Unter Netzrückwirkung versteht man die von einem Verbraucher verursachten Störungen des Versorgungsnetzes (des speisenden Netzes).
Die Netzrückwirkungen entstehen durch Einschaltströme von größeren Verbrauchern, Stromgleichrichter oder elektronische Schalter die Oberschwingungsströme verursachen, welche über die Netzimpedanz der vorgelagerten Netzes Spannungsabfälle entsprechend der Frequenz der Oberschwingungsströme verursachen und der Netzspannung überlagert sind.
Die Folge davon ist eine Verzerrung der Netzspannung, welche durch den Wert THD-U (Total Harmonic Distortion of Voltage) ausgedrückt wird.
Dieser Wert darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Die technische Entwicklung, mit dem Ziel, Gebrauchswert und Wirtschaftlichkeit elektrischer Einrichtungen zu erhöhen, führt in Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und auch in Haushalten zu immer stärkeren Einsatz von Betriebsmitteln, welche die Qualität der Netzspannung ungünstig beeinflussen.
Die bei normaler Netzschaltung und ungestörtem Betrieb angebotene Qualität der Netzspannung genügt im Allgemeinen auch, um empfindliche Betriebsmittel mit ausreichender Zuverlässigkeit betreiben zu können.
Die grundlegenden Regelungen zum Betrieb und Anschluss von Betriebsmitteln ans öffentliche Verteilernetz sind in den TAEV, Teil III zusammengefasst (siehe auch TOR Teil D1).
Der Anschluss und der Betrieb von elektrischen Betriebsmitteln ist grundsätzlich dem Netzbetreiber schriftlich zu melden (siehe auch Meldewesen ). Wenn Geräte die Bedingungen der TAEV nicht einhalten, so sind mit der Anschlussvereinbarung auch die netzrückwirkungsrlevanten Daten bekannt zu geben.