Anschluss- und Vorzählerbereich

 

 

 

Allgemeines

Der Anschluss- und Vorzählerbereich ist bezüglich Installationsarbeiten ein besonders sensibler Bereich.

Verschlüsse (Plomben oder Schlösser) des Netzbetreibers dürfen nur von Netzbetreiber-Personal oder bei ausdrücklicher Zustimmung geöffnet werden. Jede Beschädigung derartiger Verschlüsse ist dem Netzbetreiber sofort mitzuteilen.
Werden Verschlüsse des Netzbetreibers unbefugt geöffnet oder entfernt, wird dieser entsprechend den jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz Schadenersatzforderungen stellen und erforderlichenfalls gerichtlich vorgehen.


Bei Gefahr im Verzug dürfen Verschlüsse des Netzbetreibers durch jeden elektrotechnisch Fachkundigen geöffnet werden. Der Netzbetreiber ist davon unter Angabe des Grundes unverzüglich zu verständigen (siehe auch Plombierung).

Alle Betriebsmittel wie z.B. Anschlusskästen, NH-Trenner, Sicherungen, Blindabdeckungen etc. sind so auszuführen, dass kein Zugang zu ungemessenen, spannungsführenden Teilen ohne Plombenöffnung möglich ist!  Im Zweifelsfall ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.

   

   

 

Zugriffsschutz im Vorzählerbereich

 

 

Zugriffsschutz bei Einbauschlitz-Abdeckungen:

 

 

 

 

  

Als Hausanschluss wird umgangssprachlich der Teil der Anschlussanlage zwischen dem Niederspannungs-Verteilernetz des Netzbetreibers (Übergabestelle) und der Hausanschlusssicherung bezeichnet.

 

Vorzählerleitungen sind sämtliche vor den Zählern befindliche Leitungen der Kundenanlage bis zur Übergabestelle des Netzbetreibers.

  • Hauseinführungsleitung

 

(wenn Übergabestelle nicht an den Eingangsklemmen der Hausanschlusssicherung liegt):

 

Leitungsstück von der Übergabestelle bis zur Hausanschlusssicherung

 

  • Hausanschlusskasten 

Einrichtung zur Aufnahme der Hausanschlusssicherungen. Ihre Eingangsklemmen einschließlich der zugehörigen N- oder PEN-Leiterklemme bilden die technische Grenze zwischen Verteilernetz und Verbraucheranlage Anmerkung: Eigentumsgrenzen werden durch diese Definition nicht betroffen.

 

  •  Hauptverteiler

Der Hauptverteiler ist der Verteiler nach dem Hausanschluss im Zuge der Hauptleitungen.

Der Hauptverteiler dient der Aufteilung auf mehrere Hauptleitungen und zur Aufnahme der Hauptleitungssicherungen.

 

  • Hauptleitungen 

 

  • Verteilungsleitungen einschließlich aller zugehörigen Betriebsmittel ab dem Hausanschluss bis zu den Messeinrichtungen (Zähler).

 

  • Zählerschleife (ÖVE/ÖNORM E 8016) 

 

Leitungsstücke der Zu- und Ableitung für den Anschluss des Zählers bzw. der Zähleranschlussklemme von der letzten Klemmstelle vor dem Zähler bis zur nächsten Klemmstelle nach dem Zähler.

 

 

 

 

 

Zugriffsschutz bei Vorzähler-Überstromschutzeinrichtungen:

Überstromschutzeinrichtungen (auch NH-Schaltleisten und -Trenner) sind so auszuführen, dass kein Zugang zu ungemessenen, spannungsführenden Teilen ohne Plombenöffnung möglich ist!

Sichtfenster oder Abdeckungen dürfen nur im geöffneten Zustand demontierbar sein.

Folgende Produkte entsprechen dieser Forderung:

M-Schneider  MULTIBLOC - Aufbauvariante:

Artikel-Nr.        Beschreibung
2.030.300        MULTIBLOC 00.ST9 Gr. 00 / 160A, 3-polig, Anschlussschrauben M8, Fenstersperre
2.031.300        MULTIBLOC 00.ST9 Gr. 00 / 160A, 3-polig, Schellenanschluss, Fenstersperre
1.002.896        MULTIBLOC 1.ST8 Gr. 1 / 250A, 3-polig, Anschlussschrauben M10, Fenstersperre 

                
M-Schneider  MULTIBLOC - Reitervariante:

Artikel-Nr.        Beschreibung
3.084.300        MULTIBLOC 00.RST9 Gr.00 / 160A, 3-polig, Schrauben M8 / Schelle, Fenstersperre


M-Schneider  MULTIVERT:

Artikel-Nr.        Beschreibung
1.002.782        MULTIVERT 160A/100mm, 3-polig schaltbar, Anschlussschrauben M8,  Fenstersperre
1.160.502        MULTIVERT 250A, 3-polig schaltbar, Einpressmutter M10, Fenstersperre
1.260.502        MULTIVERT 400A, 3-polig schaltbar, Einpressmutter M12, Fenstersperre
1.300.502        MULTIVERT 630A, 1-polig schaltbar, Bolzen M12, Fenstersperre
1.350.502        MULTIVERT 630A, 3-polig schaltbar, Bolzen M12, Fenstersperre
1.360.502        MULTIVERT 630A, 3-polig schaltbar, Einpressmutter M12, Fenstersperre

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   Hausanschluss
 

Allgemeines

Der Hausanschluss dient der Versorgung des Objektes mit elektrischer Energie und besteht im Allgemeinen aus einer Hauseinführungsleitung und einem Hausanschlusskasten mit der Hausanschlusssicherung.

Vor Errichtung eines Hauses ist es wichtig, das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen, um die Art, die Ausführung und die Kosten des Anschlusses zu vereinbaren.

Bei der Herstellung des Hausanschlusses sind die Bestimmungen der TAEV in der letztgültigen Fassung und die Bestimmungen zum Vorzählerbereich zu beachten.

Bei der Planung von Wohnanlagen, Industrieanlagen oder Ähnlichem ist besonders auf eine zeitgerechte Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber zu achten. Die Versorgung von Anlagen über den Hausanschluss von objektfremden Anlagen ist nicht zulässig.

Bei Neu- oder Umbauten sowie bei größeren Änderungen von Objekten mit Freileitungsanschluss, ist für den Fall einer späteren Ortsnetzverkabelung ein Leerrohr von mindestens Nenngröße 63 mm vom Messverteiler in die Nähe der straßenseitigen Grundstücksgrenze zu verlegen.

Der Anschluss jener elektrischen Betriebsmittel, welche die Bedingungen der TAEV, Teil III im Hinblick auf Netzrückwirkungen nicht einhalten oder deren Gesamtnennleistung 5 kW übersteigt, bedarf der Meldung mittels Anschlussvereinbarung/Anschlussdatenblatt und der schriftlichen Zustimmung durch den Netzbetreiber.

Bei der Erstellung von Hausanschlüssen ist bei Neubauten der Anschlussvereinbarung/Anschlussdatenblatt (mit allen erforderlichen Leistungsdaten) eine Lageplanskizze beizulegen.

Der zulässige Höchstwert für einphasig anzuschließende Kundenanlagen (Kleinstanlagen wie zB. Signalanlagen) beträgt 3,68 kVA. Wohneinheiten werden grundsätzlich an das Vierleiter-Drehstromnetz angeschlossen.

Hinweise zur Dimensionierung von Hausanschlussleitungen siehe Leitungsbemessung

 

 

Hinweis:

Vor Errichtung des Hausanschlusses ist unbedingt das Einvernehmen mit der Netz OÖ GmbH herzustellen (Anschlussvereinbarung), um die Art der Ausführung festzulegen.

Die Versorgung von Anlagen bzw. Anlagenteilen über den Hausanschluss anderer Kundenanlage ist nicht zulässig.

 

 

 

Querschnitt der Hauseinführungsleitung

Der Querschnitt der Hauseinführungsleitung und Hauptleitung muss mindestens 16 mm² Cu betragen. Dies ist unabhängig davon, ob der Anschluss aus einem Kabel- oder Freileitungsnetz erfolgt.

PEN-Leiter -Querschnitt:

Es ist zu beachten, dass bei Anlagenanschlussleitungen (Hauseinführungsleitung)
mit einem Außenleiterquerschnitte bis 185 mm² Cu der PEN- bzw. N-Leiter im gleichen Querschnitt wie der Außenleiter zu dimensionieren ist.

Bei Außenleiterquerschnitten über 185 mm² Cu bis 370 mm² Cu kann der PEN-Leiter bzw. N-Leiter mit 185 mm² Cu ausgeführt werden.

Für Außenleiterquerschnitte über 370 mm² Cu ist der PEN- bzw. N-Leiter mindestens im halben Außenleiterquerschnitt auszuführen.

Entsprechend der Nullungsverordnung ist die Nullungsverbindung zentral, in der ersten technisch geeigneten Verteileinrichtung (NS-Hauptverteilung), auszuführen. Ab der Nullungsverbindung ist die gesamte Installation als TN-S System (5-polig) auszuführen.

 

 

Ausführung des Hausanschlusskastens

Der Hausanschlusskasten muss plombierbar ausgeführt sein und ist nach Möglichkeit direkt an der Einführungsstelle der Hauseinführungsleitung ins Gebäude zu setzen.

Hausanschlusssicherungen müssen "Laiensicher" oder "Laienbedienbar" ausgeführt sein.

Laiensicher ist eine Hausanschlusssicherung in einem Gehäuse mit verschraubter Abdeckung (Deckel).

 

siehe auch Plombierung

Um die Bildung von Kondenswasser im Hausanschlusskasten zu vermeiden ist (bei Verwendung von Rohrsystemen) die Einführung der Leitungen in den Messverteiler abzudichten.

 

Abbildung: Ausführungsbeispiel HAK

Höhe 440 mm

Breite 330 mm

Tiefe 150 mm

Mit NH-Sicherungslasttrenner und PEN/N-Klemme

 

 

Hausanschluss-Sicherung

Für die Hausanschlusssicherung gilt bezüglich Abschaltbedingung ein "Ausschaltstromfaktor von 1,6 (UN = 230/400V), bei Nennspannungen über 230/400V ist ein Faktor von 2,5 anzusetzen.

 

Ausführungen von Hausanschluss-Sicherungen:

Als "Hausanschlusssicherung" können unter Berücksichtigung der "Laienbedienbarkeit" bzw.  "Laiensicherheit" folgende Ausführungen von Überstromschutzeinrichtungen verwendet werden:

  • Leistungsschalter (nur im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber)
  • D02-Sicherungslasttrennschalter 
  • Leitungsschutzschalter mit entsprechendem Kurzschluss-Schaltvermögen (nur im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber)
  • NH-Sicherungslasttrennschalter, Betriebsklasse gL bzw. gG)

Hausanschlusssicherungen sind so auszuführen, dass kein Zugang zu ungemessenen, spannungsführenden Teilen ohne Plombenöffnung möglich ist! Im Zweifelsfall ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.

Anbringungsort von Hausanschluss-Sicherungen :

Hausanschlusssicherungen sind möglichst an leicht zugänglicher Stelle anzubringen. Die Zugänglichkeit zur Hausanschlusssicherung muss für einen schnellen Zugriff im Gefahrenfall gegeben sein. Die Bedienung darf nicht durch Verkleidungen oder Vorbauten erschwert oder behindert werden.

Hausanschlusssicherungen müssen dem Kunden/Anlagenbetreiber zugänglich sein und dürfen nicht in einem Kabelverteilschrank bzw. Kabelanschlusskasten des Netzbetreibers untergebracht werden.

Unabhängig davon, ob in einem Kabelverteilschrank eine Abzweigsicherung vorhanden ist oder nicht, ist bei allen Hausanschlüssen eine separate Hausanschlusssicherung erforderlich.

Hausanschlusssicherungen sind an der ersten technisch geeigneten Stelle, nach der Einführung der Hauseinführungsleitung ins Gebäude, zu setzen.

 

  • Beim Freileitungsanschluss ist die Hausanschlusssicherung im Bereich der Hauseinführungsstelle in einem plombierbaren Hausanschlusskasten (HAK) unterzubringen.
  • Beim Kabelanschluss kann, bei sehr kurzer Leitungsführung am/im Gebäude bis zum Messverteiler (kleiner 6 m Leitungslänge), die Hausanschlusssicherung im Anspeisefeld des Messverteilers situiert werden. Die Hausanschlusssicherung ist dabei bis zu einer Sicherungsnennstromstärke von 63A als D02-Sicherungslasttrennschalter auszuführen (siehe auch Plombierung)

 

Unzulässige Anbringungsorte der Hausanschluss-Sicherungen sind u.a.:

• explosions- oder brandgefährdete Bereiche
• Wohn- und Schlafräume
• Küchen und Waschküchen (auch nasse und feuchte Räume) 
• Toiletten ....

Bei ausgebauten Dachbereichen kann die HS umbaut werden, wenn der jederzeitige Zugang gewährleistet ist. Durch eine entsprechende Beschriftung ist sicherzustellen, dass das Auffinden leicht möglich ist. In Zweifelsfällen ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.

  

 

Mindestquerschnitt

Der Querschnitt der Hauseinführungsleitung und Hauptleitung muss mindestens 16 mm² Cu betragen. Dies ist unabhängig davon, ob der Anschluss aus einem Kabel- oder Freileitungsnetz erfolgt.

Es ist zu berücksichtigen, dass für Vorzählerleitungen auch bei größeren Querschnitten der PEN-Leiter bzw. N-Leiter gleich dem Außenleiterquerschnitt zu dimensionieren ist. Um eine Überlastung des Neutral- bzw. PEN-Leiters durch unsymmetrische Belastung bzw. durch Oberwellen zu vermeiden gilt dies sinngemäß auch für Nachzählerleitungen.

Entsprechend den Errichtungsbestimmungen muss ab dem ersten technisch geeigneten Punkt nach der Hausanschlusssicherung, unabhängig vom Querschnitt der Leiter,  das TN-S - System ausgeführt  werden(fünfpolige Installation).

Dementsprechend ist die Nullungsverbindung zentral, in der ersten technisch geeigneten Verteileinrichtung (NS-Hauptverteilung), auszuführen.

 

 

 

 

 

 

* Zugriffsschutz:

Überstromschutzeinrichtungen (auch NH-Schaltleisten und -Trenner) sind so auszuführen, dass kein Zugang zu ungemessenen, spannungsführenden Teilen ohne Plombenöffnung möglich ist!

Sichtfenster oder Abdeckungen dürfen nur im geöffneten Zustand demontierbar sein.

Produktliste siehe "Anschluss- und Vorzählerbereich"

 

Hausanschlusssicherungen müssen "Laiensicher" oder "Laienbedienbar" ausgeführt sein (siehe Ausführung der Hausanschlusssicherung).

 

 

Kabelanschluss

 

Allgemeines 

Ob der Anschluss Ihres Objektes per Kabel- oder Freileitungsanschluss erfolgen kann ist von der Ausführung des Versorgungsnetzes abhängig.

 

Aus Gründen der Spannungsqualitätssicherung wird empfohlen, den Querschnitt für die Hauseinführungsleitung mit 50 mm² Al zu wählen.

Für die Situierung der Hausanschlusssicherung (sieh auch Ausführung der Hausanschlusssicherung) wird ein Hausanschlusskasten mit den Maßen 440 mm (H), 330 mm (B), 150 mm (T) empfohlen.

Bei Verwendung einer Hauseinführungsleitung von 50 mm² ist dies als Mindestgröße anzusehen.

siehe auch Plombierung

 

Mindestquerschnitt

Der Mindestquerschnitt der Hauseinführungsleitung/Hauptleitung bei Kabelanschluss beträgt 16 mm² Cu.

 

PEN-Leiter -Querschnitt:

Es ist zu beachten, dass bei Anlagenanschlussleitungen (Hauseinführungsleitung)
mit Außenleiterquerschnitten bis 185 mm² Cu der PEN- bzw. N-Leiter im gleichen
Querschnitt wie der Außenleiter zu dimensionieren ist.

Bei Aussenleiterquerschnitten über 185 mm² Cu bis 370 mm² Cu kann der PEN-Leiter bzw. N-Leiter
mit 185 mm² Cu ausgeführt werden.

Für Außenleiterquerschnitte über 370 mm² Cu ist der PEN- bzw.
N-Leiter mindestens im halben Außenleiterquerschnitt auszuführen.

 

Kabeltypen

Als Hauseinführungsleitung/Hauptleitung ist je nach vorliegendem Netzsystem eine der nachstehenden Kabeltypen zu wählen.

  • TN-System:  E-YY-J oder E-AYY-J (PEN-Leiter grün/gelb; die als Außenleiter verwendete blaue Ader ist schwarz zu kennzeichnen)                                                              
  • TT-System:  E-YY-O oder E-AYY-O (N-Leiter blau)
 

Ausführungshinweise

Die Verlegung von Kabeln auf Privatgrundstücken ist entsprechend der Abbildung "Verlegeprofil - Erdkabel" durchzuführen.

Im Bereich von Zufahrten oder sonstigen befestigten Bereichen sind Kabel in einem Schutzrohr (mind. Nenngröße 63) zu verlegen.

Bei Privatkabelanschluss ist der Fertigstellungsmeldung ein Lageplan des Anschlusskabels sowie Angaben zur verwendeten Kabeltype und Kabellänge beizufügen.

 

Abbildung: Verlegeprofil - Erdkabel

1. Niederspannungskabel

2. Mauersand 04

3. Trassenwarnband

4. Rund- oder Flacherder (optional)

5. Verfüllung: Auf ausreichende Verdichtung achten

 

 

 

 

* Zugriffsschutz:

Überstromschutzeinrichtungen (auch NH-Schaltleisten und -Trenner sind so auszuführen, dass kein Zugang  zu ungemessenen, spannungsführenden Teilen ohne Plombenöffnung möglich ist! Hausanschlusssicherungen müssen "Laiensicher" oder "Laienbedienbar" ausgeführt sein (siehe Ausführung der Hausanschlusssicherung).

Sichtfenster oder Abdeckungen dürfen nur im geöffneten Zustand demontierbar sein.

Produktliste siehe "Anschluss- und Vorzählerbereich"

 

Freileitungsanschluss

 

 

Allgemeines 

Ob der Anschluss Ihres Objektes per Kabel- oder Freileitungsanschluss erfolgen kann ist von der Ausführung des Versorgungsnetzes abhängig.

 

Die Leitungen bis zur Hausanschlusssicherung sind möglichst kurz zu halten und vor mechanischer Beschädigung zu schützen. Bezüglich der Art, Ausführung und Situierung der Hausanschlusssicherung ist der Punkt Vorzählersicherungen zu beachten.

 

 

Ausführungshinweise

 

Die Eigentumsgrenze zwischen den Anlagenteilen des Netzbetreibers und jenen des Kunden befindet sich beim Freileitungsanschluss bei den Freileitungsklemmen. Der Dachständer bzw. die Konsole und die Freileitungsklemmen befinden sich im Eigentum des Netzbetreibers. Die Hauseinführungsleitung steht im Eigentum und in der Instandhaltungspflicht des Kunden.

Der Hausanschlusskasten mit der Hausanschlusssicherung ist in unmittelbarer Nähe der Dachständereinführung anzuordnen.

Bei ausgebauten Dachböden kann der Hausanschlusskasten umbaut werden, wenn der jederzeitige Zugang gewährleistet ist.  

Durch eine entsprechende Beschriftung ist sicherzustellen, dass das Auffinden leicht möglich ist.

 

 

Mindestquerschnitt

Der Mindestquerschnitt der „Hauseinführungsleitung“ bzw. "Hauptleitung" beträgt bei Freileitungsanschluss 16 mm² Cu.

PEN-Leiter -Querschnitt:

Es ist zu beachten, dass bei Anlagenanschlussleitungen (Hauseinführungsleitung)
mit einem Außenleiterquerschnitte bis 185 mm² Cu der PEN- bzw. N-Leiter im gleichen
Querschnitt wie der Außenleiter zu dimensionieren ist.

Bei Außenleiterquerschnitten über 185 mm² Cu bis 370 mm² Cu kann der PEN-Leiter bzw. N-Leiter
mit 185 mm² Cu ausgeführt werden.

Für Außenleiterquerschnitte über 370 mm² Cu ist der PEN- bzw.
N-Leiter mindestens im halben Außenleiterquerschnitt auszuführen.

 

Ausführung bei Doppelhäusern (nur bei Freileitungsanschluss)

Ist bei Objekten mit mehreren Kundenanlagen (z.B. Doppelhaus) der Zugang zum Hausanschluss auf Grund der Eigentumsverhältnisse nicht für jeden Eigentümer dauerhaft sichergestellt, so ist die Hauseinführungsleitung an geeigneter Stelle in einem plombierbaren Abzweigkasten unter Beachtung der Schutzisolierung aufzuteilen. Für jeden Hausteil ist eine eigene Hausanschlusssicherung zu situieren. Bei Verwendung einer gemeinsamen „Hauseinführungsleitung“ muss der Querschnitt dem Summenstrom angepasst werden.

Jeder Hausanschluss-Sicherungskasten muss mit einem Hinweis auf die maximal zulässige Sicherung versehen sein. Dabei ist darauf zu achten, dass mit der Summe der Auslöseströme (beider Hausanschlusssicherungen) keine Überlastung der gemeinsamen Hausanschlussleitung erfolgen kann. Das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber ist in diesen Fällen rechtzeitig herzustellen (siehe auch Plombierung).

 

Abbildung - Ausführung der Hauseinführung bei Doppelhäusern (Freileitungsanschluss)

 

 

 

  

 

  

Ausführung der Hauseinführungsleitung

Es ist bevorzugt die „getrennte Führung der einzelnen Leiter in Kunststoffrohren“ oder die „freie Führung der einzelnen Leiter im Dachständerrohr“ zu verwenden.

 

 

 

 

 

Getrennte Führung der Hauseinführungsleitung

 

 

 

 

 

Freie Führung der Hauseinführungsleitung         

 

* Zugriffsschutz:

Überstromschutzeinrichtungen (auch NH-Schaltleisten und -Trenner) sind so auszuführen, dass kein Zugang  zu ungemessenen, spannungsführenden Teilen ohne Plombenöffnung möglich ist! Hausanschlusssicherungen müssen "Laiensicher" oder "Laienbedienbar" ausgeführt sein (siehe Ausführung der Hausanschlusssicherung).

Sichtfenster oder Abdeckungen dürfen nur im geöffneten Zustand demontierbar sein.

Produktliste siehe "Anschluss- und Vorzählerbereich"

 

Zugangsmöglichkeiten zum Dachständer bei Dächern mit Photovoltaikanlagen 

 

 

Werden nicht begehbare Aufbauten (insbesondere Photovoltaikmodule) auf einem Dach angebracht, muss der Zugang zum Dachständer weiterhin möglich sein.


Deshalb ist es erforderlich dem Netzbetreiber eine jederzeitige Zugangsmöglichkeit zum Dachständer – in Form eines Korridors (für Dachauflegeleitern) – zu gewährleisten.


Eine entsprechende Regelung ist in den „Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilnetz (AVB) der Netz Oberösterreich GmbH“ Pkt. V „Grundinanspruchnahme“ und Pkt. VIII „Betrieb und Instandhaltung“ enthalten.

 


Um die Zugänglichkeit von Dachständern sicherzustellen, müssen daher folgende Rahmenbedingungen vom Netzkunden eingehalten werden.  

  • Im Radius von mindestens 1,2m um den Dachständer herum, muss eine kreisförmig freie Fläche (Arbeitsraum) vorhanden sein. Ist der Dachständer höher als 1,2m muss dieser Radius mindestens der Höhe des Dachständers entsprechen.

 

  • Der Zugang zum Dachständer muss über einen 1,5m breiten, barrierefreien, lotrechten Korridor von jener Dachtraufe aus erreichbar sein, welche vom Gelände aus über eine Leiter am sichersten (kleinste Höhe, sicherster Stand der Leiter,…) erreichbar ist

 

  • Sind Abspannungen oder Streben am Dachständer montiert, so müssen diese vom Dachständer aus barrierefrei erreichbar sein. Zudem ist ebenfalls eine kreisförmig freie Fläche um die Ankerschraube auf der Dachfläche, in einem Radius von mindestens 1,2m frei zu halten.

 

 

Sowohl die Fläche beim Dachständer, als auch der Korridor dorthin (bzw. zu den Abspannungen oder Streben) kann daher nicht mit Photovoltaikmodulen bedeckt bzw. mit Halteschienen überbaut werden.

 

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 Vorzählerbereich

 

 

Allgemeines

Unter dem Vorzählerbereich versteht man alle Teile der Elektroinstallation zwischen der Übergabestelle des Netzbetreibers (Freileitungsklemmen oder Anschlussklemmen im Kabelkasten) und den Messeinrichtungen.

Im Wesentlichen sind dies

  • Der Hausanschluss
    • Hauseinführungsleitung
    • Hausanschlusskasten/Hausanschlusssicherung
  • Vorzählerleitungen
  • Abzweigklemmen
  • Steig- und Hauptleitungen
  • Vorzählersicherungen
  • Zählerschleifen (Zählerzuleitung)

  Für die Bemessung der Vorzählerleitungen sind die Leistungsannahmen und Gleichzeitigkeitsfaktoren der TAEV 2020 Pkt. 2.1 zu beachten.

 

Überstromschutzeinrichtungen müssen "Laiensicher" oder "Laienbedienbar" ausgeführt sein. Laienbedienbar sind Überlastschutzeinrichtungen die als "Laienbedienbar" gekennzeichnet sind. Dies sind insbesondere Sicherungslasttrennschalter. NH-Trenner müssen, durch eine nur mit Werkzeug zu entfernende Sperre, "Laiensicher" ausgeführt sein.

 

  

Verlegung von Vorzählerleitungen

 

Leitungen im Vorzählerbereich sind auf möglichst kurzem Weg zu verlegen und durchgehend schutzisoliert, z. B. mit Leitung H07V-U (Ym-Leitung) im Installationsrohr aus Isolierstoff, auszuführen.

Vorzählerleitungen sind vorzugsweise in allgemein zugänglichen Räumen anzuordnen. Ist die Umgehung versperrter Räume nicht möglich, so sind Vorzählerleitungen in diesen ausnahmslos ungeschnitten, unverzweigt und ohne Durchzugskästen in geschlossenen Elektroinstallationsrohren gemäß OVE Richtlinie R14 zu führen.

 

Vorzählerleitungen sind in allgemein zugänglichen Räumen im Handbereich zusätzlich mechanisch geschützt zu verlegen (z.B. in einem Installationsrohr), ausgenommen davon ist die Ausführung als Kabel in dafür vorgesehenen Steigschächten und in Räumen, die speziell für derartige Anlagen vorgesehen sind.

 

Für waagrechte Verlegung derartiger Leitungen in Kellerdecken oder im darüber liegenden Fußbodenaufbau wird die Verwendung von Mantelleitungen oder Kabeln in entsprechend dimensionierten Installationsrohren empfohlen.

 

Bei Verlegung auf und über Putz sind Aderleitungen in geschlossenen Isolierstoffrohren für mindestens mittlere mechanische Beanspruchung oder Mantelleitungen oder Kabel zu verwenden. Bei Verlegung in Beton ist ein Installationsrohr für mindestens mittlere mechanische Beanspruchung zu verwenden.

 

Die Verlegung von Vorzählerleitungen durch brandgefährdete und explosionsgefährdete Räume ist zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.

 

Bei Abweichungen von den angeführten Verlegungsarten oder bei einer Verlegung außerhalb von Gebäuden ist vorher das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.

 

In allgemein zugänglichen Räumen (z. B. Stiegenhaus) sind die Abzweigungen von Hauptleitungen in Vorzählerfeldern von Zähler- und Zählerverteilerschränken oder in Hauptleitungsabzweigkästen, vorzunehmen. Für die Leitungsabzweigungen sind geeignete Hauptleitungsklemmen zu verwenden. Die entsprechende Plombierbarkeit der Hauptleitungsabzweig- und Durchzugskästen muss gegeben sein.

 

Vor- und Nachzählerleitungen dürfen weder in einem Rohr gemeinsam verlegt noch gemeinsam durch Hauptleitungsabzweig- und Durchzugskästen geführt werden. Sie dürfen auch nicht über gemeinsame Leitungsstützpunkte (Dachständer, Mauerständer, Konsolen und dergleichen) geführt werden.

In Kabelkanälen und auf Kabeltassen ist auf getrennte und geschlossene Ausführung gegenüber sonstigen Installationen zu achten.

 

 

 

Kundeneigene Stromwandler im Vorzählerbereich

 

Der Einbau von kundeneigenen Stromwandlern im Vorzählerbereich zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs, beispielsweise in Zusammenhang mit PV Anlagen, ist nur zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Meldung mittels Anschlussvereinbarung "Arbeiten im Vorzählerbereich"

    • Bei Wieder-Versiegelung des Vorzählerbereichs durch den Elektrotechniker ist keine Meldung via Anschlussvereinbarung erforderlich. 

  • ≥  2 Basistarif Kundenanlagen

  • sekundäre Wandlerleitungen sind durchgehend, ungeschnitten in einer Verrohrung zu verlegen

  • kein Spannungsabgriff erlaubt

  • zusätzliche Erwärmung (ev. Erwärmungsberechnung) und Kurzschlussschutz sind zu beachten

 

bei Verwendung von:

 

Standard Wandler (kein offener Betrieb der Sekundärleitung zulässig) 

  • Standardstromwandler sind an einer gemeinsamer Trägerschiene mechanisch zu verbinden und zu fixieren (kein „fliegender Aufbau“), oder es werden Klappwandler mit mechanischer Fixierungsmöglichkeit an der Leiterdurchführung und vorkonfektionierten Sekundär Anschlussleitungen verwendet.

  • Zudem sind die Wandleranschlussleitungen an Trennklemmen, welche im Nachzählerbereich situiert sind, anzuschließen.

 

 

Optional sind Rogowski Spulen (bekannt aus der Messtechnik, offener Betrieb der Sekundärleitung möglich)

  • (= fliegender Aufbau), welche mittels fix vorkonfektionierten Anschlussleitungen ausgestattet sind.

  • Die Signalumsetzer oder Anschlussbereich hierzu sind nur im Nachzählerbereich zulässig.

  Vorzähler-Sicherungen
 

ALLGEMEINES

 

Hinweis: Überstromschutzeinrichtungen die Laien zugänglich sind müssen entweder:

  • aufgrund ihrer Konstruktion "Laienbedienbar" sein
  • oder durch andere Maßnahmen gegen den Zugriff durch Laien geschützt werden "Laiensichere Ausführung".

Laienbedienbare Überstromschutzeinrichtungen müssen durch den Hersteller als solche ausgewiesen sein. D0-Sicherungslasttrennschalter gelten in der Regel als "Laienbedienbar". Dem Laien zugängliche NH-Sicherungslasttrennschalter oder NH-Lastschaltleisten müssen, durch eine nur mit Werkzeug zu entfernende Sperre, "Laiensicher" ausgeführt werden.

 

Vorzählersicherungen dienen dem Schutz der Haupt- bzw. Steigleitung und sind eine Trennstelle im Gefahrenfall.

 

Alle Überstromschutzorgane vor den Messeinrichtungen müssen plombierbar ausgeführt sein.

 

Als Vorzählersicherungen können folgende Arten von Überstromschutzeinrichtungen verwendet werden:

·         D0-Sicherungslasttrennschalter 

·         NH-System (Betriebsklasse gL bzw. gG)  

·         Leistungsschalter bzw. Leitungsschutzschalter mit erhöhtem Ausschaltvermögen (Hochleistungsautomaten). Das erforderliche Kurzschluss-Schaltvermögen ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

Die Verwendung von Leitungsschutzschalter mit erhöhtem Ausschaltvermögen (Hochleistungsautomaten) als „Hausanschlusssicherung“ ist jedenfalls mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

 

Überstromschutzorgane vor den Messeinrichtungen sind so anzuordnen bzw. auszuführen, dass die Schmelzeinsätze leicht und gefahrlos ausgewechselt werden können.

 

Für Überstromschutzorgane die Laien zugänglich sind wird die Verwendung von "laienbedienbaren" Sicherungslasttrennschaltern empfohlen.

Beim Auswechseln von Sicherungen ist die ÖVE-Richtlinie R5 zu beachten.

 

 

 

Die maximale Vorsicherung für den Kurzschlussschutz der Zählerschleife und des Zählers beträgt 63A. 

Wird der Kurzschlussschutz der Zählerschleifen durch die Hausanschlusssicherung bzw. Hauptleitungssicherung nicht gewährleistet so ist eine Aufteilung in Gruppen mit entsprechender Schutzeinrichtung für den Kurschlussschutz vorzunehmen (Vorzählergruppensicherung).  Je Vorzähler-Gruppensicherung dürfen beispielsweise maximal 5 Wohneinheiten (vollelektrifiziert ohne elektrischen Durchlauferhitzer und e-Mobilität) angeschlossen werden. Bei Gewerbeanlagen ist eine Aufteilung abhängig von der vorliegenden Belastung und Gleichzeitigkeit vorzunehmen.

Für den Kurzschlussschutz von Überspannungsschutzeinrichtungen gelten die oben angeführten Aussagen sinngemäß, wobei die maximale Vorsicherung für den Kurzschlussschutz den Herstellerangaben zu entnehmen ist.

Für Anlagen ab einer NZHS von 50A ist jedenfalls eine separate Vorzählergruppensicherung erforderlich, sofern diese nicht gleich der Hausanschlusssicherung ist (eine Kundenanlage). Wird hierfür eine Vorsicherung von 80A benötigt, muss eine Kurzschlussleistung von mindestens 570 kVA vorhanden sein.

Für Mehrparteienhäuser mit Gemeinschafts-Aufzugsanlage ist für den Fall einer notwendigen Aufteilung auf Vorzähler-Gruppensicherungen für die - die Aufzugsanlage zählende - Messung eine eigene Vorzähler-Gruppensicherung vorzusehen, welche Bestandteil der NS-Hauptverteilung sein muss. Es ist zulässig, die Allgemeinanlage und den Aufzug über eine Messung zu betreiben, wenn die Selektivität sichergestellt werden kann. Grundsätzlich wird empfohlen, für die Aufzugsanlage eine eigene Messung vorzusehen.

 

Arten von Vorzählersicherungen:

Nachstehende Darstellung zeigt typische Vorzählersicherungen 

 

Abbildung: Beispiele für Überstromschutzorgane vor den Messeinrichtungen (Vorzählersicherungen) 

 

(1) Hausanschlusssicherung (angeordnet in einem separaten Hausanschlusskasten oder Bestandteil der Hauptverteilung).

(2) Hauptleitungssicherung (Bestandteil der Hauptverteilung. Die Hauptleitungssicherung dient dem Überstromschutz der Hauptleitung).

(3) Stockwerksabzweigsicherung (angeordnet im Zählerverteiler). Die Stockwerkabzweigsicherung dient dem Überlastschutz der Abzweigleitung und kann gleichzeitig die Funktion einer Vorzähler-Gruppensicherung erfüllen.

(4) Vorzähler-Gruppensicherung (angeordnet im Zählerverteiler). Die Vorzähler-Gruppensicherung dient bei Vorliegen von mehreren Zählerschleifen für den Kurzschlussschutz im Nachzählersicherungssystem. Ist nur eine Zählerschleife vorhanden, dann spricht man von einer Vorzählersicherung.

Vorzählersicherung "im engeren Sinn". Die Vorzählersicherung dient dem Überstromschutz von Betriebsmitteln (z.B. für Lastschaltgerät, Überspannungsableiter udgl.) bzw. einer Zählerschleife im Vorzählersicherungssystem. Die "Steuersicherung" (zur Spannungsversorgung des Lastschaltgerätes) stellt eine mögliche Ausführungsform der Vorzählersicherung dar.

 

 

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN ÜBERSTROMSCHUTZORGANE VOR DEN MESSEINRICHTUNGEN:

 

 

- Das Überstromschutzorgan muss für die Beanspruchung, welche sich aus dem Einbauort ergeben, ausreichend dimensioniert werden (Kurzschlussschaltvermögen, Schutzart udgl.)

 

- durch die Konstruktion muss sichergestellt sein, dass beim Betätigen des Überstromschutzorganes alle Außenleiter gleichzeitig öffnen bzw. schließen (dies wird beispielsweise erfüllt durch die Verwendung von dreipoligen NH-Sicherungslasttrennschalter bzw. D0-Sicherungslasttrennschalter oder Leistungsschalter bzw. selektive Sicherungsautomaten)

 

- die Überstromschutzorgane müssen über eine Plombiermöglichkeit verfügen durch welche zuverlässig sichergestellt wird, dass ein Bedienen des Überstromschutzorganes nur nach Entfernung der Plombe möglich ist bzw. Schmelzeinsätze nur nach Plombenöffnung gewechselt werden können

 

- die Überstromschutzorgane müssen aufgrund der Konstruktion so geschalten sein, dass ohne Plombenöffnung keine unbefugte Stromentnahme möglich ist. Die Ausführungsvorgaben an die Sichtfenster von NH-Sicherungslasttrenner sind besonders zu beachten

 

- vor den Messeinrichtungen angeordnete Überstromschutzorgane müssen entweder:

      • aufgrund Ihrer Konstruktion laienbedienbar sein
      • oder durch andere Maßnahmen gegen den Zugriff von Laien geschützt werden ("Laiensichere Ausführung")

- Überstromschutzorgane wie D0-Sicherungslasttrennschalter oder selektive Sicherungsautomaten, Leistungsschalter udgl. gelten als "Laienbedienbar", sofern der Hersteller der Schaltgeräte diese als "Laienbedienbar" ausgewiesen hat. Als laiensichere Ausführung gelten beispielsweise: Anordnung der nicht laienbedienbaren Betriebsmittel in einem abgeschlossenen elektrischen Betriebsraum (nicht zulässig für Zählerverteiler); Anordnung der nicht laienbedienbaren Betriebsmittel in einem separaten Schrank (z.B. zur Unterbringung der Hauptverteilung); Anbringung von Bediensperren oder zusätzlichen Sicht-Abdeckungen im Zählerverteiler (bei Hausanschlusssicherung, Vorzählersicherung, Vorzähler-Gruppensicherungen). Eine Anordnung dieser Betriebsmittel hinter der Verteilerblende ist unzulässig!

- Das Demontieren bzw. Öffnen der Bediensperren, Abdeckungen bzw. Schanktüren darf nur unter Zuhilfenahme von Werkzeug möglich sein. An den Einrichtungen bzw. Abdeckungen muss ein Hinweis in unverlierbarer Ausführung angebracht werden, aus dem hervorgeht, dass "das Entfernen der Bediensperre/Abdeckung und die Bedienung der Schalteinrichtungen nur von Elektrofachkräften oder durch elektrotechnisch unterwiesene Personen durchgeführt werden darf".

- Überstromschutzorgane sind derart anzuordnen, dass die Bedienung der Ein-/Ausschaltmechanismen ohne Abnahme von Verteilerblenden möglich ist. Dies gilt nicht für Überstromschutzorgane, welche ausschließlich vom Netzbetreiber bedient werden können (z.B. Spannungspfadsicherungen bei Wandlermessungen etc.). Überstromschutzorgane sind so anzuordnen, dass ein ausreichender Anschlussraum für das Anklemmen vorhanden ist. Der Mindestabstand der Unterkannte der Überstromschutzorgane vom fertigen Fußboden darf 400 mm nicht unterschreiten

- NH-Sicherungslasttrennschalter sind senkrecht anzuordnen und so einzubauen, dass beim Ausschalten das Schaltteil nach unten ausschwenkt

- die Überstromschutzeinrichtungen sind sowohl auf der Berührungsschutzabdeckung als auch am jeweiligen Betriebsmittel anlagenbezogen, dauerhaft und unverwechselbar zu kennzeichnen.

- Überstromschutzorgane im Vorzählerbereich sind selektiv zu staffeln. Dies wird dadurch erreicht, dass Sicherungen die hintereinandergeschaltet sind ein Nennstromverhältnis von mindestens 1,6 zu 1 aufweisen (Betrachtung in Lastflussrichtung Verteilernetz zu Kundenanlage).

Bei Vornahme von Änderungen/Erweiterungen bei einem Verteiler mit Überstromschutzeinrichtungen vor den Messeinrichtungen sind die oben angeführten allgemeinen Anforderungen bei der Ausführung zu berücksichtigen.

Bei Anwendung von Leistungsschaltern ist betreffend den Schutzeinstellungen (selektive Staffelung zum nächstgelegenen Überstromschutzorgan des Netzbetreibers) die Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich.

Für die Ausführung von Überstromschutzorganen im Vorzählerbereich im Zusammenhang mit Wandlermessungen existieren besonders zu beachtende Dimensionierungsvorgaben (siehe Wandlermessung).

 

 

BESONDERE ANFORDERUNGEN, WELCHE SICH AUS DEM ZWECK DER ÜBERSTROMSCHUTZEINRICHTUNG ERGEBEN:

 

Vorzählersicherung

 

Für jede Zählerschleife die mit Zählerklemmleiste und Zählerschleife von 25mm² Cu ausgeführt ist, muss eine separate Vorzählersicherung vorgesehen werden, sofern mindestens zwei Zählerschleifen vorhanden sind.

Bei Mehrparteien-Wohnhäusern mit Gemeinschafts-Aufzugsanlage ist bei Vornahme einer Aufteilung auf Vorzähler- bzw. Vorzähler-Gruppensicherungen für die Zählerschleifen der Aufzugsanlage eine eigene Vorzählersicherung vorzusehen.

 

Vorzähler-Gruppensicherung

 

Auf die Einhaltung der Selektivität zwischen Vorzähler-Gruppensicherung und Nachzählerhauptsicherung ist zu achten.

Die Anzahl der von der Gruppensicherung versorgten Zählerschleifen mit 10 mm² Cu ist abhängig von der Nutzungsart und der Gleichzeitigkeit sowie der Sicherungsnennstromstärke der Nachzählerhauptsicherungen.

 

 
 

Die maximal zulässige Sicherungsnennstromstärke für die Vorzähler-Gruppensicherung beträgt 63A.

Es dürfen maximal 5 vollelektrifizierte Wohneinheiten mit einer NZHS von 25A von einer gemeinsamen Vorzähler-Gruppensicherung mit 63A versorgt werden. Vorzähler-Gruppensicherungen, welche direkt im zugehörigen Zählerverteiler angeordnet werden, sind jedenfalls laienbedienbar auszuführen (z.B. D02-Sicherungslasttrennschalter mit optischer Sicherungsausfallanzeige in Form von Blink- oder Leuchtmelder). Vorzähler-Gruppensicherungen sind vorzugsweise im zugehörigen Zählerverteiler anzuordnen.

Die Aufteilung auf Vorzähler- bzw. Vorzähler-Gruppensicherungen ist jedenfalls erforderlich, wenn für die vorgelagerte Sicherung (Hausanschlusssicherung oder Hauptleitungssicherung) eine Nennstromstärke größer als 63A erforderlich ist.

 

Hauptleitungssicherung

 

Wenn mehrere Hauptleitungen vorhanden sind, so sind diese nach der Hausanschlusssicherung einzeln abzusichern. Bei Verwendung von NH-Lasttrennschaltern sind die Hauptleitungssicherungen vorzugsweise in einem separaten Hauptverteilschrank unterzubringen (siehe Abbildung)

 

Abbildung: Beispielhafte Darstellung von Überstromschutzorganen im Vorzähler- und Messbereich

 

Stockwerkabzweigsicherungen

 

Werden mehrere Zählerverteiler (Geschosse) von einer gemeinsamen Hauptleitung versorgt, so ist jede Abzweigleitung mit einer Stockwerkabzweigsicherung zu versehen, welche gleichzeitig die Funktion einer Vorzähler- bzw. Vorzähler-Gruppensicherung übernimmt. Bei Notwendigkeit der Aufteilung auf mehrere Vorzähler-bzw. Vorzähler-Gruppensicherungen kann die zentrale Anordnung einer Stockwerkabzweigsicherung entfallen.

 

 

 

SELEKTIVTEILSICHERUNG

 

Als "Vorsicherung" (Selektivteilsicherung) für die Spannungsversorgung des Lastschaltgerätes (Rundsteuerempfängers) ist ein Überstromschutzorgan mit einem Auslösenennstrom von 10 A und optischer Auslöseanzeige zu verwenden.

 

Das Überstromschutzorgan muss mit einer plombierbaren mechanischen Arretierung ausgestattet sein, so dass ein Betätigen und ein Sicherungswechsel nur mit vorheriger Plombenöffnung möglich ist.

 

Das Überstromschutzorgan ist so im plombierbaren Vorzählerfeld einzubauen, dass die Bedienung und Plombierung ohne Abnahme der Blendenabdeckung möglich ist.

 

Die genannten Anforderungen sind bei nachfolgend dargestellten Produkten erfüllt. Davon abweichende Ausführungen sind nur nach Zustimmung des Netzbetreibers zulässig.

 

 

 

Ausführung der Selektivteilsicherung: Plombierbarer D02-Sicherungslasttrennschalter (Eaton/Schrack/Hager)

 

  

   

 

ABSCHALTBEDINGUNG

 

Hausanschlusssicherung

Für die Hausanschlusssicherung gilt ein "Ausschaltstromfaktor von 1,6 (UN = 230/400V), bei Nennspannungen über 230/400V ist ein Faktor von 2,5 anzusetzen.

Vorzähler-, Strang-, Stockwerks-, Gruppen-, Verteil- oder Endstromkreis-Sicherungen

Verteilungsleitungen in Verbraucheranlagen und Endstromkreise mit Überstrom-Schutzeinrichtungen, mit einem Nennstrom über 32 A, müssen innerhalb von 5 Sekunden ausschalten. Es können zur Erfüllung dieser Forderung auch die Ausschaltstromfaktoren der nachstehenden Tabelle angewendet werden.

 

 

 

Tabelle "Ausschaltstromfaktoren" (vgl. OVE E 8101 Tabelle 41.002.AT sowie TAEV 2020 Tabelle IV/2-1)

Art der Überstrom-Schutzeinrichtung

Endstromkreise ≤ 32 A

Verteil- und Endstromkreise > 32 A

Schmelzsicherungen bis 125 A gG

10

3,5

Leitungsschutzschalter B

5

3,5

Leitungsschutzschalter C

10

3,5

Leitungsschutzschalter D

20

3,5

Leistungsschalter oder andere geeignete Schaltgeräte

Ausschaltstrom-Zeitverhalten gemäß

OVE E 8101

Ausschaltstrom-Zeitverhalten gemäß

OVE E 8101

Anmerkung: Für von B, C und D abweichende Kennlinien ist m so zu wählen, dass die Magnetauslösung des Leitungsschutzschalters anspricht.

 

 

 

* Zugriffsschutz:

Überstromschutzeinrichtungen (auch NH-Schaltleisten und -Trenner) sind so auszuführen, dass kein Zugang  zu ungemessenen, spannungsführenden Teilen ohne Plombenöffnung möglich ist!

Sichtfenster oder Abdeckungen dürfen nur im geöffneten Zustand demontierbar sein.

Produktliste siehe "Anschluss- und Vorzählerbereich"

Hausanschlusssicherungen müssen "Laiensicher" oder "Laienbedienbar" ausgeführt sein (siehe Ausführung der Hausanschlusssicherung).

 

[2.3] PLOMBIERUNG ODER VERSIEGELUNG

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2.3.1 ZIEL DER PLOMBIERUNG ODER VERSIEGELUNG VON KUNDENANLAGE UND ZäHLER

 

2.3.1.1      Aufgabe der Eichplombe am Zähler

Die Eichplomben am Zähler unterliegen den Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes. Eine Entfernung oder Beschädigung von Eichplomben ist grundsätzlich unzulässig und führt bei Missachtung zur Verrechnung von Erhebungskosten und Eichkosten an den Anlagenbetreiber. Über eine polizeiliche Anzeige wird je nach Sachlage entschieden. Eichplomben dürfen somit weder durch herkömmliche Plomben, noch durch Versiegelungen ersetzt werden.

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   Abb. Eichplombe am Zähler

 

 

 

2.3.1.2      Aufgabe der Verschluss-Plombierung oder –Versiegelung des Vorzählerbereichs

Zur Versiegelung des Vorzählerbereichs von Kundenanlagen stehen dem Netzbetreiber herkömmliche Blei- oder Kunststoff-Plomben sowie rote Versiegelungsplaketten zur Verfügung.

Beim Netzbetreiber registrierte konzessionierte Elektriker haben zudem die Befugnis – vom Netzbetreiber kostenlos beigestellte - firmeneigene Versiegelungsplaketten zum Verschluss des Vorzählerbereichs zu verwenden.

Bei Verwendung dieser firmeneigenen Versiegelungsplaketten sind die Elektriker-Versiegelungs-Richtlinien (siehe Pkt. 2.3.2) zu beachten.

Die Plomben oder Siegel dienen dem Verschluss des Vorzählerbereichs zum Schutz vor unrechtmäßigem Zugriff.

Der Verschluss des Vorzählerbereichs hat folgende Zielsetzungen:

  • Sicherstellung (Fixierung) der ordnungsgemäßen Ausführung der elektrischen Anlage
  • Schutz vor Manipulation -
    • im Vorzählerbereich (unrechtmäßiger Bezug elektrischer Energie)
    • an Mess- und Steuereinrichtungen des Netzbetreibers
    • an tarifrelevanten Bestimmungen des Netzbetreibers
  Abb. Beispiel Versiegelung Vorzählerbereich

Abb.Beispiel Versiegelung Vorzählerbereich

 

 

 

2.3.1.3      Entfernung oder Beschädigung von Verschluss-Plombierungen oder -Versiegelungen

Verschluss-Plomben oder -Versiegelungen dürfen grundsätzlich nur von – beim Netzbetreiber registrierten – konzessionierten Elektrikern oder von Mitarbeitern des Netzbetreibers entfernt und wiederangebracht werden.

Einzig bei Gefahr in Verzug dürfen die Verschluss-Plomben oder –Versiegelungen ohne Verrechnung von Kosten geöffnet werden, wenn der Netzbetreiber davon - unter Angabe des Grundes - unverzüglich verständigt wird.

In jedem anderen Fall werden bei Missachtung der Befugnis zum Öffnen der Vorzähler-Verschluss-Plomben oder –Versiegelungen, dem Kunden die Kosten für die Prüfung des geöffneten Bereiches und die Wiederanbringung des Verschlusses in Rechnung gestellt. Wird bei der Prüfung eine Manipulation festgestellt die einen unrechtmäßigen Bezug elektrischer Energie darstellt, wird in jedem Fall eine polizeiliche Anzeige erstattet.

 

 

 

2.3.2     Versiegelungs-Richtlinien

Nachfolgend werden die Versiegelungs-Richtlinien im Detail erläutert.

Die vom Netzbetreiber kostenlos beigestellten und auf das jeweilige Elektro-Unternehmen individualisierten firmeneigenen Siegel, können via Meldewesen/Adminstration/Siegel-Bestellung angefordert werden. Die Zusendung erfolgt dann immer in Auftrag und auf Rechnung des Netzbetreibers.

Im Zusammenhang mit der Versiegelung oder Verplombung des Vorzählerbereichs ist insbesondere das ETG 1992 zu beachten, bei welchem jede Elektrofachkraft die Pflicht hat bei der Feststellung von Mängeln (auch zufällig) in angemessener Weise zu reagieren (siehe insbesondere „Wesentlicher Mangel“ Pkt. 2.3.2.2 F) und 2.3.2.3 C)). Des Weiteren ist bei "Wesentlicher Änderung" oder "Wesentlicher Erweiterung" lt. ETG 1992 eine Anpassung der Bestands-Kundenanlage an die geltenden TAEV & Ausführungsbestimmungen sowie den Normen und Regeln der Technik auszuführen.

 

2.3.2.1      Erfordernis des Netzbetreibers bei Arbeiten an Kundenanlagen

Nachfolgend werden jene Fälle dargestellt, welche immer eine gemeinsame Abwicklung zwischen Elektriker und Mitarbeiter des Netzbetreibers erfordern dargestellt. In den gelisteten Fällen ist immer zusätzlich zur Anschlussvereinbarung eine terminliche Abstimmung zu den erforderlichen Arbeiten des Netzbetreibers notwendig:

  • Jede Zähler oder / und LSG –
    • Auf-Montage (= jeder Neuanschluss)
    • Um-Montage (z.B. Zählerverteilschrankwechsel, Übersiedlung Baustrom in Fixanlage, Steckleistenwechsel etc.)
    • De-Montage (Zusammenlegung, Entfernung Zusatztarif, Stilllegung Anlage)
  • Jede Erweiterung auf Betriebsstrom der NZHS > 50A (auch wenn Zähler nicht ummontiert werden müsste » Silberstifte erforderlich)
  • Jede Schalthandlung (HAS-Kabel, -Tausch, Zählerverteilschrankwechsel im Kabelnetz …)
  • Alle Anlagen mit Wandlermessung (halbindirekt / indirekt)
  • Parallelbetriebsanlagen > 30 kVA mit externer Netzentkupplung & Wirkleistungsvorgabe

 

 

 

2.3.2.2      Elektriker-Versiegelungs-Richtlinien

 

A)       Im Meldewesen registrierte Elektrotechnik-Konzessionäre (mit aufrechter Gewebeberechtigung) sind zur Versiegelung des Vorzählerbereichsbefugt.

B)       Die Einhaltung gegenständlicher Elektriker-Versiegelungs-Richtlinien ist verbindlich und kann bei wiederholtem Missbrauch zu einem Entzug dieser Berechtigung durch den Netzbetreiber führen.

C)       Die roten Vorzählerbereichs-Siegel dürfen ausschließlich nur an Betriebsmitteln (Hausanschlusssicherung, Panzersicherung, Klemmkasten, Gruppensicherungen …) im Vorzählerbereich sowie an Vorzählerbereichs Abdeckungen verwendet werden.

D)       Eine Weitergabe der Siegel an firmenfremde Personen ist nicht zulässig.

E)        Die Meldepflicht für Arbeiten (Neuanschluss, Erweiterung sowie Änderung) an Kundenanlagen über Anschlussvereinbarungen im Meldewesen bleibt weiterhin aufrecht

  • Folgende Arbeiten sind allerdings von der Meldepflicht Anschlussvereinbarung Arbeiten im Vorzählerbereich bei Elektriker-Selbstversiegelung ausgenommen:
    • Innere Anschlussleitung abändern / tauschen
    • Steigleitungskabel abändern / tauschen
    • Klemmblock Wechsel / Einbau
    • Nachzählerhauptsicherung Wechsel / Einbau
    • Tarifschütz Wechsel
    • Überspannungsableiter Wechsel / Einbau (auch bei halbindirekter Wandlermessung)
    • STÖRUNG Anlage behoben
    • KONTROLLE Steckleiste & Zählerschleife im Zuge Störung/Anbot/etc.
    • Einbau von Betriebsmitteln zur Gesamt-Energieverbrauchs- und Leistungsmessung für Gemeinschaftserzeugungsanlagen

F)        Der Elektriker versiegelt immer selbst den Vorzählerbereich mit seinem firmeneigenen roten Elektrikersiegel. Dies gilt auch dann wenn der Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme anwesend ist oder zeitlich unabhängig vom Elektriker die Kundenanlage besucht. Folgende Fälle können auftreten:

  • Verschluss-Plombe oder –Versiegelung von Elektriker selbst geöffnet.
    • Nach ordnungsgemäßer Ausführung und Fertigstellung der Arbeiten » anschließend Elektriker-Versiegelung.
    • Nach positiver Überprüfung (z.B. Öffnung im Zuge Angebotserstellung, im Rahmen einer Störung oder technische Kontrolle an Steckleiste) Vorzählerbereich auf allfällige Mängel » anschließend Elektriker-Versiegelung.
  • Verschluss-Plombe oder –Versiegelung von jemand anderen geöffnet.
    • Nach ordnungsgemäßer Ausführung und Fertigstellung der Arbeiten im Vorzählerbereich » anschließend Elektriker-Versiegelung.
    • Nach Überprüfung (z.B. im Zuge Angebotserstellung, im Rahmen einer Störung oder technische Kontrolle an Steckleiste) Vorzählerbereich auf allfällige Mängel und festgestellter Richtigkeit » anschließend Elektriker-Versiegelung.
    • Es wird ein bereits vorhandener wesentlicher Mangel (unmittelbare Brand- oder Lebensgefahr) entdeckt und in Absprache mit Anlagenbetreiber behoben » anschließend Elektriker-Versiegelung.
    • Es wird ein bereits vorhandener wesentlicher Mangel (unmittelbare Brand- oder Lebensgefahr) entdeckt und Anlagenbetreiber weigert sich den Mangel beheben zu lassen » eine letzte Deeskalationsmöglichkeit stellt MELDUNG an Energierechtsbehörde dar » KEINE Versiegelung!
    • Es wird ein bereits vorhandener unrechtmäßiger Bezug elektrischer Energie entdeckt » Meldung an den Netzbetreiber (Kundenanlagentechnik) » KEINE Versiegelung!

G)       Kann eine Versiegelung aufgrund der kalten Witterung (Haftung des Siegels z.B. bei Dauerfrosttag) nicht durchgeführt werden ist dies im Zuge der Meldepflicht via Anschlussvereinbarung im Meldewesen mitzuteilen.

 

 

 

2.3.2.3      Netzbetreiber-Versiegelungs-Verplombungs-Richtlinien

A)       Bei Neuanlagen (immer Zählermontage Netzbetreiber erforderlich) wird vom Mitarbeiter des Netzbetreibers im Zuge der Zählermontage und Spannungs-Zuschaltung immer auch der Vorzählerbereich durch Sichtprüfung der relevanten Ausführungsbestimmungen kontrolliert » anschließend Elektriker-Versiegelung

B)       Grundsätzlich ist das Elektriker-Siegel mit dem Netzbetreiber-Siegel gleichrangig und fixiert damit den Letztstand der Anlagen-Errichtung. Daher wird das Elektriker Siegel nur in Ausnahme-Fällen (nicht im Beisein des Elektrikers) vom Netzbetreiber durch eine Netzbetreiber-Versiegelung oder ggf. Verplombung ersetzt. Dies können insbesondere folgende Überprüfungs-Beispiele sein:

  • bei Wiederversiegelung von beschädigten oder teilweise entfernten Elektriker-Siegeln
  • bei Verdacht eines unrechtmäßigen Bezuges elektrischer Energie
  • bei Stichprobe zur normgerechten Ausführung einer Anlage

C)       Mitarbeiter des Netzbetreibers überprüfen grundsätzlich bei fehlenden oder beschädigten Verschluss-Plomben oder -Versiegelungen den Vorzählerbereich und Versiegeln oder Verplomben diesen anschließend. Dabei werden folgende Fälle unterschieden:

  • Nach Überprüfung Vorzählerbereich auf allfällige Mängel und festgestellter Richtigkeit » Netzbetreiber-Versiegelung oder ggf. Verplombung.
  • Es wird ein bereits vorhandener wesentlicher Mangel (unmittelbare Brand- oder Lebensgefahr) entdeckt und in Absprache Anlagenbetreiber von einem Elektriker behoben » anschließend Elektriker-Versiegelung.
  • Es wird ein bereits vorhandener wesentlicher Mangel (unmittelbare Brand- oder Lebensgefahr) entdeckt und Anlagenbetreiber weigert sich den Mangel beheben zu lassen » eine letzte Deeskalationsmöglichkeit stellt MELDUNG an Energierechtsbehörde dar– KEINE Netzbetreiber-Versiegelung oder ggf. Verplombung!
  • Es wird ein bereits vorhandener unrechtmäßiger Bezug elektrischer Energie entdeckt » Meldung an Kundenanlagentechnik » KEINE Versiegelung!

D)       Bei Bestandsanlagen und einem gemeinsamen Inbetriebnahme Termin nach Pkt. 2.3.2.1 wird immer der Zähler und ein u.U. vorhandenes LSG durch eine Netzbetreiber-Versiegelung oder ggf. Verplombung fixiert. Im Zuge dieser Arbeiten wird vom Mitarbeiter des Netzbetreibers immer auch der Vorzählerbereich durch Sichtprüfung der relevanten Ausführungsbestimmungen kontrolliert » anschließend Elektriker-Versiegelung

 

 

 

 

2.3.3     Praktische Ausführung der Versiegelung

2.3.3.1      Verklebung und Handling der Siegel

  • Geeignete Klebefläche auswählen => siehe nachfolgende Versiegelungsbereiche
  • Klebefläche muss Trocken- Staub- & Fett-frei sein
  • Siegel unter „hohem Pressdruck verstreichen“
  • Optimale Siegel Lagerung bei Zimmertemperatur
  • ACHTUNG bei Anlagen im Außenbereich: Haftung der Siegel bei kaltem (Temperaturen < ca. 6°C) metallischen Untergrund unter Umständen problematisch » daher bei Bedenken Meldung bei Netzbetreiber

 

2.3.3.2      Versiegelungsbereiche

Zählerverteilschrank NZHS Bereich-Abdeckung und NZHS

  • KEINE Versiegelung des NZHS Abdeckungs-Bereichs oder der NZHS aus Sicht des Netzbetreibers erforderlich » falls gewünscht Versiegelung mit Elektriker-Nachzählerbereichssiegel

 

 

Zählerverteilschrank Vorzähler-Bereichs-Abdeckung

 

 

  • Abdeckung-Rahmen nach vorne gewinkelt
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  • Abdeckung-Rahmen nach hinten abgewinkelt » über max. 3 cm Spalt zum Verteilertürrahmen
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  • keine Verklebung von Schiebeschrauben
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Zählerverteilerschrank Vorzähler-Bereich-Zählermontageplätze

  • Leere Zählermontageplatte

    • Versiegelung dort wo sinnvoll

    • Wo nicht machbar (zu geringe Aufklebefläche) Verzicht

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  • Zählerklemmdeckel (neue Bauform) incl. Zähler – ggf. Versiegelung durch Elektrotechniker nach Kontrolle Zählersteckleiste oder Steckleisten-Blindabdeckung (alte Bauform)
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