Freileitungsanschluss

 

 

Allgemeines 

Ob der Anschluss Ihres Objektes per Kabel- oder Freileitungsanschluss erfolgen kann ist von der Ausführung des Versorgungsnetzes abhängig.

 

Die Leitungen bis zur Hausanschlusssicherung sind möglichst kurz zu halten und vor mechanischer Beschädigung zu schützen. Bezüglich der Art, Ausführung und Situierung der Hausanschlusssicherung ist der Punkt Vorzählersicherungen zu beachten.

 

 

Ausführungshinweise

 

Die Eigentumsgrenze zwischen den Anlagenteilen des Netzbetreibers und jenen des Kunden befindet sich beim Freileitungsanschluss bei den Freileitungsklemmen. Der Dachständer bzw. die Konsole und die Freileitungsklemmen befinden sich im Eigentum des Netzbetreibers. Die Hauseinführungsleitung steht im Eigentum und in der Instandhaltungspflicht des Kunden.

Der Hausanschlusskasten mit der Hausanschlusssicherung ist in unmittelbarer Nähe der Dachständereinführung anzuordnen.

Bei ausgebauten Dachböden kann der Hausanschlusskasten umbaut werden, wenn der jederzeitige Zugang gewährleistet ist.  

Durch eine entsprechende Beschriftung ist sicherzustellen, dass das Auffinden leicht möglich ist.

 

 

Mindestquerschnitt

Der Mindestquerschnitt der „Hauseinführungsleitung“ bzw. "Hauptleitung" beträgt bei Freileitungsanschluss 16 mm² Cu.

PEN-Leiter -Querschnitt:

Es ist zu beachten, dass bei Anlagenanschlussleitungen (Hauseinführungsleitung)
mit einem Außenleiterquerschnitte bis 185 mm² Cu der PEN- bzw. N-Leiter im gleichen
Querschnitt wie der Außenleiter zu dimensionieren ist.

Bei Außenleiterquerschnitten über 185 mm² Cu bis 370 mm² Cu kann der PEN-Leiter bzw. N-Leiter
mit 185 mm² Cu ausgeführt werden.

Für Außenleiterquerschnitte über 370 mm² Cu ist der PEN- bzw.
N-Leiter mindestens im halben Außenleiterquerschnitt auszuführen.

 

Ausführung bei Doppelhäusern (nur bei Freileitungsanschluss)

Ist bei Objekten mit mehreren Kundenanlagen (z.B. Doppelhaus) der Zugang zum Hausanschluss auf Grund der Eigentumsverhältnisse nicht für jeden Eigentümer dauerhaft sichergestellt, so ist die Hauseinführungsleitung an geeigneter Stelle in einem plombierbaren Abzweigkasten unter Beachtung der Schutzisolierung aufzuteilen. Für jeden Hausteil ist eine eigene Hausanschlusssicherung zu situieren. Bei Verwendung einer gemeinsamen „Hauseinführungsleitung“ muss der Querschnitt dem Summenstrom angepasst werden.

Jeder Hausanschluss-Sicherungskasten muss mit einem Hinweis auf die maximal zulässige Sicherung versehen sein. Dabei ist darauf zu achten, dass mit der Summe der Auslöseströme (beider Hausanschlusssicherungen) keine Überlastung der gemeinsamen Hausanschlussleitung erfolgen kann. Das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber ist in diesen Fällen rechtzeitig herzustellen (siehe auch Plombierung).

 

Abbildung - Ausführung der Hauseinführung bei Doppelhäusern (Freileitungsanschluss)

 

 

 

  

 

  

Ausführung der Hauseinführungsleitung

Es ist bevorzugt die „getrennte Führung der einzelnen Leiter in Kunststoffrohren“ oder die „freie Führung der einzelnen Leiter im Dachständerrohr“ zu verwenden.

 

 

 

 

 

Getrennte Führung der Hauseinführungsleitung

 

 

 

 

 

Freie Führung der Hauseinführungsleitung         

 

* Zugriffsschutz:

Überstromschutzeinrichtungen (auch NH-Schaltleisten und -Trenner) sind so auszuführen, dass kein Zugang  zu ungemessenen, spannungsführenden Teilen ohne Plombenöffnung möglich ist! Hausanschlusssicherungen müssen "Laiensicher" oder "Laienbedienbar" ausgeführt sein (siehe Ausführung der Hausanschlusssicherung).

Sichtfenster oder Abdeckungen dürfen nur im geöffneten Zustand demontierbar sein.

Produktliste siehe "Anschluss- und Vorzählerbereich"

 

Zugangsmöglichkeiten zum Dachständer bei Dächern mit Photovoltaikanlagen 

 

 

Werden nicht begehbare Aufbauten (insbesondere Photovoltaikmodule) auf einem Dach angebracht, muss der Zugang zum Dachständer weiterhin möglich sein.


Deshalb ist es erforderlich dem Netzbetreiber eine jederzeitige Zugangsmöglichkeit zum Dachständer – in Form eines Korridors (für Dachauflegeleitern) – zu gewährleisten.


Eine entsprechende Regelung ist in den „Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilnetz (AVB) der Netz Oberösterreich GmbH“ Pkt. V „Grundinanspruchnahme“ und Pkt. VIII „Betrieb und Instandhaltung“ enthalten.

 


Um die Zugänglichkeit von Dachständern sicherzustellen, müssen daher folgende Rahmenbedingungen vom Netzkunden eingehalten werden.  

  • Im Radius von mindestens 1,2m um den Dachständer herum, muss eine kreisförmig freie Fläche (Arbeitsraum) vorhanden sein. Ist der Dachständer höher als 1,2m muss dieser Radius mindestens der Höhe des Dachständers entsprechen.

 

  • Der Zugang zum Dachständer muss über einen 1,5m breiten, barrierefreien, lotrechten Korridor von jener Dachtraufe aus erreichbar sein, welche vom Gelände aus über eine Leiter am sichersten (kleinste Höhe, sicherster Stand der Leiter,…) erreichbar ist

 

  • Sind Abspannungen oder Streben am Dachständer montiert, so müssen diese vom Dachständer aus barrierefrei erreichbar sein. Zudem ist ebenfalls eine kreisförmig freie Fläche um die Ankerschraube auf der Dachfläche, in einem Radius von mindestens 1,2m frei zu halten.

 

 

Sowohl die Fläche beim Dachständer, als auch der Korridor dorthin (bzw. zu den Abspannungen oder Streben) kann daher nicht mit Photovoltaikmodulen bedeckt bzw. mit Halteschienen überbaut werden.

 

  Bildvergrößerung