Allgemeines zu Netzrückwirkungen

Unter Netzrückwirkung versteht man die von einem Verbraucher verursachten Störungen des Versorgungsnetzes (des speisenden Netzes).
Die Netzrückwirkungen entstehen durch Einschaltströme von größeren Verbrauchern, Stromgleichrichter oder elektronische Schalter die  Oberschwingungsströme verursachen, welche über die Netzimpedanz der vorgelagerten Netzes Spannungsabfälle entsprechend der Frequenz der Oberschwingungsströme verursachen und der Netzspannung überlagert sind.
 
Die Folge davon ist eine Verzerrung der Netzspannung, welche durch den Wert THD-U (Total Harmonic Distortion of Voltage) ausgedrückt wird.
Dieser Wert darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Die technische Entwicklung, mit dem Ziel, Gebrauchswert und Wirtschaftlichkeit elektrischer Einrichtungen zu erhöhen, führt in Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und auch in Haushalten zu immer stärkeren Einsatz von Betriebsmitteln, welche die Qualität der Netzspannung ungünstig beeinflussen. 

Die bei normaler Netzschaltung und ungestörtem Betrieb angebotene Qualität der Netzspannung genügt im Allgemeinen auch, um empfindliche Betriebsmittel mit ausreichender Zuverlässigkeit betreiben zu können.

Die grundlegenden Regelungen zum Betrieb und Anschluss von Betriebsmitteln ans öffentliche Verteilernetz sind in den TAEV, Teil III zusammengefasst (siehe auch TOR Teil D1).

Der Anschluss und der Betrieb von elektrischen Betriebsmitteln ist grundsätzlich dem Netzbetreiber schriftlich zu melden (siehe auch Meldewesen ). Wenn Geräte die Bedingungen der TAEV nicht einhalten, so sind mit der Anschlussvereinbarung auch die netzrückwirkungsrlevanten Daten bekannt zu geben.

 

 

 

Auszug der ohne Zustimmung des Netzbetreibers zulässigen Betriebsmittel (TAEV Teil III):

 

r = Wiederholrate der Lastwechsel (Einschalt- und Ausschaltvorgänge) pro Zeiteinheit

 

Alle Betriebsmittel die die angegebenen zulässigen Werte überschreiten, müssen mittels "Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen" gemeldet werden.

Der Betrieb dieser Geräte ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Netzbetreibers zulässig.

Der Betreiber nicht gemeldeter Geräte haftet für direkte und Indirekte Kosten und Schäden die dem Netzbetreiber oder anderen Netzteilnehmeern entstehen können.

 

 

Neutralleiterbelastung im Drehstromsystem


Im symmetrisch belasteten Drehstromsystem fließt kein 50-Hz Strom am Neutralleiter. Durch die Art der an der USV-Anlage angeschlossenen Verbraucher (Schaltnetzteile) fließen im Drehstromsystem aber auch Ströme mit höheren Frequenzen (ganze Vielfache von 50 Hz); sogenannte Oberschwingungsströme. Vor allem die Dritte Harmonische Oberschwingung mit einer Frequenz von 150 Hz ist stark ausgeprägt (siehe nachfolgende Bilder).

 

Beispiel "Oberschwingungsanteile und Stromverlauf im N-Leiter"