, zu berücksichtigen. Die zu berücksichtigende Verlustleistung kann auf die Nennstromstärke der Nachzählerhauptsicherung bezogen werden. Der Schaltschrankhersteller muss diese Verlustleistung bei der Schaltschrankauslegung berücksichtigen und entsprechend dokumentieren. Die Verlustleistung der Zählersteck- bzw. Zählerklemmleiste (als Bestandteil der Zählerschleife) ist aufgrund der Herstellerangaben gesondert zu berücksichtigen. Der Messschrank ist bei neuen Netzanschlüssen mit max. 2 übereinander angeordneten Zählerplattenreihen auszuführen. Abweichende Lösungen bei Anlagenänderungen sind nur im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber möglich. Die eindeutige Zuordnung von Vor- bzw. Nachzählersicherungen zu den Zählerschleifen ist durch Beschriftung (Kunde/Wohnung/Tarif) sicherzustellen. Um die Bildung von Kondenswasser im Hausanschlusskasten zu vermeiden ist (bei Verwendung von Rohrsystemen) die Einführung der Leitungen in den Messverteiler abzudichten.
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Beschriftung von Zählerplatz, Zählersicherung und Unterverteiler |
Standard-Zählerverteiler für OÖ.
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Ausführungshinweise zum MessbereichDie Ausführung des Messbereiches ist von der benötigten Nennstromstärke der NZHS abhängig. Zählerschleife für max. 40 A - NZHS muss mind. in 10 mm² Cu ausgeführt sein -> Zähleranschluss mittels ADOCK-Zählersteckleiste Zählerschleife für max. 50 A - NZHS muss mind. in 25 mm² Cu ausgeführt sein -> Zähleranschluss mittels ADOCK-Zählersteckleiste Zählerschleife für max. 63 A - NZHS muss mind. in 25 mm² Cu ausgeführt sein -> Zähleranschluss mittels ADOCK-Zählersteckleiste Der Nennstom der Nachzählerhauptsicherung ist das Maß für das anzusetzende Netzbereitstellungsentgelt. |
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Hinweis: Siehe auch Seite "Nachzählerhauptsicherung-System" - zugelassenen Zählersteckleisten. |
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Vorzählerverdrahtung von Standard-Zählerverteilschränken
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Abbildung: Beispiel einer Vorzählerverdrahtung bei Direktmessung im TN-System (Nullung)
Bis 63 A ist als Eingangssicherung ein D02-Sicherungslasttrennschalter (laienbedienbar) zu verwenden.
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Abbildung: Beispiel einer Vorzählerverdrahtung bei Direktmessung im TT-System (Fehlerstrom-Schutzschaltung) Bis 63 A ist als Eingangssicherung ein D02-Sicherungslasttrennschalter (laienbedienbar) zu verwenden. |
Neuen Zählergeneration AutomaticMeteringInformationsSystem In den nächsten Jahren wird dieser Zählertyp eingesetzt. Im Endausbau ist ein Deckungsgrad von 85 % geplant. Neue Funktionen:
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Beschreibung der neuen Zählergeneration (AMIS) |
[3.1.1] Vorzählersicherungs-System
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Vorzählersicherungs-System |
Verdrahtung im VZS-System
Bei Neuerrichtung von Zählerverteiler mit Direktmessung ist kein Vorzählersicherungssystem zulässig siehe "Messung der elektrischen Energie".
Bei Erweiterung von bestehenden Zählerverteilern mit vorhandenem Vorzählersicherungs-System ist das bestehende System fortzusetzen. An die neu zu errichtende Vorzählersicherung werden vergleichbare Anforderungen wie an die Errichtung von Nachzählerhauptsicherungen gestellt (siehe Nachzählerhauptsicherung)
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[3.1.2] Nachzählerhauptsicherungs-System
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Nachzählerhauptsicherungs-System |
Grundsätzliches
Die Nachzählerhauptsicherung (nachfolgend kurz NZHS, impliziert Mehrzahl) ist eine kundenbedienbare Überstromschutzeinrichtung, mit tariflicher Relevanz (Bezugsgröße für das Netzbereitstellungsentgelt). Sie schützt den Zähler, die Zählersteckleiste und die Zählerschleife vor Überlastung. Der Kurzschlussschutz für die angeführten Bereiche muss durch die vorgeschaltete Sicherung (Hausanschluss-, Hauptleitungs- oder Gruppensicherung) gewährleistet werden. Bei der Staffelung von Sicherungen ist auf die Selektivität zwischen Gruppensicherung und NZHS Rücksicht zu nehmen. Abhängig vom Überstromschutzorgan für den thermischen Schutz der Messeinrichtung ist bis zur Sicherungs-Nennstromstärke von 63 A das NZHS-System mit Zählersteckleisten anzuwenden (Direktmessung). Siehe auch Ausführung des Messbereiches
Typen der NZHS
Zur technischen Fixierung des Ausmaßes der Netznutzung ist es bei Neuanlagen sowie bei wesentlicher Änderung/Erweiterung von bestehenden Anlagen notwendig, ausschließlich freigegebene Typen von Überstromschutzorganen zu verwenden (siehe unten). Damit wird sichergestellt, dass die vorgesehene Nennstromstärke (ohne Austausch des Überstromschutzorganes) fixiert ist oder im Fall eines Tarifschalters durch Plombierung unterbunden wird. Hinweis: NZHS die Laien zugänglich sind, müssen "Laiensicher" ausgeführt werden. Laienbedienbare Überstromschutzeinrichtungen müssen durch den Hersteller als solche ausgewiesen sein, D02-Sicherungslasttrennschalter und Tarifautomaten gelten in der Regel als "Laienbedienbar". Schraubsicherungen (25A) sind gemäß ÖVE-Richtlinie R5 für die Bedienung durch Laien zugelassen. Als NZHS sind folgende Typen von Überstromschutzorganen zulässig:
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Die zulässigen Nennstromstärken sind dem aktuellen Preisblatt „Netzbereitstellungsentgelte“ (siehe www.netzooe.at) zu entnehmen. |
Bei der Auswahl der Type der NZHS ist zu berücksichtigen, dass die Selektivität zwischen NZHS und den nachgeschalteten „Stromkreissicherungen“ so gut wie möglich gegeben ist. Bei der Verwendung von Leitungsschutzschalter und Tarifautomaten ist auf die Einhaltung der Selektiviät zu den nachgeschalteten Stromkreisabgängen zu achten. Insbesondere bei zentral angeordneten und für Kunden schwer zugänglichen Messverteilern in Mehrfamilienhäusern wird aus Selektivitätsgründen und Gründen der Bedienfreundlichkeit der Einsatz von D02-Sicherungslasttrennschalter ausdrücklich empfohlen.
Tarifrelevanz der NZHS
Bei NZHS bis einschließlich 50 A wird das Ausmaß der Netznutzung (und damit das Netzbereitstellungsentgelt) durch die Sicherungsnennstromstärke fixiert. Für die 63 A NZHS wird dies über die Viertelstunden-Spitzenwerte des Monats ermittelt. Die fabriksmäßige technische Begrenzung ist bei Neuanlagen, Erweiterungen sowie netzzugangsrelevanten Änderungen erforderlich. Änderungen bei der NZHS sind über das Meldewesen zu beantragen.
Situierung und Kennzeichnung von NZHS
Die NZHS ist im Verteilfeldbereich (direkt oberhalb des Messfeldes) anzuordnen. Bei mehreren NZHS sind diese vorzugsweise in einer Reihe zu situieren. Die NZHS-Frontplatten (Abdeckungen) dieses Bereiches müssen mit einer beidseitigen Plombiermöglichkeit versehen sein.
Bei neu zu errichtenden Zählerverteilern ist in diesem Bereich ein ausreichend dimensionierter Reserveplatz für weitere NZHS (entsprechend den ausgeführten Zählerplatten) vorzusehen. Des Weiteren dürfen sich keine "sonstigen Betriebsmittel" (wie FI-Schutzschalter, Leitungsschutzschalter, Messgeräte, Klemmen udgl.) in diesem Bereich befinden.
Im Bereich jeder NZHS muss eine eindeutig (mit der gleichen Bezeichnung wie beim Unterverteiler bzw. dem Zählplatz) ausgeführte Zugehörigkeitskennzeichnung- (z.B. Top1) dauerhaft angebrachte werden.
Beim Einbau von zusätzlichen Betriebsmitteln in bestehenden Zählerverteilern wird die Installation im NZHS-Bereich toleriert, sofern:
Wir weisen darauf hin, dass durch die zusätzlichen Betriebsmittel eingebrachten Verlustleistungen zu keiner unzulässigen Erwärmung der Schaltgerätekombination führen dürfen. Wenn allfällig verfügbare Zählerplatten künftig für Zählermontagen genutzt werden sollen, ist eine ausreichende Platz- und Verlustleistungsreserve für die Anordnung der dann erforderlichen NZHS zu berücksichtigen.
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Verdrahtung im NZHS-System |
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Anschluss der Messeinrichtung
Über die jeweils geeigneten Produkte gibt der Netzbetreiber Auskunft. Siehe auch Ausführung der Zählerschleife.
Zugelassene Zählersteckleisten für Anlagen mit NZHS bis 63 A : |
Symbolbilder: Drehstrom-Zählersteckleiste Wechselstrom-Zählersteckleiste |
[3.2] Wandlermessung
3.2 WANDLERMESSUNGGrundsätzlich wird bei der Ausführung der Wandlermessung unterschieden zwischen: - Niederspannungs-Wandlermessung („halbindirekte Messung“) - Mittelspannungs-Wandlermessung („indirekte Messung“)
Bei einer Niederspannungs-Wandlermessung bilden neben dem Verrechnungszähler auch die Stromwandler einen Bestandteil der Verrechnungsmessung. Sämtliche Komponenten sowie die Messleitungen sind im Niederspannungs-Wandlermessschrank angeordnet. Die Anwendung der Niederspannungs-Wandlermessung ist mit einer Nennstromstärke von 1200A begrenzt.
Bei einer Mittelspannungs-Wandlermessung sind zusätzlich Spannungswandler erforderlich. Die Strom- und Spannungswandler werden üblicherweise in einer Mittelspannungs-Messzelle angeordnet. Der Verrechnungszähler befindet sich in einem Zählerschrank. Die Wandlersekundärkreise werden mittels Strom- und Spannungsmessleitungen mit dem Verrechnungszähler verbunden.
Die Art der auszuführenden Wandlermessung richtet sich im Wesentlichen nach der Eigentumsgrenze. Für Anlagen mit Eigentumsgrenze auf der Netzebene 5 (Mittelspannung) ist jedenfalls eine Mittelspannungs-Wandlermessung vorzusehen.
Bei Anlagen mit Wandlermessung muss vom Netzbetreiber aufgrund der geltenden Marktregeln eine Lastprofilzählung (Zählerfernabfrage) zur Auslesung der Energiedaten eingerichtet werden.
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Ansprechpartner für Wandlermessungen ist der jeweilige Kundenanlagentechniker.
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3.2.1 NIEDERSPANNUNG WANDLERMESSUNG3.2.1.1 Grundsätzlicher AufbauWandlermessschränke Im Netzgebiet dürfen ausschließlich standardisierte Wandlermessschränke verwendet werden (siehe dazu Punkt Übergangsbestimmungen sowie Sondervereinbarungen hinsichtlich Schrankausführung), welche der Detailspezifikation in der letztgültigen Fassung entsprechen müssen (siehe dazu Punkt Hersteller).
Die Schrankabmessungen der standardisierten Wandlermessschränke betragen (Toleranz +/- 10%): Höhe: 2000 mm (exkl. Sockel) Breite: 600 mm Tiefe: 400 mm (WMS 1200: 600 mm)
Die Wandlermessschränke sind so gestaltet, dass das Öffnen der Schaltschranktür und der Zugang zur Messeinrichtung für elektrotechnische Laien ermöglicht wird. Die standardisierten Wandlermessschränke sind als Standverteilerschränke mit einteiliger Schaltschranktür konzipiert und bestehen jeweils aus drei Komponenten:
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WMS 125/LSWMS 200/LSWMS 300/LS
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WMS 600WMS 1200 |
Das Kommunikationsfeld dient zur Aufnahme der Anschlussklemmen für die Impulsweitergabe sowie diverse Zählerschnittstellen. Der Messeinrichtungsbereich besteht aus einer schwenkbaren Einrichtung mit Impulsweitergaberelais sowie zwei Normzählerplatten inkl. Verdrahtung für die Montage des Verrechnungszählers sowie gegebenenfalls von erforderlichen Kommunikationseinrichtungen des Netzbetreibers. Hinter der Schwenkeinrichtung sind die Strom- Spannungs-Klemmleisten und die Spannungspfad-/Steuersicherungen angeordnet. Der Aufbau des Anspeise- und Wandlerfeldes ist abhängig von der Schrankvariante. Das Anspeise- und Wandlerfeld bei den Schränken WMS 125/LS, WMS 200/LS sowie WMS 300/LS, setzt sich im Wesentlichen aus dem Schienensystem, dem Einspeiseleistungsschalter, dem Überspannungs-Kombiableiter inkl. Vorsicherung sowie den Wandlerzwischenstücken für die Montage der Stromwandler zusammen. Bei diesen Schränken besteht Aufwärtskompatibilität bis zum WMS 300/LS. Diese drei Schrankvarianten unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Leistungsschalterausführung und benötigen keinen Anschlussschrank.
Beim WMS 600 und WMS 1200 ist nur ein Schienensystem mit Schienenzwischenstücken vorhanden. Beim WMS 125ZT ist zusätzlich ein Schaltschütz vorhanden. Bei diesen drei Varianten ist ein Anschlussschrank auszuführen. |
Das Kommunikationsfeld dient zur Aufnahme der Anschlussklemmen für die Impulsweitergabe sowie diverse Zählerschnittstellen. Der Messeinrichtungsbereich besteht aus einer schwenkbaren Einrichtung mit Impulsweitergaberelais sowie zwei Normzählerplatten inkl. Verdrahtung für die Montage des Verrechnungszählers sowie gegebenenfalls von erforderlichen Kommunikationseinrichtungen des Netzbetreibers. Hinter der Schwenkeinrichtung sind die Strom- Spannungs-Klemmleisten und die Spannungspfad-/Steuersicherungen angeordnet. Der Aufbau des Anspeise- und Wandlerfeldes ist abhängig von der Schrankvariante. Das Anspeise- und Wandlerfeld bei den Schränken WMS 125/LS, WMS 200/LS sowie WMS 300/LS, setzt sich im Wesentlichen aus dem Schienensystem, dem Einspeiseleistungsschalter, dem Überspannungs-Kombiableiter inkl. Vorsicherung sowie den Wandlerzwischenstücken für die Montage der Stromwandler zusammen. Der Aufbau der Betriebsmittel kann von links nach rechts bzw. rechts nach links erfolgen. Bei diesen Schränken besteht Aufwärtskompatibilität bis zum WMS 300/LS. Diese drei Schrankvarianten unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Leistungsschalterausführung und benötigen keinen Anschlussschrank.
Beim WMS 600 und WMS 1200 ist nur ein Schienensystem mit Schienenzwischenstücken vorhanden. Beim WMS 125ZT ist zusätzlich ein Schaltschütz vorhanden. Bei diesen drei Varianten ist ein Anschlussschrank auszuführen.
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3.2.1.2 Ausführung Niederspannungs-Wandlermessung
Aufstellungsort
Die Situierung von Zählerverteilern (im konkreten von Wandlermessschränken) hat vorzugsweise in einem eigenen Raum zu erfolgen. Die Vorgaben der anerkannten Regeln der Technik betreffend Mindestgangbreiten und Fluchtwege müssen eingehalten werden [vgl. ÖVE E 8101 bzw. OVE-Richtlinie R12].
Die allgemeinen Anforderungen an den Aufstellungsort müssen beachtet werden (siehe Messung elektrischer Energie). Max. Umgebungstemperatur bei Innenraumaufstellung: -5 °C bis +35 °C (Mittelwert über 24 h). Die Schutzart für Innenaufstellung richtet sich nach den Anforderungen des Aufstellungsortes (mind. IP 30). Die Umgebungstemperatur bei Außenaufstellung ist mit dem Auftraggeber zu klären. Bei der Aufstellung im Freien kann, abhängig vom Aufstellungsort und den Umgebungsbedingungen, die Ausführung einer Schaltschrankklimatisierung erforderlich sein.
Der unbeeinflusste Kurzschlusswechselstrom an den Klemmen der Einspeisung, die Überspannungskategorie, der Verschmutzungsgrad und die EMV-Verträglichkeit sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Sondervereinbarungen hinsichtlich Schrankausführung
Bei Innenraumaufstellung sind keine Abweichungen bei der Ausführung zulässig. Bei Außenaufstellung sind im begründeten Anlassfall nach vorheriger Abstimmung mit dem Netzbetreiber Sonderausführungen hinsichtlich Anordnung von Kommunikationsfeld, Messeinrichtungsbereich und Anspeise- und Wandlerfeld zulässig, wobei die grundsätzlichen Anforderungen eingehalten werden müssen. Bei Außenaufstellung können zusätzliche Anforderungen, wie erhöhte Schutzart, die Errichtung einer Schaltschrankklimatisierung udgl., erforderlich sein.
Auswahl des Wandlermessschrankes
Bei der Auswahl der Schrankvariante sind die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen:
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Neuanschluss / Neuanlage
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Instandsetzung Beim Austausch eines bestehenden Wandlermessschrankes (insbesondere WMS 300/1 oder ältere Bauformen) gegen einen standardisierten Wandlermessschrank WMS 125/LS, WMS 200/LS, WMS 300/LS sowie WMS 125ZT ist hinsichtlich Einbindung bei bestehendem Anschlussschrank das rechtzeitige Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen. |
Einstellwerte Leistungsschalter (Überstromschutz für Wandlermessung)
Der Leistungsschalter – im standardisierten Wandlermessschrank (WMS 125/LS, 200/LS, WMS 300/LS) bzw. beim Eingangsleistungsschalter im Anschlussschrank – muss über einen elektronischen Auslöser verfügen, wobei der Kurzschlussschutz den Einstellbereich von 2,5 – 5 x IR abdecken können muss. Bei der Auswahl eines Leistungsschalters ist der Minimalwert des Überlastschutz-Einstellbereichs beim Auslöser zu beachten.
Beim elektronischen Auslöser sind folgende Standardeinstellungen vorzunehmen:
- Überlastschutz: der Einstellwert wird vom Leistungsbedarf der Kundenanlage/n abgeleitet (inkl. Berücksichtigung Zukunftsreserve – ggf. Vorgabe Maximalwert durch Netzbetreiber) Verzögerungszeit Überlastschutz: maximal 1s
- Kurzschlussschutz: 2,5 x In (der Netzbetreiber kann ggf. einen anderen Wert vorgeben) Verzögerungszeit Kurzschlussschutz: Minimalwert (in der Regel 0,1s)
Zählerfernabfrage (Zählerfernauslesung)
Die Zählerfernabfrage wird vom Netzbetreiber bevorzugt mittels Punkt zu Punkt-Anbindung (Funk, GSM udgl.) durchgeführt. Bei Vorliegen von empfangsstörenden Einflüssen (Metallfassade, Situierung im Kellergeschoss udgl.) kann die Errichtung einer externen Antenne erforderlich sein. Die Errichtung des dafür erforderlichen Kabeltragsystems inkl. Verkabelung ist im Anlassfall nach den Vorgaben des Netzbetreibers und im Auftrag und auf Rechnung des Netzbenutzers vorzunehmen.
Schutz der Herstellersiegel bei Transport/Aufstellung/Anschluss
Die Herstellersiegel (siehe dazu Punkt Hersteller/Herstellersiegel) dürfen vom Elektrounternehmen im Zuge des Transports auf der Baustelle und der Schrankmontage sowie bei den Anschlussarbeiten nicht verletzt werden.
3.2.1.3 Hersteller
Bei der Herstellung von Niederspannungs-Wandlermessschränken muss die Detailspezifikation in der letztgültigen Fassung vom November 2023 eingehalten werden. Die Detailspezifikation kann beim zuständigen Netzbetreiber angefordert werden.
Wandlermessschränke, welche aufgrund der vorgelegten Dokumentation der Detailspezifikation der Netzbetreiber entsprechen, können bei den nachfolgend aufgelisteten Herstellern bezogen werden:
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Detailspezifikation / Fassung November 2023 |
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Herstellersiegel Die Wandlermessschränke werden an den vorgesehenen Stellen (siehe unten) vom Hersteller mit Herstellersiegel ausgestattet. Diese sollen eine Manipulation nach Auslieferung des Schrankes und vor Inbetriebsetzung der Verrechnungsmesseinrichtung durch den Netzbetreiber erkennbar machen.
Die geschlossene Schwenkeinrichtung des Messeinrichtungsbereichs (eine Versiegelungsstelle) und die innere Wandlerabdeckung (zwei Versiegelungsstellen) sind mit einem Herstellersiegel versehen. Die Herstellersiegel sind so ausgestaltet, dass diese beim Transport der Schaltgerätekombination nicht brechen oder reißen. Die Herstellersiegel sind dem ursprünglichen Schaltgerätehersteller zugeordnet.
Übergangsbestimmungen
Die standardisierten Wandlermessschränke gemäß letztgültiger Detailspezifikation dürfen ab sofort verwendet werden.
Die Inbetriebnahme von Modul-Wandlermessschränken in der alten Bauform (WMS 300/1, WMS 600/AS, WMS 1200/AS sowie WMS 200/ZT) wird bis längstens 31.03.2024 zugelassen.
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3.2.2 MITTELSPANNUNGS-MESSSCHRäNKE: |
Ansprechpartner ist der jeweilige Kundenanlagentechniker. Alle Projekte, mit Hochspannungsmessung (Indirekte Messung, NE 5) müssen nach diesem Konzept aufgebaut werden. Als Messschränke dürfen nur vorgefertigte Schränke der nachstehend angeführten Hersteller verwendet werden. Die Situierung der Messung sowie die Ausführung der Schränke wird vom Kundenanlagentechniker festgelegt. Entsprechend dieser Festlegungen kann der Messschrank bei einem der nachstehend angeführten Hersteller bezogen werden. |
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Freigegebene Hersteller für Mittelspannungs-Wandlermessschränke:
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[3.3] Blindstrommessung
Blindstrom | ![]() |
Allgemeines Blindstrom bzw. Blindleistung werden zur Erzeugung elektrostatischer oder elektromagnetischer Felder benötigt. Diese Felder bauen sich im Takt der Wechselspannung kontinuierlich auf und wieder ab, die Energie der Felder pendelt kontinuierlich zwischen Erzeuger und Verbraucher. Sie kann nicht in eine andere Energieform umgewandelt werden, belastet aber das Stromnetz und die Erzeugungsanlagen. Die dafür nötigen Aufwendungen werden durch eine Messung, der in der Kundenanlage verursachten Blindenergie, erfasst und in Rechnung gestellt.
Bezug von Blindarbeit Für jede bezogene kWh Wirkarbeit kann der Kunde 0,5 kvarh Blindarbeit kostenfrei beziehen, dies entspricht einem Leistungsfaktor (cos Phi) von > = 0,9. Ein darüber hinaus gehender Blindarbeitsbezug wird verrechnet. Die Erfassung des Blindarbeitsbezuges kann seitens des Netzbetreibers bei Nachweis eines Leistungsfaktors von < 0,9 oder bei einer entsprechenden Verbraucher- bzw. Anlageneigenschaft, die einen verrechenbaren Blindarbeitsbezug erwarten lässt, erfolgen. Dies ist unabhängig davon, ob die Anlage mit einer Blindstromkompensationsanlage ausgestattet ist oder nicht.
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In Anlagen mit erforderlicher Zählernennstromstärke von 63 A und in allen Anlagen mit indirekter Messung (benötigte Zählernennstromstärken größer gleich 80 A) wird eine Messeinrichtung mit integriertem Blindstromzähler installiert. Es ist daher keine zusätzliche Blindstrommessung erforderlich (keine zusätzliche Zählerschleife für die Blindstrommessung nötig).
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Es ist keine Zählerschleife für die Blindstrommessung vorzusehen siehe: Messung der elektrischen Energie sowie Nachzählerhauptsicherungs-System.
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[3.3.1] Blindstromkompensation
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Blindleistung bzw. Blindstrom werden zur Erzeugung elektrostatischer oder elektromagnetischer Felder benötigt. Diese Felder bauen sich im Takt der Wechselspannung kontinuierlich auf- und wieder ab, die Energie der Felder pendelt kontinuierlich zwischen Erzeuger und Verbraucher. Sie kann nicht in eine andere Energieform umgewandelt werden, belastet aber das Stromnetz und die Erzeugungsanlagen. Die dafür nötigen Aufwendungen werden durch eine Messung der in der Kundenanlage verursachten Blindenergie erfasst und in Rechnung gestellt. Ab einer gewissen Größe der induktiven Verbrauchseinrichtungen ist daher die Installation eines kapazitiven Verbrauchers (einer Blindleistungskompensationsanlage) sinnvoll.
Sollten andere Verdrosselungsgrade oder unverdrosselte Kompensationsanlagen verwendet werden, ist die schriftliche Zustimmung einzuholen.
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[3.3.2] Tonfrequenz-Sperreinrichtungen
Tonfrequenzsperre | ![]() |
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[3.4] Tarif
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Zählpunktvergabe (Messung)
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Basistarif
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Downloads zu Allgemeine Bedingungen / Preisblätter / Technische Betriebsbedingungen / Informationsblätter - Kundeninformation zum geöffneten Strommarkt
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[3.4.1] Tarif- und Steuereinrichtungen
Ausführungshinweise
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Funktionsbeschreibung AMIS Lastschaltgerät (LSG) (1.15 MB) |
Vorgehensweise bei LSG Störungen (0.05 MB) |
Farbkennung von Steuerleitungen
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[3.4.10] Tarif-Schaltungen
ÜBERSICHT - TARIFSCHALTBILDER |
Allgemeines zu den Tarifschaltbildern
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gewünschte Tarifskizze "anklicken"
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