[5] Spannungsqualität / Netzrückwirkungen
Allgemeines
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[5.1] Netzrückwirkungen
Allgemeines zu Netzrückwirkungen
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Auszug der ohne Zustimmung des Netzbetreibers zulässigen Betriebsmittel (TAEV Teil III):
r = Wiederholrate der Lastwechsel (Einschalt- und Ausschaltvorgänge) pro Zeiteinheit |
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Alle Betriebsmittel die die angegebenen zulässigen Werte überschreiten, müssen mittels "Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen" gemeldet werden. Der Betrieb dieser Geräte ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Netzbetreibers zulässig. Der Betreiber nicht gemeldeter Geräte haftet für direkte und Indirekte Kosten und Schäden die dem Netzbetreiber oder anderen Netzteilnehmeern entstehen können.
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[5.2] Spannungsqualität
Die Merkmale der Versorgungsspannung werden an der Übergabestelle zur Kundenanlage unter normalen Betriebsbedingungen angegeben. Die angegebenen Merkmale der Versorgungsspannung sind als Grenzen bzw. Werte zu sehen, innerhalb derer jede Kunde die Spannung erwarten kann. Die Angaben sind als Obergrenze zu betrachten, sie beschreiben nicht die typische Versorgungsspannung. Die Merkmale der Versorgungsspannung gelten für Normalbedingungen, also nicht im Störungs- bzw. Katastrophenfall oder während Wartungs- und Baumaßnahmen im Verteilernetz. Die Spannungsqualität wird in der Europanorm ÖVE EN 50160 definiert. Die wesentlichsten Merkmale sind nachstehend zusammengefasst. |
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