[2] Anschluss- und Vorzählerberich
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Anschluss- und Vorzählerbereich |
AllgemeinesDer Anschluss- und Vorzählerbereich ist bezüglich Installationsarbeiten ein besonders sensibler Bereich. Verschlüsse (Plomben oder Schlösser) des Netzbetreibers dürfen nur von Netzbetreiber-Personal oder bei ausdrücklicher Zustimmung geöffnet werden. Jede Beschädigung derartiger Verschlüsse ist dem Netzbetreiber sofort mitzuteilen.
Alle Betriebsmittel wie z.B. Anschlusskästen, NH-Trenner, Sicherungen, Blindabdeckungen etc. sind so auszuführen, dass kein Zugang zu ungemessenen, spannungsführenden Teilen ohne Plombenöffnung möglich ist! Im Zweifelsfall ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.
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Zugriffsschutz im Vorzählerbereich
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Zugriffsschutz bei Einbauschlitz-Abdeckungen:
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Als Hausanschluss wird umgangssprachlich der Teil der Anschlussanlage zwischen dem Niederspannungs-Verteilernetz des Netzbetreibers (Übergabestelle) und der Hausanschlusssicherung bezeichnet.
Vorzählerleitungen sind sämtliche vor den Zählern befindliche Leitungen der Kundenanlage bis zur Übergabestelle des Netzbetreibers.
(wenn Übergabestelle nicht an den Eingangsklemmen der Hausanschlusssicherung liegt):
Leitungsstück von der Übergabestelle bis zur Hausanschlusssicherung
Einrichtung zur Aufnahme der Hausanschlusssicherungen. Ihre Eingangsklemmen einschließlich der zugehörigen N- oder PEN-Leiterklemme bilden die technische Grenze zwischen Verteilernetz und Verbraucheranlage Anmerkung: Eigentumsgrenzen werden durch diese Definition nicht betroffen.
Der Hauptverteiler ist der Verteiler nach dem Hausanschluss im Zuge der Hauptleitungen. Der Hauptverteiler dient der Aufteilung auf mehrere Hauptleitungen und zur Aufnahme der Hauptleitungssicherungen.
Leitungsstücke der Zu- und Ableitung für den Anschluss des Zählers bzw. der Zähleranschlussklemme von der letzten Klemmstelle vor dem Zähler bis zur nächsten Klemmstelle nach dem Zähler.
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Zugriffsschutz bei Vorzähler-Überstromschutzeinrichtungen:
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[2.1] Hausanschluss
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Hausanschluss |
Allgemeines
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Hinweis:
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Querschnitt der Hauseinführungsleitung
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Ausführung des Hausanschlusskastens
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Abbildung: Ausführungsbeispiel HAK
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Hausanschluss-Sicherung
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Mindestquerschnitt
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* Zugriffsschutz:
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[2.1.1] Kabelanschluss
Kabelanschluss |
Allgemeines Ob der Anschluss Ihres Objektes per Kabel- oder Freileitungsanschluss erfolgen kann ist von der Ausführung des Versorgungsnetzes abhängig. |
Aus Gründen der Spannungsqualitätssicherung wird empfohlen, den Querschnitt für die Hauseinführungsleitung mit 50 mm² Al zu wählen.
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Mindestquerschnitt
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PEN-Leiter -Querschnitt:
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Kabeltypen
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Ausführungshinweise
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Abbildung: Verlegeprofil - Erdkabel
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* Zugriffsschutz:
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[2.1.2] Freileitungsanschluss
[2.1.2.1] Allgemein
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Freileitungsanschluss |
Allgemeines Ob der Anschluss Ihres Objektes per Kabel- oder Freileitungsanschluss erfolgen kann ist von der Ausführung des Versorgungsnetzes abhängig. |
Die Leitungen bis zur Hausanschlusssicherung sind möglichst kurz zu halten und vor mechanischer Beschädigung zu schützen. Bezüglich der Art, Ausführung und Situierung der Hausanschlusssicherung ist der Punkt Vorzählersicherungen zu beachten.
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Ausführungshinweise
Die Eigentumsgrenze zwischen den Anlagenteilen des Netzbetreibers und jenen des Kunden befindet sich beim Freileitungsanschluss bei den Freileitungsklemmen. Der Dachständer bzw. die Konsole und die Freileitungsklemmen befinden sich im Eigentum des Netzbetreibers. Die Hauseinführungsleitung steht im Eigentum und in der Instandhaltungspflicht des Kunden. Der Hausanschlusskasten mit der Hausanschlusssicherung ist in unmittelbarer Nähe der Dachständereinführung anzuordnen. Bei ausgebauten Dachböden kann der Hausanschlusskasten umbaut werden, wenn der jederzeitige Zugang gewährleistet ist. Durch eine entsprechende Beschriftung ist sicherzustellen, dass das Auffinden leicht möglich ist.
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Mindestquerschnitt
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Ausführung bei Doppelhäusern (nur bei Freileitungsanschluss)
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Abbildung - Ausführung der Hauseinführung bei Doppelhäusern (Freileitungsanschluss)
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Ausführung der Hauseinführungsleitung
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* Zugriffsschutz:
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[2.1.2.2] Dachständer mit PV Anlagen
Zugangsmöglichkeiten zum Dachständer bei Dächern mit Photovoltaikanlagen
Werden nicht begehbare Aufbauten (insbesondere Photovoltaikmodule) auf einem Dach angebracht, muss der Zugang zum Dachständer weiterhin möglich sein.
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[2.2] Vorzählerbereich
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Vorzählerbereich |
Allgemeines
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Verlegung von Vorzählerleitungen außerhalb von Zähler-Verteilschränken
Leitungen im Vorzählerbereich sind auf möglichst kurzem Weg zu verlegen und durchgehend schutzisoliert, z. B. mit Leitung H07V-U (Ym-Leitung) im Installationsrohr aus Isolierstoff, auszuführen. Vorzählerleitungen sind vorzugsweise in allgemein zugänglichen Räumen anzuordnen. Ist die Umgehung versperrter Räume nicht möglich, so sind Vorzählerleitungen in diesen ausnahmslos ungeschnitten, unverzweigt und ohne Durchzugskästen in geschlossenen Elektroinstallationsrohren gemäß OVE Richtlinie R14 zu führen.
Vorzählerleitungen sind in allgemein zugänglichen Räumen im Handbereich zusätzlich mechanisch geschützt zu verlegen (z.B. in einem Installationsrohr), ausgenommen davon ist die Ausführung als Kabel in dafür vorgesehenen Steigschächten und in Räumen, die speziell für derartige Anlagen vorgesehen sind.
Für waagrechte Verlegung derartiger Leitungen in Kellerdecken oder im darüber liegenden Fußbodenaufbau wird die Verwendung von Mantelleitungen oder Kabeln in entsprechend dimensionierten Installationsrohren empfohlen.
Bei Verlegung auf und über Putz sind Aderleitungen in geschlossenen Isolierstoffrohren für mindestens mittlere mechanische Beanspruchung oder Mantelleitungen oder Kabel zu verwenden. Bei Verlegung in Beton ist ein Installationsrohr für mindestens mittlere mechanische Beanspruchung zu verwenden.
Die Verlegung von Vorzählerleitungen durch brandgefährdete und explosionsgefährdete Räume ist zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.
Bei Abweichungen von den angeführten Verlegungsarten oder bei einer Verlegung außerhalb von Gebäuden ist vorher das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.
In allgemein zugänglichen Räumen (z. B. Stiegenhaus) sind die Abzweigungen von Hauptleitungen in Vorzählerfeldern von Zähler- und Zählerverteilerschränken oder in Hauptleitungsabzweigkästen, vorzunehmen. Für die Leitungsabzweigungen sind geeignete Hauptleitungsklemmen zu verwenden. Die entsprechende Plombierbarkeit der Hauptleitungsabzweig- und Durchzugskästen muss gegeben sein.
Vor- und Nachzählerleitungen dürfen weder in einem Rohr gemeinsam verlegt noch gemeinsam durch Hauptleitungsabzweig- und Durchzugskästen geführt werden. Sie dürfen auch nicht über gemeinsame Leitungsstützpunkte (Dachständer, Mauerständer, Konsolen und dergleichen) geführt werden. In Kabelkanälen und auf Kabeltassen ist auf getrennte und geschlossene Ausführung gegenüber sonstigen Installationen zu achten.
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Kundeneigene Stromwandler im Vorzählerbereich innerhalb von Zähler-Verteilschränken
Der Einbau von kundeneigenen Stromwandlern im Vorzählerbereich zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs, beispielsweise in Zusammenhang mit PV Anlagen, ist nur zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
bei Verwendung von:
Standard Wandler (kein offener Betrieb der Sekundärleitung zulässig)
Optional sind Rogowski Spulen (bekannt aus der Messtechnik, offener Betrieb der Sekundärleitung möglich)
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[2.2.1] Vorzähler-Sicherungen
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Vorzähler-Sicherungen |
ALLGEMEINES |
Hinweis: Überstromschutzeinrichtungen die Laien zugänglich sind müssen entweder:
Laienbedienbare Überstromschutzeinrichtungen müssen durch den Hersteller als solche ausgewiesen sein. D0-Sicherungslasttrennschalter gelten in der Regel als "Laienbedienbar". Dem Laien zugängliche NH-Sicherungslasttrennschalter oder NH-Lastschaltleisten müssen, durch eine nur mit Werkzeug zu entfernende Sperre, "Laiensicher" ausgeführt werden.
Vorzählersicherungen dienen dem Schutz der Haupt- bzw. Steigleitung und sind eine Trennstelle im Gefahrenfall.
Alle Überstromschutzorgane vor den Messeinrichtungen müssen plombierbar ausgeführt sein.
Als Vorzählersicherungen können folgende Arten von Überstromschutzeinrichtungen verwendet werden: · D0-Sicherungslasttrennschalter · NH-System (Betriebsklasse gL bzw. gG) · Leistungsschalter bzw. Leitungsschutzschalter mit erhöhtem Ausschaltvermögen (Hochleistungsautomaten). Das erforderliche Kurzschluss-Schaltvermögen ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Die Verwendung von Leitungsschutzschalter mit erhöhtem Ausschaltvermögen (Hochleistungsautomaten) als „Hausanschlusssicherung“ ist jedenfalls mit dem Netzbetreiber abzustimmen.
Überstromschutzorgane vor den Messeinrichtungen sind so anzuordnen bzw. auszuführen, dass die Schmelzeinsätze leicht und gefahrlos ausgewechselt werden können.
Für Überstromschutzorgane die Laien zugänglich sind wird die Verwendung von "laienbedienbaren" Sicherungslasttrennschaltern empfohlen. Beim Auswechseln von Sicherungen ist die ÖVE-Richtlinie R5 zu beachten.
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Die maximale Vorsicherung für den Kurzschlussschutz der Zählerschleife und des Zählers beträgt 63A. Wird der Kurzschlussschutz der Zählerschleifen durch die Hausanschlusssicherung bzw. Hauptleitungssicherung nicht gewährleistet so ist eine Aufteilung in Gruppen mit entsprechender Schutzeinrichtung für den Kurschlussschutz vorzunehmen (Vorzählergruppensicherung). Je Vorzähler-Gruppensicherung dürfen beispielsweise maximal 5 Wohneinheiten (vollelektrifiziert ohne elektrischen Durchlauferhitzer und e-Mobilität) angeschlossen werden. Bei Gewerbeanlagen ist eine Aufteilung abhängig von der vorliegenden Belastung und Gleichzeitigkeit vorzunehmen. Für den Kurzschlussschutz von Überspannungsschutzeinrichtungen gelten die oben angeführten Aussagen sinngemäß, wobei die maximale Vorsicherung für den Kurzschlussschutz den Herstellerangaben zu entnehmen ist. Für Anlagen ab einer NZHS von 50A ist jedenfalls eine separate Vorzählergruppensicherung erforderlich, sofern diese nicht gleich der Hausanschlusssicherung ist (eine Kundenanlage). Wird hierfür eine Vorsicherung von 80A benötigt, muss eine Kurzschlussleistung von mindestens 570 kVA vorhanden sein. Für Mehrparteienhäuser mit Gemeinschafts-Aufzugsanlage ist für den Fall einer notwendigen Aufteilung auf Vorzähler-Gruppensicherungen für die - die Aufzugsanlage zählende - Messung eine eigene Vorzähler-Gruppensicherung vorzusehen, welche Bestandteil der NS-Hauptverteilung sein muss. Es ist zulässig, die Allgemeinanlage und den Aufzug über eine Messung zu betreiben, wenn die Selektivität sichergestellt werden kann. Grundsätzlich wird empfohlen, für die Aufzugsanlage eine eigene Messung vorzusehen. |
Arten von Vorzählersicherungen:
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(1) Hausanschlusssicherung (angeordnet in einem separaten Hausanschlusskasten oder Bestandteil der Hauptverteilung). (2) Hauptleitungssicherung (Bestandteil der Hauptverteilung. Die Hauptleitungssicherung dient dem Überstromschutz der Hauptleitung). (3) Stockwerksabzweigsicherung (angeordnet im Zählerverteiler). Die Stockwerkabzweigsicherung dient dem Überlastschutz der Abzweigleitung und kann gleichzeitig die Funktion einer Vorzähler-Gruppensicherung erfüllen. (4) Vorzähler-Gruppensicherung (angeordnet im Zählerverteiler). Die Vorzähler-Gruppensicherung dient bei Vorliegen von mehreren Zählerschleifen für den Kurzschlussschutz im Nachzählersicherungssystem. Ist nur eine Zählerschleife vorhanden, dann spricht man von einer Vorzählersicherung. Vorzählersicherung "im engeren Sinn". Die Vorzählersicherung dient dem Überstromschutz von Betriebsmitteln (z.B. für Lastschaltgerät, Überspannungsableiter udgl.) bzw. einer Zählerschleife im Vorzählersicherungssystem. Die "Steuersicherung" (zur Spannungsversorgung des Lastschaltgerätes) stellt eine mögliche Ausführungsform der Vorzählersicherung dar.
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ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN ÜBERSTROMSCHUTZORGANE VOR DEN MESSEINRICHTUNGEN: |
- Das Überstromschutzorgan muss für die Beanspruchung, welche sich aus dem Einbauort ergeben, ausreichend dimensioniert werden (Kurzschlussschaltvermögen, Schutzart udgl.)
- durch die Konstruktion muss sichergestellt sein, dass beim Betätigen des Überstromschutzorganes alle Außenleiter gleichzeitig öffnen bzw. schließen (dies wird beispielsweise erfüllt durch die Verwendung von dreipoligen NH-Sicherungslasttrennschalter bzw. D0-Sicherungslasttrennschalter oder Leistungsschalter bzw. selektive Sicherungsautomaten)
- die Überstromschutzorgane müssen über eine Plombiermöglichkeit verfügen durch welche zuverlässig sichergestellt wird, dass ein Bedienen des Überstromschutzorganes nur nach Entfernung der Plombe möglich ist bzw. Schmelzeinsätze nur nach Plombenöffnung gewechselt werden können
- die Überstromschutzorgane müssen aufgrund der Konstruktion so geschalten sein, dass ohne Plombenöffnung keine unbefugte Stromentnahme möglich ist. Die Ausführungsvorgaben an die Sichtfenster von NH-Sicherungslasttrenner sind besonders zu beachten
- vor den Messeinrichtungen angeordnete Überstromschutzorgane müssen entweder:
- Überstromschutzorgane wie D0-Sicherungslasttrennschalter oder selektive Sicherungsautomaten, Leistungsschalter udgl. gelten als "Laienbedienbar", sofern der Hersteller der Schaltgeräte diese als "Laienbedienbar" ausgewiesen hat. Als laiensichere Ausführung gelten beispielsweise: Anordnung der nicht laienbedienbaren Betriebsmittel in einem abgeschlossenen elektrischen Betriebsraum (nicht zulässig für Zählerverteiler); Anordnung der nicht laienbedienbaren Betriebsmittel in einem separaten Schrank (z.B. zur Unterbringung der Hauptverteilung); Anbringung von Bediensperren oder zusätzlichen Sicht-Abdeckungen im Zählerverteiler (bei Hausanschlusssicherung, Vorzählersicherung, Vorzähler-Gruppensicherungen). Eine Anordnung dieser Betriebsmittel hinter der Verteilerblende ist unzulässig! - Das Demontieren bzw. Öffnen der Bediensperren, Abdeckungen bzw. Schanktüren darf nur unter Zuhilfenahme von Werkzeug möglich sein. An den Einrichtungen bzw. Abdeckungen muss ein Hinweis in unverlierbarer Ausführung angebracht werden, aus dem hervorgeht, dass "das Entfernen der Bediensperre/Abdeckung und die Bedienung der Schalteinrichtungen nur von Elektrofachkräften oder durch elektrotechnisch unterwiesene Personen durchgeführt werden darf". - Überstromschutzorgane sind derart anzuordnen, dass die Bedienung der Ein-/Ausschaltmechanismen ohne Abnahme von Verteilerblenden möglich ist. Dies gilt nicht für Überstromschutzorgane, welche ausschließlich vom Netzbetreiber bedient werden können (z.B. Spannungspfadsicherungen bei Wandlermessungen etc.). Überstromschutzorgane sind so anzuordnen, dass ein ausreichender Anschlussraum für das Anklemmen vorhanden ist. Der Mindestabstand der Unterkannte der Überstromschutzorgane vom fertigen Fußboden darf 400 mm nicht unterschreiten - NH-Sicherungslasttrennschalter sind senkrecht anzuordnen und so einzubauen, dass beim Ausschalten das Schaltteil nach unten ausschwenkt - die Überstromschutzeinrichtungen sind sowohl auf der Berührungsschutzabdeckung als auch am jeweiligen Betriebsmittel anlagenbezogen, dauerhaft und unverwechselbar zu kennzeichnen. - Überstromschutzorgane im Vorzählerbereich sind selektiv zu staffeln. Dies wird dadurch erreicht, dass Sicherungen die hintereinandergeschaltet sind ein Nennstromverhältnis von mindestens 1,6 zu 1 aufweisen (Betrachtung in Lastflussrichtung Verteilernetz zu Kundenanlage). Bei Vornahme von Änderungen/Erweiterungen bei einem Verteiler mit Überstromschutzeinrichtungen vor den Messeinrichtungen sind die oben angeführten allgemeinen Anforderungen bei der Ausführung zu berücksichtigen. Bei Anwendung von Leistungsschaltern ist betreffend den Schutzeinstellungen (selektive Staffelung zum nächstgelegenen Überstromschutzorgan des Netzbetreibers) die Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich. Für die Ausführung von Überstromschutzorganen im Vorzählerbereich im Zusammenhang mit Wandlermessungen existieren besonders zu beachtende Dimensionierungsvorgaben (siehe Wandlermessung).
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BESONDERE ANFORDERUNGEN, WELCHE SICH AUS DEM ZWECK DER ÜBERSTROMSCHUTZEINRICHTUNG ERGEBEN: |
Vorzählersicherung
Für jede Zählerschleife die mit Zählerklemmleiste und Zählerschleife von 25mm² Cu ausgeführt ist, muss eine separate Vorzählersicherung vorgesehen werden, sofern mindestens zwei Zählerschleifen vorhanden sind. Bei Mehrparteien-Wohnhäusern mit Gemeinschafts-Aufzugsanlage ist bei Vornahme einer Aufteilung auf Vorzähler- bzw. Vorzähler-Gruppensicherungen für die Zählerschleifen der Aufzugsanlage eine eigene Vorzählersicherung vorzusehen.
Vorzähler-Gruppensicherung
Auf die Einhaltung der Selektivität zwischen Vorzähler-Gruppensicherung und Nachzählerhauptsicherung ist zu achten. Die Anzahl der von der Gruppensicherung versorgten Zählerschleifen mit 10 mm² Cu ist abhängig von der Nutzungsart und der Gleichzeitigkeit sowie der Sicherungsnennstromstärke der Nachzählerhauptsicherungen.
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Die maximal zulässige Sicherungsnennstromstärke für die Vorzähler-Gruppensicherung beträgt 63A. Es dürfen maximal 5 vollelektrifizierte Wohneinheiten mit einer NZHS von 25A von einer gemeinsamen Vorzähler-Gruppensicherung mit 63A versorgt werden. Vorzähler-Gruppensicherungen, welche direkt im zugehörigen Zählerverteiler angeordnet werden, sind jedenfalls laienbedienbar auszuführen (z.B. D02-Sicherungslasttrennschalter mit optischer Sicherungsausfallanzeige in Form von Blink- oder Leuchtmelder). Vorzähler-Gruppensicherungen sind vorzugsweise im zugehörigen Zählerverteiler anzuordnen. Die Aufteilung auf Vorzähler- bzw. Vorzähler-Gruppensicherungen ist jedenfalls erforderlich, wenn für die vorgelagerte Sicherung (Hausanschlusssicherung oder Hauptleitungssicherung) eine Nennstromstärke größer als 63A erforderlich ist.
Hauptleitungssicherung
Wenn mehrere Hauptleitungen vorhanden sind, so sind diese nach der Hausanschlusssicherung einzeln abzusichern. Bei Verwendung von NH-Lasttrennschaltern sind die Hauptleitungssicherungen vorzugsweise in einem separaten Hauptverteilschrank unterzubringen (siehe Abbildung) |
Abbildung: Beispielhafte Darstellung von Überstromschutzorganen im Vorzähler- und Messbereich |
Stockwerkabzweigsicherungen
Werden mehrere Zählerverteiler (Geschosse) von einer gemeinsamen Hauptleitung versorgt, so ist jede Abzweigleitung mit einer Stockwerkabzweigsicherung zu versehen, welche gleichzeitig die Funktion einer Vorzähler- bzw. Vorzähler-Gruppensicherung übernimmt. Bei Notwendigkeit der Aufteilung auf mehrere Vorzähler-bzw. Vorzähler-Gruppensicherungen kann die zentrale Anordnung einer Stockwerkabzweigsicherung entfallen.
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SELEKTIVTEILSICHERUNG |
Ausführung der Selektivteilsicherung: Plombierbarer D02-Sicherungslasttrennschalter (Eaton/Schrack/Hager) |
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ABSCHALTBEDINGUNG |
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* Zugriffsschutz:
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[2.3] Plombierung
[2.3] PLOMBIERUNG ODER VERSIEGELUNG |
2.3.1 ZIEL DER PLOMBIERUNG ODER VERSIEGELUNG VON KUNDENANLAGE UND ZäHLER |
2.3.1.1 Aufgabe der Eichplombe am ZählerDie Eichplomben am Zähler unterliegen den Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes. Eine Entfernung oder Beschädigung von Eichplomben ist grundsätzlich unzulässig und führt bei Missachtung zur Verrechnung von Erhebungskosten und Eichkosten an den Anlagenbetreiber. Über eine polizeiliche Anzeige wird je nach Sachlage entschieden. Eichplomben dürfen somit weder durch herkömmliche Plomben, noch durch Versiegelungen ersetzt werden. |
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Abb. Eichplombe am Zähler
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2.3.1.2 Aufgabe der Verschluss-Plombierung oder –Versiegelung des VorzählerbereichsZur Versiegelung des Vorzählerbereichs von Kundenanlagen stehen dem Netzbetreiber herkömmliche Blei- oder Kunststoff-Plomben sowie rote Versiegelungsplaketten zur Verfügung. Beim Netzbetreiber registrierte konzessionierte Elektriker haben zudem die Befugnis – vom Netzbetreiber kostenlos beigestellte - firmeneigene Versiegelungsplaketten zum Verschluss des Vorzählerbereichs zu verwenden. Bei Verwendung dieser firmeneigenen Versiegelungsplaketten sind die Elektriker-Versiegelungs-Richtlinien (siehe Pkt. 2.3.2) zu beachten. Die Plomben oder Siegel dienen dem Verschluss des Vorzählerbereichs zum Schutz vor unrechtmäßigem Zugriff. Der Verschluss des Vorzählerbereichs hat folgende Zielsetzungen:
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Abb.Beispiel Versiegelung Vorzählerbereich
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2.3.1.3 Entfernung oder Beschädigung von Verschluss-Plombierungen oder -VersiegelungenVerschluss-Plomben oder -Versiegelungen dürfen grundsätzlich nur von – beim Netzbetreiber registrierten – konzessionierten Elektrikern oder von Mitarbeitern des Netzbetreibers entfernt und wiederangebracht werden. Einzig bei Gefahr in Verzug dürfen die Verschluss-Plomben oder –Versiegelungen ohne Verrechnung von Kosten geöffnet werden, wenn der Netzbetreiber davon - unter Angabe des Grundes - unverzüglich verständigt wird. In jedem anderen Fall werden bei Missachtung der Befugnis zum Öffnen der Vorzähler-Verschluss-Plomben oder –Versiegelungen, dem Kunden die Kosten für die Prüfung des geöffneten Bereiches und die Wiederanbringung des Verschlusses in Rechnung gestellt. Wird bei der Prüfung eine Manipulation festgestellt die einen unrechtmäßigen Bezug elektrischer Energie darstellt, wird in jedem Fall eine polizeiliche Anzeige erstattet.
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2.3.2 Versiegelungs-RichtlinienNachfolgend werden die Versiegelungs-Richtlinien im Detail erläutert. Die vom Netzbetreiber kostenlos beigestellten und auf das jeweilige Elektro-Unternehmen individualisierten firmeneigenen Siegel, können via Meldewesen/Adminstration/Siegel-Bestellung angefordert werden. Die Zusendung erfolgt dann immer in Auftrag und auf Rechnung des Netzbetreibers. Im Zusammenhang mit der Versiegelung oder Verplombung des Vorzählerbereichs ist insbesondere das ETG 1992 zu beachten, bei welchem jede Elektrofachkraft die Pflicht hat bei der Feststellung von Mängeln (auch zufällig) in angemessener Weise zu reagieren (siehe insbesondere „Wesentlicher Mangel“ Pkt. 2.3.2.2 F) und 2.3.2.3 C)). Des Weiteren ist bei "Wesentlicher Änderung" oder "Wesentlicher Erweiterung" lt. ETG 1992 eine Anpassung der Bestands-Kundenanlage an die geltenden TAEV & Ausführungsbestimmungen sowie den Normen und Regeln der Technik auszuführen.
2.3.2.1 Erfordernis des Netzbetreibers bei Arbeiten an KundenanlagenNachfolgend werden jene Fälle dargestellt, welche immer eine gemeinsame Abwicklung zwischen Elektriker und Mitarbeiter des Netzbetreibers erfordern dargestellt. In den gelisteten Fällen ist immer zusätzlich zur Anschlussvereinbarung eine terminliche Abstimmung zu den erforderlichen Arbeiten des Netzbetreibers notwendig:
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2.3.2.2 Elektriker-Versiegelungs-Richtlinien
A) Im Meldewesen registrierte Elektrotechnik-Konzessionäre (mit aufrechter Gewebeberechtigung) sind zur Versiegelung des Vorzählerbereichsbefugt. B) Die Einhaltung gegenständlicher Elektriker-Versiegelungs-Richtlinien ist verbindlich. Bei schwerwiegenden Verstößen oder wiederholtem Missbrauch kann der Netzbetreiber dem Elektrotechnik-Konzessionär die Berechtigung zur Versiegelung des Vorzählerbereiches wieder entziehen. C) Die roten Vorzählerbereichs-Siegel dürfen ausschließlich nur an Betriebsmitteln (Hausanschlusssicherung, Panzersicherung, Klemmkasten, Gruppensicherungen …) im Vorzählerbereich sowie an Vorzählerbereichs Abdeckungen verwendet werden. D) Eine Weitergabe der Siegel an firmenfremde Personen ist nicht zulässig. E) Die Meldepflicht für Arbeiten (Neuanschluss, Erweiterung sowie Änderung) an Kundenanlagen über Anschlussvereinbarungen im Meldewesen bleibt weiterhin aufrecht
F) Der Elektriker versiegelt immer selbst den Vorzählerbereich mit seinem firmeneigenen roten Elektrikersiegel. Dies gilt auch dann wenn der Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme anwesend ist oder zeitlich unabhängig vom Elektriker die Kundenanlage besucht. Folgende Fälle können auftreten:
G) Kann eine Versiegelung aufgrund der kalten Witterung (Haftung des Siegels z.B. bei Dauerfrosttag) nicht durchgeführt werden ist dies im Zuge der Meldepflicht via Anschlussvereinbarung im Meldewesen mitzuteilen.
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2.3.2.3 Netzbetreiber-Versiegelungs-Verplombungs-RichtlinienA) Bei Neuanlagen (immer Zählermontage Netzbetreiber erforderlich) wird vom Mitarbeiter des Netzbetreibers im Zuge der Zählermontage und Spannungs-Zuschaltung immer auch der Vorzählerbereich durch Sichtprüfung der relevanten Ausführungsbestimmungen kontrolliert » anschließend Elektriker-Versiegelung B) Grundsätzlich ist das Elektriker-Siegel mit dem Netzbetreiber-Siegel gleichrangig und fixiert damit den Letztstand der Anlagen-Errichtung. Daher wird das Elektriker Siegel nur in Ausnahme-Fällen (nicht im Beisein des Elektrikers) vom Netzbetreiber durch eine Netzbetreiber-Versiegelung oder ggf. Verplombung ersetzt. Dies können insbesondere folgende Überprüfungs-Beispiele sein:
C) Mitarbeiter des Netzbetreibers überprüfen grundsätzlich bei fehlenden oder beschädigten Verschluss-Plomben oder -Versiegelungen den Vorzählerbereich und Versiegeln oder Verplomben diesen anschließend. Dabei werden folgende Fälle unterschieden:
D) Bei Bestandsanlagen und einem gemeinsamen Inbetriebnahme Termin nach Pkt. 2.3.2.1 wird immer der Zähler und ein u.U. vorhandenes LSG durch eine Netzbetreiber-Versiegelung oder ggf. Verplombung fixiert. Im Zuge dieser Arbeiten wird vom Mitarbeiter des Netzbetreibers immer auch der Vorzählerbereich durch Sichtprüfung der relevanten Ausführungsbestimmungen kontrolliert » anschließend Elektriker-Versiegelung
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2.3.3 Praktische Ausführung der Versiegelung2.3.3.1 Verklebung und Handling der Siegel
2.3.3.2 VersiegelungsbereicheZählerverteilschrank NZHS Bereich-Abdeckung und NZHS
Zählerverteilschrank Vorzähler-Bereichs-Abdeckung |
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Zählerverteilerschrank Vorzähler-Bereich-Zählermontageplätze
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