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Stand: 27.01.2025
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Einführung/Geltungsbereich: Die hier vorliegenden Ausführungsbestimmungen gelten im Versorgungsbereich des unten angeführten Verteilnetzbetreibers. Diese Bestimmungen wenden sich an die befugten Errichter elektrischer Anlagen im Sinne des Gewerberechtes bzw. im Sinne des Elektrotechnikgesetzes. Mit Unterfertigung des Netzzutrittsvertrages verpflichtet sich der Netznutzer (Anlagenbetreiber) die Regelungen dieser Ausführungsbestimmungen anzuerkennen und seine elektrische Anlage entsprechend ausführen zu lassen. Diese Ausführungsbestimmungen gelten zusätzlich zur jeweils gültigen Ausgabe der bundeseinheitlichen Fassung der TAEV und sind als ergänzende/erläuternde Regelungen des jeweiligen Verteilernetzbetreibers zu verstehen. Unabhängig vom jeweils gewählten Energielieferanten sind die in diesen Ausführungsbestimmungen festgelegten Anforderungen und Vorgangsweisen einzuhalten um einen rationellen und sicheren Anschluss bzw. Betrieb der elektrischen Anlagen sicherzustellen. Hinweis: Bei der Verwendung der Ausführungsbestimmungen in Druckform ist zu beachten, dass die aktuell gültige Version nur hier im Internet zur Verfügung steht und die Druckversion lediglich eine Arbeitshilfe darstellt.
Sie haben die Ausführungsbestimmungen für folgenden Verteilnetzbetreiber gewählt: |
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Impressum:
Netz Oberösterreich GmbHRechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmensgegenstand: Betrieb eines Verteilernetzbetreibers im Sinne des ElWOG und GWG
Aufsichtsbehörden für Verteilernetzbetreiber: Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control), Oberösterreichische Landesregierung, Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Berufsverbände: Österreichs Energie, Wirtschaftskammer / Fachverband der Gas- & Wärmeversorgungsunternehmungen anwendbare gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften: insbesondere Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006, Gaswirtschaftsgesetz 2011, Gewerbeordnung 1994
Zugang zu den anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften:
Grundlegende Richtung:
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Die Netz Oberösterreich GmbH wurde nach österreichischem Recht gegründet; dieser Beitrag unterliegt daher ausschließlich österreichischem Recht. Ansprüche, die sich auf die Nichteinhaltung von gesetzlichen Bestimmungen in Drittstaaten stützen, sind daher ausgeschlossen.
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[1] Meldewesen
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Gilt für alle Installationstätigkeiten im Versorgungsgebiet der Netz Oberösterreich GmbH.
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Internetplattform Meldewesen
Zweck:
Beantragung zur Neuerrichtung, Änderung oder Erweiterung von elektrotechnischen oder gastechnischen Anlagen.
Kommunikationsplattform zwischen Marktpartner (Elektrotechniker, Elektroplaner, Gastechniker, Heizungstechniker) und Netzbetreiber Sparte Strom und Gas.
Bestätigung der Einhaltung aller Errichtungsvorschriften und den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers Netz Oberösterreich GmbH.
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Einstieg Meldewesen |
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Vereinbarung über die Herstellung oder Änderung von Anschlüssen - Anschlussvereinbarung
Folgende Arbeiten in Kundenanlagen müssen beim Netzbetreiber schriftlich gemeldet werden:
Entsprechen die geplanten Installationsarbeiten den nachstehenden Kriterien, so kann die Anlage sofort fertiggestellt und fertiggemeldet werden:
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Auswahl Meldearten: |
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Anschlussbearbeitung:
Der Anschluss jener elektrischen Betriebsmittel, welche die Bedingungen der TAEV, Teil III im Hinblick auf Netzrückwirkungen nicht einhalten oder deren Gesamtnennleistung 5 kW übersteigt, bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Netzbetreiber. Wird bei Baustrom- oder anderen Kurzzeitanschlüssen die Gesamtleistung von 5 kW nicht überschritten, kann die Anschlussvereinbarung sofort als Fertigstellungmeldung gesendet werden. Bei der Erstellung von Hausanschlüssen ist bei Neubauten der Anschlussvereinbarung/Anschlussdatenblatt (mit allen erforderlichen Leistungsdaten) eine Lageplanskizze beizulegen. Der Anschluss von Elektrowärmegeräten über 4 kW ist nur an Drehstrom zulässig. Der zulässige Höchstwert für einphasig anzuschließende Kundenanlagen (Kleinstanlagen wie z.B. Signalanlagen) beträgt 16A. Wohneinheiten werden grundsätzlich an das Vierleiter-Drehstromnetz angeschlossen.
Fertigstellung, Prüfung und Anschluss an das Verteilnetz
Um einen ordnungsgemäßen Anschluss bzw. die ordnungsgemäße Montage der Mess-, Schalt- und Steuereinrichtungen vornehmen zu können, muss die Fertigstellungsmeldung der Anschlussvereinbarung zeitgerecht vor der Inbetriebnahme (bei Direktmessung 1 Woche; bei WM 2-3 Wochen) erfolgen. Die Anlagen-Inbetriebnahme und die damit verbundenen Prüfungen gemäß OVE E 8101-6 hat immer der Errichter durchzuführen. Die Montage der Messeinrichtung durch den Verteilnetzbetreiber stellt keine Anlagen-Inbetriebnahme dar. Bei der Montage der Messeinrichtungen kann die Anwesenheit des Errichters (Elektroinstallateur) erforderlich sein. |
Kontakt:ferdinand.aichinger@netzooe.at
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[2] Anschluss- und Vorzählerberich
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Anschluss- und Vorzählerbereich |
AllgemeinesDer Anschluss- und Vorzählerbereich ist bezüglich Installationsarbeiten ein besonders sensibler Bereich. Verschlüsse (Plomben oder Schlösser) des Netzbetreibers dürfen nur von Netzbetreiber-Personal oder bei ausdrücklicher Zustimmung geöffnet werden. Jede Beschädigung derartiger Verschlüsse ist dem Netzbetreiber sofort mitzuteilen.
Alle Betriebsmittel wie z.B. Anschlusskästen, NH-Trenner, Sicherungen, Blindabdeckungen etc. sind so auszuführen, dass kein Zugang zu ungemessenen, spannungsführenden Teilen ohne Plombenöffnung möglich ist! Im Zweifelsfall ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.
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Zugriffsschutz im Vorzählerbereich
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Zugriffsschutz bei Einbauschlitz-Abdeckungen:
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Als Hausanschluss wird umgangssprachlich der Teil der Anschlussanlage zwischen dem Niederspannungs-Verteilernetz des Netzbetreibers (Übergabestelle) und der Hausanschlusssicherung bezeichnet.
Vorzählerleitungen sind sämtliche vor den Zählern befindliche Leitungen der Kundenanlage bis zur Übergabestelle des Netzbetreibers.
(wenn Übergabestelle nicht an den Eingangsklemmen der Hausanschlusssicherung liegt):
Leitungsstück von der Übergabestelle bis zur Hausanschlusssicherung
Einrichtung zur Aufnahme der Hausanschlusssicherungen. Ihre Eingangsklemmen einschließlich der zugehörigen N- oder PEN-Leiterklemme bilden die technische Grenze zwischen Verteilernetz und Verbraucheranlage Anmerkung: Eigentumsgrenzen werden durch diese Definition nicht betroffen.
Der Hauptverteiler ist der Verteiler nach dem Hausanschluss im Zuge der Hauptleitungen. Der Hauptverteiler dient der Aufteilung auf mehrere Hauptleitungen und zur Aufnahme der Hauptleitungssicherungen.
Leitungsstücke der Zu- und Ableitung für den Anschluss des Zählers bzw. der Zähleranschlussklemme von der letzten Klemmstelle vor dem Zähler bis zur nächsten Klemmstelle nach dem Zähler.
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Zugriffsschutz bei Vorzähler-Überstromschutzeinrichtungen:
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[2.1] Hausanschluss
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Hausanschluss |
Allgemeines
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Hinweis:
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Querschnitt der Hauseinführungsleitung
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Ausführung des Hausanschlusskastens
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Abbildung: Ausführungsbeispiel HAK
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Hausanschluss-Sicherung
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Mindestquerschnitt
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* Zugriffsschutz:
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[2.1.1] Kabelanschluss
Kabelanschluss |
Allgemeines Ob der Anschluss Ihres Objektes per Kabel- oder Freileitungsanschluss erfolgen kann ist von der Ausführung des Versorgungsnetzes abhängig. |
Aus Gründen der Spannungsqualitätssicherung wird empfohlen, den Querschnitt für die Hauseinführungsleitung mit 50 mm² Al zu wählen.
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Mindestquerschnitt
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PEN-Leiter -Querschnitt:
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Kabeltypen
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Ausführungshinweise
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Abbildung: Verlegeprofil - Erdkabel
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* Zugriffsschutz:
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[2.1.2] Freileitungsanschluss
[2.1.2.1] Allgemein
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Freileitungsanschluss |
Allgemeines Ob der Anschluss Ihres Objektes per Kabel- oder Freileitungsanschluss erfolgen kann ist von der Ausführung des Versorgungsnetzes abhängig. |
Die Leitungen bis zur Hausanschlusssicherung sind möglichst kurz zu halten und vor mechanischer Beschädigung zu schützen. Bezüglich der Art, Ausführung und Situierung der Hausanschlusssicherung ist der Punkt Vorzählersicherungen zu beachten.
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Ausführungshinweise
Die Eigentumsgrenze zwischen den Anlagenteilen des Netzbetreibers und jenen des Kunden befindet sich beim Freileitungsanschluss bei den Freileitungsklemmen. Der Dachständer bzw. die Konsole und die Freileitungsklemmen befinden sich im Eigentum des Netzbetreibers. Die Hauseinführungsleitung steht im Eigentum und in der Instandhaltungspflicht des Kunden. Der Hausanschlusskasten mit der Hausanschlusssicherung ist in unmittelbarer Nähe der Dachständereinführung anzuordnen. Bei ausgebauten Dachböden kann der Hausanschlusskasten umbaut werden, wenn der jederzeitige Zugang gewährleistet ist. Durch eine entsprechende Beschriftung ist sicherzustellen, dass das Auffinden leicht möglich ist.
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Mindestquerschnitt
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Ausführung bei Doppelhäusern (nur bei Freileitungsanschluss)
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Abbildung - Ausführung der Hauseinführung bei Doppelhäusern (Freileitungsanschluss)
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Ausführung der Hauseinführungsleitung
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* Zugriffsschutz:
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[2.1.2.2] Dachständer mit PV Anlagen
Zugangsmöglichkeiten zum Dachständer bei Dächern mit Photovoltaikanlagen
Werden nicht begehbare Aufbauten (insbesondere Photovoltaikmodule) auf einem Dach angebracht, muss der Zugang zum Dachständer weiterhin möglich sein.
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[2.2] Vorzählerbereich
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Vorzählerbereich |
Allgemeines
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Verlegung von Vorzählerleitungen außerhalb von Zähler-Verteilschränken
Leitungen im Vorzählerbereich sind auf möglichst kurzem Weg zu verlegen und durchgehend schutzisoliert, z. B. mit Leitung H07V-U (Ym-Leitung) im Installationsrohr aus Isolierstoff, auszuführen. Vorzählerleitungen sind vorzugsweise in allgemein zugänglichen Räumen anzuordnen. Ist die Umgehung versperrter Räume nicht möglich, so sind Vorzählerleitungen in diesen ausnahmslos ungeschnitten, unverzweigt und ohne Durchzugskästen in geschlossenen Elektroinstallationsrohren gemäß OVE Richtlinie R14 zu führen.
Vorzählerleitungen sind in allgemein zugänglichen Räumen im Handbereich zusätzlich mechanisch geschützt zu verlegen (z.B. in einem Installationsrohr), ausgenommen davon ist die Ausführung als Kabel in dafür vorgesehenen Steigschächten und in Räumen, die speziell für derartige Anlagen vorgesehen sind.
Für waagrechte Verlegung derartiger Leitungen in Kellerdecken oder im darüber liegenden Fußbodenaufbau wird die Verwendung von Mantelleitungen oder Kabeln in entsprechend dimensionierten Installationsrohren empfohlen.
Bei Verlegung auf und über Putz sind Aderleitungen in geschlossenen Isolierstoffrohren für mindestens mittlere mechanische Beanspruchung oder Mantelleitungen oder Kabel zu verwenden. Bei Verlegung in Beton ist ein Installationsrohr für mindestens mittlere mechanische Beanspruchung zu verwenden.
Die Verlegung von Vorzählerleitungen durch brandgefährdete und explosionsgefährdete Räume ist zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.
Bei Abweichungen von den angeführten Verlegungsarten oder bei einer Verlegung außerhalb von Gebäuden ist vorher das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen.
In allgemein zugänglichen Räumen (z. B. Stiegenhaus) sind die Abzweigungen von Hauptleitungen in Vorzählerfeldern von Zähler- und Zählerverteilerschränken oder in Hauptleitungsabzweigkästen, vorzunehmen. Für die Leitungsabzweigungen sind geeignete Hauptleitungsklemmen zu verwenden. Die entsprechende Plombierbarkeit der Hauptleitungsabzweig- und Durchzugskästen muss gegeben sein.
Vor- und Nachzählerleitungen dürfen weder in einem Rohr gemeinsam verlegt noch gemeinsam durch Hauptleitungsabzweig- und Durchzugskästen geführt werden. Sie dürfen auch nicht über gemeinsame Leitungsstützpunkte (Dachständer, Mauerständer, Konsolen und dergleichen) geführt werden. In Kabelkanälen und auf Kabeltassen ist auf getrennte und geschlossene Ausführung gegenüber sonstigen Installationen zu achten.
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Kundeneigene Stromwandler im Vorzählerbereich innerhalb von Zähler-Verteilschränken
Der Einbau von kundeneigenen Stromwandlern im Vorzählerbereich zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs, beispielsweise in Zusammenhang mit PV Anlagen, ist nur zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
bei Verwendung von:
Standard Wandler (kein offener Betrieb der Sekundärleitung zulässig)
Optional sind Rogowski Spulen (bekannt aus der Messtechnik, offener Betrieb der Sekundärleitung möglich)
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[2.2.1] Vorzähler-Sicherungen
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Vorzähler-Sicherungen |
ALLGEMEINES |
Hinweis: Überstromschutzeinrichtungen die Laien zugänglich sind müssen entweder:
Laienbedienbare Überstromschutzeinrichtungen müssen durch den Hersteller als solche ausgewiesen sein. D0-Sicherungslasttrennschalter gelten in der Regel als "Laienbedienbar". Dem Laien zugängliche NH-Sicherungslasttrennschalter oder NH-Lastschaltleisten müssen, durch eine nur mit Werkzeug zu entfernende Sperre, "Laiensicher" ausgeführt werden.
Vorzählersicherungen dienen dem Schutz der Haupt- bzw. Steigleitung und sind eine Trennstelle im Gefahrenfall.
Alle Überstromschutzorgane vor den Messeinrichtungen müssen plombierbar ausgeführt sein.
Als Vorzählersicherungen können folgende Arten von Überstromschutzeinrichtungen verwendet werden: · D0-Sicherungslasttrennschalter · NH-System (Betriebsklasse gL bzw. gG) · Leistungsschalter bzw. Leitungsschutzschalter mit erhöhtem Ausschaltvermögen (Hochleistungsautomaten). Das erforderliche Kurzschluss-Schaltvermögen ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Die Verwendung von Leitungsschutzschalter mit erhöhtem Ausschaltvermögen (Hochleistungsautomaten) als „Hausanschlusssicherung“ ist jedenfalls mit dem Netzbetreiber abzustimmen.
Überstromschutzorgane vor den Messeinrichtungen sind so anzuordnen bzw. auszuführen, dass die Schmelzeinsätze leicht und gefahrlos ausgewechselt werden können.
Für Überstromschutzorgane die Laien zugänglich sind wird die Verwendung von "laienbedienbaren" Sicherungslasttrennschaltern empfohlen. Beim Auswechseln von Sicherungen ist die ÖVE-Richtlinie R5 zu beachten.
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Die maximale Vorsicherung für den Kurzschlussschutz der Zählerschleife und des Zählers beträgt 63A. Wird der Kurzschlussschutz der Zählerschleifen durch die Hausanschlusssicherung bzw. Hauptleitungssicherung nicht gewährleistet so ist eine Aufteilung in Gruppen mit entsprechender Schutzeinrichtung für den Kurschlussschutz vorzunehmen (Vorzählergruppensicherung). Je Vorzähler-Gruppensicherung dürfen beispielsweise maximal 5 Wohneinheiten (vollelektrifiziert ohne elektrischen Durchlauferhitzer und e-Mobilität) angeschlossen werden. Bei Gewerbeanlagen ist eine Aufteilung abhängig von der vorliegenden Belastung und Gleichzeitigkeit vorzunehmen. Für den Kurzschlussschutz von Überspannungsschutzeinrichtungen gelten die oben angeführten Aussagen sinngemäß, wobei die maximale Vorsicherung für den Kurzschlussschutz den Herstellerangaben zu entnehmen ist. Für Anlagen ab einer NZHS von 50A ist jedenfalls eine separate Vorzählergruppensicherung erforderlich, sofern diese nicht gleich der Hausanschlusssicherung ist (eine Kundenanlage). Wird hierfür eine Vorsicherung von 80A benötigt, muss eine Kurzschlussleistung von mindestens 570 kVA vorhanden sein. Für Mehrparteienhäuser mit Gemeinschafts-Aufzugsanlage ist für den Fall einer notwendigen Aufteilung auf Vorzähler-Gruppensicherungen für die - die Aufzugsanlage zählende - Messung eine eigene Vorzähler-Gruppensicherung vorzusehen, welche Bestandteil der NS-Hauptverteilung sein muss. Es ist zulässig, die Allgemeinanlage und den Aufzug über eine Messung zu betreiben, wenn die Selektivität sichergestellt werden kann. Grundsätzlich wird empfohlen, für die Aufzugsanlage eine eigene Messung vorzusehen. |
Arten von Vorzählersicherungen:
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(1) Hausanschlusssicherung (angeordnet in einem separaten Hausanschlusskasten oder Bestandteil der Hauptverteilung). (2) Hauptleitungssicherung (Bestandteil der Hauptverteilung. Die Hauptleitungssicherung dient dem Überstromschutz der Hauptleitung). (3) Stockwerksabzweigsicherung (angeordnet im Zählerverteiler). Die Stockwerkabzweigsicherung dient dem Überlastschutz der Abzweigleitung und kann gleichzeitig die Funktion einer Vorzähler-Gruppensicherung erfüllen. (4) Vorzähler-Gruppensicherung (angeordnet im Zählerverteiler). Die Vorzähler-Gruppensicherung dient bei Vorliegen von mehreren Zählerschleifen für den Kurzschlussschutz im Nachzählersicherungssystem. Ist nur eine Zählerschleife vorhanden, dann spricht man von einer Vorzählersicherung. Vorzählersicherung "im engeren Sinn". Die Vorzählersicherung dient dem Überstromschutz von Betriebsmitteln (z.B. für Lastschaltgerät, Überspannungsableiter udgl.) bzw. einer Zählerschleife im Vorzählersicherungssystem. Die "Steuersicherung" (zur Spannungsversorgung des Lastschaltgerätes) stellt eine mögliche Ausführungsform der Vorzählersicherung dar.
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ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN ÜBERSTROMSCHUTZORGANE VOR DEN MESSEINRICHTUNGEN: |
- Das Überstromschutzorgan muss für die Beanspruchung, welche sich aus dem Einbauort ergeben, ausreichend dimensioniert werden (Kurzschlussschaltvermögen, Schutzart udgl.)
- durch die Konstruktion muss sichergestellt sein, dass beim Betätigen des Überstromschutzorganes alle Außenleiter gleichzeitig öffnen bzw. schließen (dies wird beispielsweise erfüllt durch die Verwendung von dreipoligen NH-Sicherungslasttrennschalter bzw. D0-Sicherungslasttrennschalter oder Leistungsschalter bzw. selektive Sicherungsautomaten)
- die Überstromschutzorgane müssen über eine Plombiermöglichkeit verfügen durch welche zuverlässig sichergestellt wird, dass ein Bedienen des Überstromschutzorganes nur nach Entfernung der Plombe möglich ist bzw. Schmelzeinsätze nur nach Plombenöffnung gewechselt werden können
- die Überstromschutzorgane müssen aufgrund der Konstruktion so geschalten sein, dass ohne Plombenöffnung keine unbefugte Stromentnahme möglich ist. Die Ausführungsvorgaben an die Sichtfenster von NH-Sicherungslasttrenner sind besonders zu beachten
- vor den Messeinrichtungen angeordnete Überstromschutzorgane müssen entweder:
- Überstromschutzorgane wie D0-Sicherungslasttrennschalter oder selektive Sicherungsautomaten, Leistungsschalter udgl. gelten als "Laienbedienbar", sofern der Hersteller der Schaltgeräte diese als "Laienbedienbar" ausgewiesen hat. Als laiensichere Ausführung gelten beispielsweise: Anordnung der nicht laienbedienbaren Betriebsmittel in einem abgeschlossenen elektrischen Betriebsraum (nicht zulässig für Zählerverteiler); Anordnung der nicht laienbedienbaren Betriebsmittel in einem separaten Schrank (z.B. zur Unterbringung der Hauptverteilung); Anbringung von Bediensperren oder zusätzlichen Sicht-Abdeckungen im Zählerverteiler (bei Hausanschlusssicherung, Vorzählersicherung, Vorzähler-Gruppensicherungen). Eine Anordnung dieser Betriebsmittel hinter der Verteilerblende ist unzulässig! - Das Demontieren bzw. Öffnen der Bediensperren, Abdeckungen bzw. Schanktüren darf nur unter Zuhilfenahme von Werkzeug möglich sein. An den Einrichtungen bzw. Abdeckungen muss ein Hinweis in unverlierbarer Ausführung angebracht werden, aus dem hervorgeht, dass "das Entfernen der Bediensperre/Abdeckung und die Bedienung der Schalteinrichtungen nur von Elektrofachkräften oder durch elektrotechnisch unterwiesene Personen durchgeführt werden darf". - Überstromschutzorgane sind derart anzuordnen, dass die Bedienung der Ein-/Ausschaltmechanismen ohne Abnahme von Verteilerblenden möglich ist. Dies gilt nicht für Überstromschutzorgane, welche ausschließlich vom Netzbetreiber bedient werden können (z.B. Spannungspfadsicherungen bei Wandlermessungen etc.). Überstromschutzorgane sind so anzuordnen, dass ein ausreichender Anschlussraum für das Anklemmen vorhanden ist. Der Mindestabstand der Unterkannte der Überstromschutzorgane vom fertigen Fußboden darf 400 mm nicht unterschreiten - NH-Sicherungslasttrennschalter sind senkrecht anzuordnen und so einzubauen, dass beim Ausschalten das Schaltteil nach unten ausschwenkt - die Überstromschutzeinrichtungen sind sowohl auf der Berührungsschutzabdeckung als auch am jeweiligen Betriebsmittel anlagenbezogen, dauerhaft und unverwechselbar zu kennzeichnen. - Überstromschutzorgane im Vorzählerbereich sind selektiv zu staffeln. Dies wird dadurch erreicht, dass Sicherungen die hintereinandergeschaltet sind ein Nennstromverhältnis von mindestens 1,6 zu 1 aufweisen (Betrachtung in Lastflussrichtung Verteilernetz zu Kundenanlage). Bei Vornahme von Änderungen/Erweiterungen bei einem Verteiler mit Überstromschutzeinrichtungen vor den Messeinrichtungen sind die oben angeführten allgemeinen Anforderungen bei der Ausführung zu berücksichtigen. Bei Anwendung von Leistungsschaltern ist betreffend den Schutzeinstellungen (selektive Staffelung zum nächstgelegenen Überstromschutzorgan des Netzbetreibers) die Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich. Für die Ausführung von Überstromschutzorganen im Vorzählerbereich im Zusammenhang mit Wandlermessungen existieren besonders zu beachtende Dimensionierungsvorgaben (siehe Wandlermessung).
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BESONDERE ANFORDERUNGEN, WELCHE SICH AUS DEM ZWECK DER ÜBERSTROMSCHUTZEINRICHTUNG ERGEBEN: |
Vorzählersicherung
Für jede Zählerschleife die mit Zählerklemmleiste und Zählerschleife von 25mm² Cu ausgeführt ist, muss eine separate Vorzählersicherung vorgesehen werden, sofern mindestens zwei Zählerschleifen vorhanden sind. Bei Mehrparteien-Wohnhäusern mit Gemeinschafts-Aufzugsanlage ist bei Vornahme einer Aufteilung auf Vorzähler- bzw. Vorzähler-Gruppensicherungen für die Zählerschleifen der Aufzugsanlage eine eigene Vorzählersicherung vorzusehen.
Vorzähler-Gruppensicherung
Auf die Einhaltung der Selektivität zwischen Vorzähler-Gruppensicherung und Nachzählerhauptsicherung ist zu achten. Die Anzahl der von der Gruppensicherung versorgten Zählerschleifen mit 10 mm² Cu ist abhängig von der Nutzungsart und der Gleichzeitigkeit sowie der Sicherungsnennstromstärke der Nachzählerhauptsicherungen.
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Die maximal zulässige Sicherungsnennstromstärke für die Vorzähler-Gruppensicherung beträgt 63A. Es dürfen maximal 5 vollelektrifizierte Wohneinheiten mit einer NZHS von 25A von einer gemeinsamen Vorzähler-Gruppensicherung mit 63A versorgt werden. Vorzähler-Gruppensicherungen, welche direkt im zugehörigen Zählerverteiler angeordnet werden, sind jedenfalls laienbedienbar auszuführen (z.B. D02-Sicherungslasttrennschalter mit optischer Sicherungsausfallanzeige in Form von Blink- oder Leuchtmelder). Vorzähler-Gruppensicherungen sind vorzugsweise im zugehörigen Zählerverteiler anzuordnen. Die Aufteilung auf Vorzähler- bzw. Vorzähler-Gruppensicherungen ist jedenfalls erforderlich, wenn für die vorgelagerte Sicherung (Hausanschlusssicherung oder Hauptleitungssicherung) eine Nennstromstärke größer als 63A erforderlich ist.
Hauptleitungssicherung
Wenn mehrere Hauptleitungen vorhanden sind, so sind diese nach der Hausanschlusssicherung einzeln abzusichern. Bei Verwendung von NH-Lasttrennschaltern sind die Hauptleitungssicherungen vorzugsweise in einem separaten Hauptverteilschrank unterzubringen (siehe Abbildung) |
Abbildung: Beispielhafte Darstellung von Überstromschutzorganen im Vorzähler- und Messbereich |
Stockwerkabzweigsicherungen
Werden mehrere Zählerverteiler (Geschosse) von einer gemeinsamen Hauptleitung versorgt, so ist jede Abzweigleitung mit einer Stockwerkabzweigsicherung zu versehen, welche gleichzeitig die Funktion einer Vorzähler- bzw. Vorzähler-Gruppensicherung übernimmt. Bei Notwendigkeit der Aufteilung auf mehrere Vorzähler-bzw. Vorzähler-Gruppensicherungen kann die zentrale Anordnung einer Stockwerkabzweigsicherung entfallen.
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SELEKTIVTEILSICHERUNG |
Ausführung der Selektivteilsicherung: Plombierbarer D02-Sicherungslasttrennschalter (Eaton/Schrack/Hager) |
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ABSCHALTBEDINGUNG |
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* Zugriffsschutz:
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[2.3] Plombierung
[2.3] PLOMBIERUNG ODER VERSIEGELUNG |
2.3.1 ZIEL DER PLOMBIERUNG ODER VERSIEGELUNG VON KUNDENANLAGE UND ZäHLER |
2.3.1.1 Aufgabe der Eichplombe am ZählerDie Eichplomben am Zähler unterliegen den Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes. Eine Entfernung oder Beschädigung von Eichplomben ist grundsätzlich unzulässig und führt bei Missachtung zur Verrechnung von Erhebungskosten und Eichkosten an den Anlagenbetreiber. Über eine polizeiliche Anzeige wird je nach Sachlage entschieden. Eichplomben dürfen somit weder durch herkömmliche Plomben, noch durch Versiegelungen ersetzt werden. |
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Abb. Eichplombe am Zähler
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2.3.1.2 Aufgabe der Verschluss-Plombierung oder –Versiegelung des VorzählerbereichsZur Versiegelung des Vorzählerbereichs von Kundenanlagen stehen dem Netzbetreiber herkömmliche Blei- oder Kunststoff-Plomben sowie rote Versiegelungsplaketten zur Verfügung. Beim Netzbetreiber registrierte konzessionierte Elektriker haben zudem die Befugnis – vom Netzbetreiber kostenlos beigestellte - firmeneigene Versiegelungsplaketten zum Verschluss des Vorzählerbereichs zu verwenden. Bei Verwendung dieser firmeneigenen Versiegelungsplaketten sind die Elektriker-Versiegelungs-Richtlinien (siehe Pkt. 2.3.2) zu beachten. Die Plomben oder Siegel dienen dem Verschluss des Vorzählerbereichs zum Schutz vor unrechtmäßigem Zugriff. Der Verschluss des Vorzählerbereichs hat folgende Zielsetzungen:
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Abb.Beispiel Versiegelung Vorzählerbereich
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2.3.1.3 Entfernung oder Beschädigung von Verschluss-Plombierungen oder -VersiegelungenVerschluss-Plomben oder -Versiegelungen dürfen grundsätzlich nur von – beim Netzbetreiber registrierten – konzessionierten Elektrikern oder von Mitarbeitern des Netzbetreibers entfernt und wiederangebracht werden. Einzig bei Gefahr in Verzug dürfen die Verschluss-Plomben oder –Versiegelungen ohne Verrechnung von Kosten geöffnet werden, wenn der Netzbetreiber davon - unter Angabe des Grundes - unverzüglich verständigt wird. In jedem anderen Fall werden bei Missachtung der Befugnis zum Öffnen der Vorzähler-Verschluss-Plomben oder –Versiegelungen, dem Kunden die Kosten für die Prüfung des geöffneten Bereiches und die Wiederanbringung des Verschlusses in Rechnung gestellt. Wird bei der Prüfung eine Manipulation festgestellt die einen unrechtmäßigen Bezug elektrischer Energie darstellt, wird in jedem Fall eine polizeiliche Anzeige erstattet.
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2.3.2 Versiegelungs-RichtlinienNachfolgend werden die Versiegelungs-Richtlinien im Detail erläutert. Die vom Netzbetreiber kostenlos beigestellten und auf das jeweilige Elektro-Unternehmen individualisierten firmeneigenen Siegel, können via Meldewesen/Adminstration/Siegel-Bestellung angefordert werden. Die Zusendung erfolgt dann immer in Auftrag und auf Rechnung des Netzbetreibers. Im Zusammenhang mit der Versiegelung oder Verplombung des Vorzählerbereichs ist insbesondere das ETG 1992 zu beachten, bei welchem jede Elektrofachkraft die Pflicht hat bei der Feststellung von Mängeln (auch zufällig) in angemessener Weise zu reagieren (siehe insbesondere „Wesentlicher Mangel“ Pkt. 2.3.2.2 F) und 2.3.2.3 C)). Des Weiteren ist bei "Wesentlicher Änderung" oder "Wesentlicher Erweiterung" lt. ETG 1992 eine Anpassung der Bestands-Kundenanlage an die geltenden TAEV & Ausführungsbestimmungen sowie den Normen und Regeln der Technik auszuführen.
2.3.2.1 Erfordernis des Netzbetreibers bei Arbeiten an KundenanlagenNachfolgend werden jene Fälle dargestellt, welche immer eine gemeinsame Abwicklung zwischen Elektriker und Mitarbeiter des Netzbetreibers erfordern dargestellt. In den gelisteten Fällen ist immer zusätzlich zur Anschlussvereinbarung eine terminliche Abstimmung zu den erforderlichen Arbeiten des Netzbetreibers notwendig:
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2.3.2.2 Elektriker-Versiegelungs-Richtlinien
A) Im Meldewesen registrierte Elektrotechnik-Konzessionäre (mit aufrechter Gewebeberechtigung) sind zur Versiegelung des Vorzählerbereichsbefugt. B) Die Einhaltung gegenständlicher Elektriker-Versiegelungs-Richtlinien ist verbindlich. Bei schwerwiegenden Verstößen oder wiederholtem Missbrauch kann der Netzbetreiber dem Elektrotechnik-Konzessionär die Berechtigung zur Versiegelung des Vorzählerbereiches wieder entziehen. C) Die roten Vorzählerbereichs-Siegel dürfen ausschließlich nur an Betriebsmitteln (Hausanschlusssicherung, Panzersicherung, Klemmkasten, Gruppensicherungen …) im Vorzählerbereich sowie an Vorzählerbereichs Abdeckungen verwendet werden. D) Eine Weitergabe der Siegel an firmenfremde Personen ist nicht zulässig. E) Die Meldepflicht für Arbeiten (Neuanschluss, Erweiterung sowie Änderung) an Kundenanlagen über Anschlussvereinbarungen im Meldewesen bleibt weiterhin aufrecht
F) Der Elektriker versiegelt immer selbst den Vorzählerbereich mit seinem firmeneigenen roten Elektrikersiegel. Dies gilt auch dann wenn der Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme anwesend ist oder zeitlich unabhängig vom Elektriker die Kundenanlage besucht. Folgende Fälle können auftreten:
G) Kann eine Versiegelung aufgrund der kalten Witterung (Haftung des Siegels z.B. bei Dauerfrosttag) nicht durchgeführt werden ist dies im Zuge der Meldepflicht via Anschlussvereinbarung im Meldewesen mitzuteilen.
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2.3.2.3 Netzbetreiber-Versiegelungs-Verplombungs-RichtlinienA) Bei Neuanlagen (immer Zählermontage Netzbetreiber erforderlich) wird vom Mitarbeiter des Netzbetreibers im Zuge der Zählermontage und Spannungs-Zuschaltung immer auch der Vorzählerbereich durch Sichtprüfung der relevanten Ausführungsbestimmungen kontrolliert » anschließend Elektriker-Versiegelung B) Grundsätzlich ist das Elektriker-Siegel mit dem Netzbetreiber-Siegel gleichrangig und fixiert damit den Letztstand der Anlagen-Errichtung. Daher wird das Elektriker Siegel nur in Ausnahme-Fällen (nicht im Beisein des Elektrikers) vom Netzbetreiber durch eine Netzbetreiber-Versiegelung oder ggf. Verplombung ersetzt. Dies können insbesondere folgende Überprüfungs-Beispiele sein:
C) Mitarbeiter des Netzbetreibers überprüfen grundsätzlich bei fehlenden oder beschädigten Verschluss-Plomben oder -Versiegelungen den Vorzählerbereich und Versiegeln oder Verplomben diesen anschließend. Dabei werden folgende Fälle unterschieden:
D) Bei Bestandsanlagen und einem gemeinsamen Inbetriebnahme Termin nach Pkt. 2.3.2.1 wird immer der Zähler und ein u.U. vorhandenes LSG durch eine Netzbetreiber-Versiegelung oder ggf. Verplombung fixiert. Im Zuge dieser Arbeiten wird vom Mitarbeiter des Netzbetreibers immer auch der Vorzählerbereich durch Sichtprüfung der relevanten Ausführungsbestimmungen kontrolliert » anschließend Elektriker-Versiegelung
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2.3.3 Praktische Ausführung der Versiegelung2.3.3.1 Verklebung und Handling der Siegel
2.3.3.2 VersiegelungsbereicheZählerverteilschrank NZHS Bereich-Abdeckung und NZHS
Zählerverteilschrank Vorzähler-Bereichs-Abdeckung |
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Zählerverteilerschrank Vorzähler-Bereich-Zählermontageplätze
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[3] Messung der elektrischen Energie
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Allgemeines Die in diesem Kapitel angegebenen Forderungen bezüglich der Ausführung des Messbereiches, insbesondere des Vorzählerbereiches, sind wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen und rechtmäßigen Stromversorgung. Werden wesentliche Ausführungsmerkmale von Messverteilern, wie z.B. Plombierbarkeit oder Manipulationssicherheit nicht eingehalten, so besteht kein ordnungsgemäßer Zustand für den rechtmäßigen Bezug elektrischer Energie. In derartigen Fällen kann die Montage der Messeinrichtungen nicht vorgenommen werden. Der durch unsachgemäße Ausführung oder Manipulation verursachte Aufwand für Prüfung oder dergleichen werden dem Kunden oder dem Ausführenden in Rechnung gestellt. Wird eine Manipulation im Vorzähler- oder Messbereich bzw. an Mess- oder Tarifeinrichtungen festgestellt, erfolgt eine Anzeige wegen "unrechtmäßigem Bezug elektrischer Energie" bzw. eine privatrechtliche Verfolgung. Die richtige Auswahl der nötigen Mess- und Tarifeinrichtungen kann seitens des Netzbetreibers nur dann erfolgen, wenn vollständige Angaben über die elektrischen Betriebsmittel gemacht werden (siehe Meldewesen bzw. Fertigstellungsmeldung). Demontagen oder Ummontagen von Messeinrichtungen dürfen nur vom Netzbetreiber oder dessen Beauftragten erfolgen. Als "Vorsicherung" (Selektivteilsicherung) für die Spannungsversorgung (Rundsteuerempfängers) ist ein Überstromschutzorgan mit einem Auslösenennstrom von 10 A und optischer Auslöseanzeige zu verwenden. Der Plombierbare D02-Sicherungslasttrennschalter (Eaton/Schrack/Hager) erfüllt diese Bedingungen.
Wichtig ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber (mindestens eine Woche vor der gewünschten Messeinrichtungsmontage).
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Übersicht "Ausführung des Messbereiches" |
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Anbringungsort von Messeinrichtungen Messverteiler sind lotrecht anzubringen und sicher zu befestigen. Ein geeigneter Anbringungsort für Messeinrichtungen ist bereits bei der Planung von Neu- oder Umbauten vorzusehen. Die Umgebungs- und Montagebedingungen am Anbringungsort sind zu beachten. Vorzugsweise sind Messeinrichtungen in Innenräumen, Zählerräumen oder Zählernischen anzubringen. In Gewerbeanlagen und Wohnhausanlagen sind die Türen der Messverteiler bzw. Zählernischen mit einem Einheitsschloss (H 36.000 oder 61005) auszustatten.
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Anbringung von kundeneigenen Submesseinrichtungen oder Netztrenn- Umschalteinrichtungen für inselbetriebsfähige Wechselrichter auf ZählerverteilernSoll auf einem Messverteiler eine kundeneigene Submesseinrichtung oder eine Netztrenn- Umschalteinrichtung installiert werden, sind folgende Punkte zu beachten:
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[3.1] Direktmessung
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Direktmessung |
Grundsätzliches zur Direktmessung
Bezüglich der Auswahl der Messeinrichtungen bzw des nötigen Verdrahtungs-Systems siehe "Auswahl der Messeinrichtungen". Die Montage der Messeinrichtungen kann nur dann erfolgen, wenn die Situierung des Zählerverteilerschrankes den Bestimmungen der TAEV Teil II, Pkt. 3.3 sowie den Ausführungsbestimmungen (Anbringungsort von Messeinrichtungen) entspricht. |
Für die Messeinrichtungen in Einfamilienhäusern, Landwirtschaftsbetrieben, Gewerbe u. a. m. ist als Mindestforderung der Standardzählerverteilerschrank mit 3 Zählerplatten entsprechend TAEV Teil II, Pkt. 3.4.1 vorzusehen. Es kann jedoch in Abhängigkeit von den Tarifangeboten des gewählten Energielieferanten notwendig sein, zusätzliche Messplätze vorzusehen. Bei der Neuerrichtung oder Änderung von Direktmessverteilern (NZHS<=63 A) ist für die Berechnung der Verteilerverlustleistung pro Zählerplatz (auch für ungenutzte Zählerplätze), eine Zählerverlustleistung von 35 Watt, bezogen auf 63 A Zählerstrom, zu berücksichtigen. Die zu berücksichtigende Verlustleistung kann auf die Nennstromstärke der Nachzählerhauptsicherung bezogen werden. Der Schaltschrankhersteller muss diese Verlustleistung bei der Schaltschrankauslegung berücksichtigen und entsprechend dokumentieren. Die Verlustleistung der Zählersteck- bzw. Zählerklemmleiste (als Bestandteil der Zählerschleife) ist aufgrund der Herstellerangaben gesondert zu berücksichtigen. Der Messschrank ist bei neuen Netzanschlüssen mit max. 2 übereinander angeordneten Zählerplattenreihen auszuführen. Abweichende Lösungen bei Anlagenänderungen sind nur im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber möglich. Die eindeutige Zuordnung von Vor- bzw. Nachzählersicherungen zu den Zählerschleifen ist durch Beschriftung (Kunde/Wohnung/Tarif) sicherzustellen. Um die Bildung von Kondenswasser im Hausanschlusskasten zu vermeiden ist (bei Verwendung von Rohrsystemen) die Einführung der Leitungen in den Messverteiler abzudichten.
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Beschriftung von Zählerplatz, Zählersicherung und Unterverteiler |
Standard-Zählerverteiler für OÖ.
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Ausführungshinweise zum MessbereichDie Ausführung des Messbereiches ist von der benötigten Nennstromstärke der NZHS abhängig. Zählerschleife für max. 40 A - NZHS muss mind. in 10 mm² Cu ausgeführt sein -> Zähleranschluss mittels ADOCK-Zählersteckleiste Zählerschleife für max. 50 A - NZHS muss mind. in 25 mm² Cu ausgeführt sein -> Zähleranschluss mittels ADOCK-Zählersteckleiste Zählerschleife für max. 63 A - NZHS muss mind. in 25 mm² Cu ausgeführt sein -> Zähleranschluss mittels ADOCK-Zählersteckleiste Der Nennstom der Nachzählerhauptsicherung ist das Maß für das anzusetzende Netzbereitstellungsentgelt. |
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Hinweis: Siehe auch Seite "Nachzählerhauptsicherung-System" - zugelassenen Zählersteckleisten. |
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Vorzählerverdrahtung von Standard-Zählerverteilschränken
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Abbildung: Beispiel einer Vorzählerverdrahtung bei Direktmessung im TN-System (Nullung)
Bis 63 A ist als Eingangssicherung ein D02-Sicherungslasttrennschalter (laienbedienbar) zu verwenden.
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Abbildung: Beispiel einer Vorzählerverdrahtung bei Direktmessung im TT-System (Fehlerstrom-Schutzschaltung) Bis 63 A ist als Eingangssicherung ein D02-Sicherungslasttrennschalter (laienbedienbar) zu verwenden. |
Neuen Zählergeneration AutomaticMeteringInformationsSystem In den nächsten Jahren wird dieser Zählertyp eingesetzt. Im Endausbau ist ein Deckungsgrad von 85 % geplant. Neue Funktionen:
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Beschreibung der neuen Zählergeneration (AMIS) |
[3.1.1] Vorzählersicherungs-System
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Vorzählersicherungs-System |
Verdrahtung im VZS-System
Bei Neuerrichtung von Zählerverteiler mit Direktmessung ist kein Vorzählersicherungssystem zulässig siehe "Messung der elektrischen Energie".
Bei Erweiterung von bestehenden Zählerverteilern mit vorhandenem Vorzählersicherungs-System ist das bestehende System fortzusetzen. An die neu zu errichtende Vorzählersicherung werden vergleichbare Anforderungen wie an die Errichtung von Nachzählerhauptsicherungen gestellt (siehe Nachzählerhauptsicherung)
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[3.1.2] Nachzählerhauptsicherungs-System
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Nachzählerhauptsicherungs-System |
Grundsätzliches
Die Nachzählerhauptsicherung (nachfolgend kurz NZHS, impliziert Mehrzahl) ist eine kundenbedienbare Überstromschutzeinrichtung, mit tariflicher Relevanz (Bezugsgröße für das Netzbereitstellungsentgelt). Sie schützt den Zähler, die Zählersteckleiste und die Zählerschleife vor Überlastung. Der Kurzschlussschutz für die angeführten Bereiche muss durch die vorgeschaltete Sicherung (Hausanschluss-, Hauptleitungs- oder Gruppensicherung) gewährleistet werden. Bei der Staffelung von Sicherungen ist auf die Selektivität zwischen Gruppensicherung und NZHS Rücksicht zu nehmen. Abhängig vom Überstromschutzorgan für den thermischen Schutz der Messeinrichtung ist bis zur Sicherungs-Nennstromstärke von 63 A das NZHS-System mit Zählersteckleisten anzuwenden (Direktmessung). Siehe auch Ausführung des Messbereiches
Typen der NZHS
Zur technischen Fixierung des Ausmaßes der Netznutzung ist es bei Neuanlagen sowie bei wesentlicher Änderung/Erweiterung von bestehenden Anlagen notwendig, ausschließlich freigegebene Typen von Überstromschutzorganen zu verwenden (siehe unten). Damit wird sichergestellt, dass die vorgesehene Nennstromstärke (ohne Austausch des Überstromschutzorganes) fixiert ist oder im Fall eines Tarifschalters durch Plombierung unterbunden wird. Hinweis: NZHS die Laien zugänglich sind, müssen "Laiensicher" ausgeführt werden. Laienbedienbare Überstromschutzeinrichtungen müssen durch den Hersteller als solche ausgewiesen sein, D02-Sicherungslasttrennschalter und Tarifautomaten gelten in der Regel als "Laienbedienbar". Schraubsicherungen (25A) sind gemäß ÖVE-Richtlinie R5 für die Bedienung durch Laien zugelassen. Als NZHS sind folgende Typen von Überstromschutzorganen zulässig:
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Die zulässigen Nennstromstärken sind dem aktuellen Preisblatt „Netzbereitstellungsentgelte“ (siehe www.netzooe.at) zu entnehmen. |
Bei der Auswahl der Type der NZHS ist zu berücksichtigen, dass die Selektivität zwischen NZHS und den nachgeschalteten „Stromkreissicherungen“ so gut wie möglich gegeben ist. Bei der Verwendung von Leitungsschutzschalter und Tarifautomaten ist auf die Einhaltung der Selektiviät zu den nachgeschalteten Stromkreisabgängen zu achten. Insbesondere bei zentral angeordneten und für Kunden schwer zugänglichen Messverteilern in Mehrfamilienhäusern wird aus Selektivitätsgründen und Gründen der Bedienfreundlichkeit der Einsatz von D02-Sicherungslasttrennschalter ausdrücklich empfohlen.
Tarifrelevanz der NZHS
Bei NZHS bis einschließlich 50 A wird das Ausmaß der Netznutzung (und damit das Netzbereitstellungsentgelt) durch die Sicherungsnennstromstärke fixiert. Für die 63 A NZHS wird dies über die Viertelstunden-Spitzenwerte des Monats ermittelt. Die fabriksmäßige technische Begrenzung ist bei Neuanlagen, Erweiterungen sowie netzzugangsrelevanten Änderungen erforderlich. Änderungen bei der NZHS sind über das Meldewesen zu beantragen.
Situierung und Kennzeichnung von NZHS
Die NZHS ist im Verteilfeldbereich (direkt oberhalb des Messfeldes) anzuordnen. Bei mehreren NZHS sind diese vorzugsweise in einer Reihe zu situieren. Die NZHS-Frontplatten (Abdeckungen) dieses Bereiches müssen mit einer beidseitigen Plombiermöglichkeit versehen sein.
Bei neu zu errichtenden Zählerverteilern ist in diesem Bereich ein ausreichend dimensionierter Reserveplatz für weitere NZHS (entsprechend den ausgeführten Zählerplatten) vorzusehen. Des Weiteren dürfen sich keine "sonstigen Betriebsmittel" (wie FI-Schutzschalter, Leitungsschutzschalter, Messgeräte, Klemmen udgl.) in diesem Bereich befinden.
Im Bereich jeder NZHS muss eine eindeutig (mit der gleichen Bezeichnung wie beim Unterverteiler bzw. dem Zählplatz) ausgeführte Zugehörigkeitskennzeichnung- (z.B. Top1) dauerhaft angebrachte werden.
Beim Einbau von zusätzlichen Betriebsmitteln in bestehenden Zählerverteilern wird die Installation im NZHS-Bereich toleriert, sofern:
Wir weisen darauf hin, dass durch die zusätzlichen Betriebsmittel eingebrachten Verlustleistungen zu keiner unzulässigen Erwärmung der Schaltgerätekombination führen dürfen. Wenn allfällig verfügbare Zählerplatten künftig für Zählermontagen genutzt werden sollen, ist eine ausreichende Platz- und Verlustleistungsreserve für die Anordnung der dann erforderlichen NZHS zu berücksichtigen.
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Verdrahtung im NZHS-System |
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Anschluss der Messeinrichtung
Über die jeweils geeigneten Produkte gibt der Netzbetreiber Auskunft. Siehe auch Ausführung der Zählerschleife.
Zugelassene Zählersteckleisten für Anlagen mit NZHS bis 63 A : |
Symbolbilder: Drehstrom-Zählersteckleiste Wechselstrom-Zählersteckleiste |
[3.2] Wandlermessung
3.2 WANDLERMESSUNGGrundsätzlich wird bei der Ausführung der Wandlermessung unterschieden zwischen: - Niederspannungs-Wandlermessung („halbindirekte Messung“) - Mittelspannungs-Wandlermessung („indirekte Messung“)
Bei einer Niederspannungs-Wandlermessung bilden neben dem Verrechnungszähler auch die Stromwandler einen Bestandteil der Verrechnungsmessung. Sämtliche Komponenten sowie die Messleitungen sind im Niederspannungs-Wandlermessschrank angeordnet. Die Anwendung der Niederspannungs-Wandlermessung ist mit einer Nennstromstärke von 1200A begrenzt.
Bei einer Mittelspannungs-Wandlermessung sind zusätzlich Spannungswandler erforderlich. Die Strom- und Spannungswandler werden üblicherweise in einer Mittelspannungs-Messzelle angeordnet. Der Verrechnungszähler befindet sich in einem Zählerschrank. Die Wandlersekundärkreise werden mittels Strom- und Spannungsmessleitungen mit dem Verrechnungszähler verbunden.
Die Art der auszuführenden Wandlermessung richtet sich im Wesentlichen nach der Eigentumsgrenze. Für Anlagen mit Eigentumsgrenze auf der Netzebene 5 (Mittelspannung) ist jedenfalls eine Mittelspannungs-Wandlermessung vorzusehen.
Bei Anlagen mit Wandlermessung muss vom Netzbetreiber aufgrund der geltenden Marktregeln eine Lastprofilzählung (Zählerfernabfrage) zur Auslesung der Energiedaten eingerichtet werden.
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Ansprechpartner für Wandlermessungen ist der jeweilige Kundenanlagentechniker.
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3.2.1 NIEDERSPANNUNG WANDLERMESSUNG3.2.1.1 Grundsätzlicher AufbauWandlermessschränke Im Netzgebiet dürfen ausschließlich standardisierte Wandlermessschränke verwendet werden (siehe dazu Punkt Übergangsbestimmungen sowie Sondervereinbarungen hinsichtlich Schrankausführung), welche der Detailspezifikation in der letztgültigen Fassung entsprechen müssen (siehe dazu Punkt Hersteller).
Die Schrankabmessungen der standardisierten Wandlermessschränke betragen (Toleranz +/- 10%): Höhe: 2000 mm (exkl. Sockel) Breite: 600 mm Tiefe: 400 mm (WMS 1200: 600 mm)
Die Wandlermessschränke sind so gestaltet, dass das Öffnen der Schaltschranktür und der Zugang zur Messeinrichtung für elektrotechnische Laien ermöglicht wird. Die standardisierten Wandlermessschränke sind als Standverteilerschränke mit einteiliger Schaltschranktür konzipiert und bestehen jeweils aus drei Komponenten:
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WMS 125/LSWMS 200/LSWMS 300/LS
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WMS 600WMS 1200 |
Das Kommunikationsfeld dient zur Aufnahme der Anschlussklemmen für die Impulsweitergabe sowie diverse Zählerschnittstellen. Der Messeinrichtungsbereich besteht aus einer schwenkbaren Einrichtung mit Impulsweitergaberelais sowie zwei Normzählerplatten inkl. Verdrahtung für die Montage des Verrechnungszählers sowie gegebenenfalls von erforderlichen Kommunikationseinrichtungen des Netzbetreibers. Hinter der Schwenkeinrichtung sind die Strom- Spannungs-Klemmleisten und die Spannungspfad-/Steuersicherungen angeordnet. Der Aufbau des Anspeise- und Wandlerfeldes ist abhängig von der Schrankvariante. Das Anspeise- und Wandlerfeld bei den Schränken WMS 125/LS, WMS 200/LS sowie WMS 300/LS, setzt sich im Wesentlichen aus dem Schienensystem, dem Einspeiseleistungsschalter, dem Überspannungs-Kombiableiter inkl. Vorsicherung sowie den Wandlerzwischenstücken für die Montage der Stromwandler zusammen. Bei diesen Schränken besteht Aufwärtskompatibilität bis zum WMS 300/LS. Diese drei Schrankvarianten unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Leistungsschalterausführung und benötigen keinen Anschlussschrank.
Beim WMS 600 und WMS 1200 ist nur ein Schienensystem mit Schienenzwischenstücken vorhanden. Beim WMS 125ZT ist zusätzlich ein Schaltschütz vorhanden. Bei diesen drei Varianten ist ein Anschlussschrank auszuführen. |
Das Kommunikationsfeld dient zur Aufnahme der Anschlussklemmen für die Impulsweitergabe sowie diverse Zählerschnittstellen. Der Messeinrichtungsbereich besteht aus einer schwenkbaren Einrichtung mit Impulsweitergaberelais sowie zwei Normzählerplatten inkl. Verdrahtung für die Montage des Verrechnungszählers sowie gegebenenfalls von erforderlichen Kommunikationseinrichtungen des Netzbetreibers. Hinter der Schwenkeinrichtung sind die Strom- Spannungs-Klemmleisten und die Spannungspfad-/Steuersicherungen angeordnet. Der Aufbau des Anspeise- und Wandlerfeldes ist abhängig von der Schrankvariante. Das Anspeise- und Wandlerfeld bei den Schränken WMS 125/LS, WMS 200/LS sowie WMS 300/LS, setzt sich im Wesentlichen aus dem Schienensystem, dem Einspeiseleistungsschalter, dem Überspannungs-Kombiableiter inkl. Vorsicherung sowie den Wandlerzwischenstücken für die Montage der Stromwandler zusammen. Der Aufbau der Betriebsmittel kann von links nach rechts bzw. rechts nach links erfolgen. Bei diesen Schränken besteht Aufwärtskompatibilität bis zum WMS 300/LS. Diese drei Schrankvarianten unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Leistungsschalterausführung und benötigen keinen Anschlussschrank.
Beim WMS 600 und WMS 1200 ist nur ein Schienensystem mit Schienenzwischenstücken vorhanden. Beim WMS 125ZT ist zusätzlich ein Schaltschütz vorhanden. Bei diesen drei Varianten ist ein Anschlussschrank auszuführen.
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3.2.1.2 Ausführung Niederspannungs-Wandlermessung
Aufstellungsort
Die Situierung von Zählerverteilern (im konkreten von Wandlermessschränken) hat vorzugsweise in einem eigenen Raum zu erfolgen. Die Vorgaben der anerkannten Regeln der Technik betreffend Mindestgangbreiten und Fluchtwege müssen eingehalten werden [vgl. ÖVE E 8101 bzw. OVE-Richtlinie R12].
Die allgemeinen Anforderungen an den Aufstellungsort müssen beachtet werden (siehe Messung elektrischer Energie). Max. Umgebungstemperatur bei Innenraumaufstellung: -5 °C bis +35 °C (Mittelwert über 24 h). Die Schutzart für Innenaufstellung richtet sich nach den Anforderungen des Aufstellungsortes (mind. IP 30). Die Umgebungstemperatur bei Außenaufstellung ist mit dem Auftraggeber zu klären. Bei der Aufstellung im Freien kann, abhängig vom Aufstellungsort und den Umgebungsbedingungen, die Ausführung einer Schaltschrankklimatisierung erforderlich sein.
Der unbeeinflusste Kurzschlusswechselstrom an den Klemmen der Einspeisung, die Überspannungskategorie, der Verschmutzungsgrad und die EMV-Verträglichkeit sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Sondervereinbarungen hinsichtlich Schrankausführung
Bei Innenraumaufstellung sind keine Abweichungen bei der Ausführung zulässig. Bei Außenaufstellung sind im begründeten Anlassfall nach vorheriger Abstimmung mit dem Netzbetreiber Sonderausführungen hinsichtlich Anordnung von Kommunikationsfeld, Messeinrichtungsbereich und Anspeise- und Wandlerfeld zulässig, wobei die grundsätzlichen Anforderungen eingehalten werden müssen. Bei Außenaufstellung können zusätzliche Anforderungen, wie erhöhte Schutzart, die Errichtung einer Schaltschrankklimatisierung udgl., erforderlich sein.
Auswahl des Wandlermessschrankes
Bei der Auswahl der Schrankvariante sind die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen:
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Neuanschluss / Neuanlage
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Instandsetzung Beim Austausch eines bestehenden Wandlermessschrankes (insbesondere WMS 300/1 oder ältere Bauformen) gegen einen standardisierten Wandlermessschrank WMS 125/LS, WMS 200/LS, WMS 300/LS sowie WMS 125ZT ist hinsichtlich Einbindung bei bestehendem Anschlussschrank das rechtzeitige Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen. |
Einstellwerte Leistungsschalter (Überstromschutz für Wandlermessung)
Der Leistungsschalter – im standardisierten Wandlermessschrank (WMS 125/LS, 200/LS, WMS 300/LS) bzw. beim Eingangsleistungsschalter im Anschlussschrank – muss über einen elektronischen Auslöser verfügen, wobei der Kurzschlussschutz den Einstellbereich von 2,5 – 5 x IR abdecken können muss. Bei der Auswahl eines Leistungsschalters ist der Minimalwert des Überlastschutz-Einstellbereichs beim Auslöser zu beachten.
Beim elektronischen Auslöser sind folgende Standardeinstellungen vorzunehmen:
- Überlastschutz: der Einstellwert wird vom Leistungsbedarf der Kundenanlage/n abgeleitet (inkl. Berücksichtigung Zukunftsreserve – ggf. Vorgabe Maximalwert durch Netzbetreiber) Verzögerungszeit Überlastschutz: maximal 1s
- Kurzschlussschutz: 2,5 x In (der Netzbetreiber kann ggf. einen anderen Wert vorgeben) Verzögerungszeit Kurzschlussschutz: Minimalwert (in der Regel 0,1s)
Zählerfernabfrage (Zählerfernauslesung)
Die Zählerfernabfrage wird vom Netzbetreiber bevorzugt mittels Punkt zu Punkt-Anbindung (Funk, GSM udgl.) durchgeführt. Bei Vorliegen von empfangsstörenden Einflüssen (Metallfassade, Situierung im Kellergeschoss udgl.) kann die Errichtung einer externen Antenne erforderlich sein. Die Errichtung des dafür erforderlichen Kabeltragsystems inkl. Verkabelung ist im Anlassfall nach den Vorgaben des Netzbetreibers und im Auftrag und auf Rechnung des Netzbenutzers vorzunehmen.
Schutz der Herstellersiegel bei Transport/Aufstellung/Anschluss
Die Herstellersiegel (siehe dazu Punkt Hersteller/Herstellersiegel) dürfen vom Elektrounternehmen im Zuge des Transports auf der Baustelle und der Schrankmontage sowie bei den Anschlussarbeiten nicht verletzt werden.
3.2.1.3 Hersteller
Bei der Herstellung von Niederspannungs-Wandlermessschränken muss die Detailspezifikation in der letztgültigen Fassung vom November 2023 eingehalten werden. Die Detailspezifikation kann beim zuständigen Netzbetreiber angefordert werden.
Wandlermessschränke, welche aufgrund der vorgelegten Dokumentation der Detailspezifikation der Netzbetreiber entsprechen, können bei den nachfolgend aufgelisteten Herstellern bezogen werden:
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Detailspezifikation / Fassung November 2023 |
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Herstellersiegel Die Wandlermessschränke werden an den vorgesehenen Stellen (siehe unten) vom Hersteller mit Herstellersiegel ausgestattet. Diese sollen eine Manipulation nach Auslieferung des Schrankes und vor Inbetriebsetzung der Verrechnungsmesseinrichtung durch den Netzbetreiber erkennbar machen.
Die geschlossene Schwenkeinrichtung des Messeinrichtungsbereichs (eine Versiegelungsstelle) und die innere Wandlerabdeckung (zwei Versiegelungsstellen) sind mit einem Herstellersiegel versehen. Die Herstellersiegel sind so ausgestaltet, dass diese beim Transport der Schaltgerätekombination nicht brechen oder reißen. Die Herstellersiegel sind dem ursprünglichen Schaltgerätehersteller zugeordnet.
Übergangsbestimmungen
Die standardisierten Wandlermessschränke gemäß letztgültiger Detailspezifikation dürfen ab sofort verwendet werden.
Die Inbetriebnahme von Modul-Wandlermessschränken in der alten Bauform (WMS 300/1, WMS 600/AS, WMS 1200/AS sowie WMS 200/ZT) wird bis längstens 31.03.2024 zugelassen.
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3.2.2 MITTELSPANNUNGS-MESSSCHRäNKE: |
Ansprechpartner ist der jeweilige Kundenanlagentechniker. Alle Projekte, mit Hochspannungsmessung (Indirekte Messung, NE 5) müssen nach diesem Konzept aufgebaut werden. Als Messschränke dürfen nur vorgefertigte Schränke der nachstehend angeführten Hersteller verwendet werden. Die Situierung der Messung sowie die Ausführung der Schränke wird vom Kundenanlagentechniker festgelegt. Entsprechend dieser Festlegungen kann der Messschrank bei einem der nachstehend angeführten Hersteller bezogen werden. |
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Freigegebene Hersteller für Mittelspannungs-Wandlermessschränke:
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[3.3] Blindstrommessung
Blindstrom | ![]() |
Allgemeines Blindstrom bzw. Blindleistung werden zur Erzeugung elektrostatischer oder elektromagnetischer Felder benötigt. Diese Felder bauen sich im Takt der Wechselspannung kontinuierlich auf und wieder ab, die Energie der Felder pendelt kontinuierlich zwischen Erzeuger und Verbraucher. Sie kann nicht in eine andere Energieform umgewandelt werden, belastet aber das Stromnetz und die Erzeugungsanlagen. Die dafür nötigen Aufwendungen werden durch eine Messung, der in der Kundenanlage verursachten Blindenergie, erfasst und in Rechnung gestellt.
Bezug von Blindarbeit Für jede bezogene kWh Wirkarbeit kann der Kunde 0,5 kvarh Blindarbeit kostenfrei beziehen, dies entspricht einem Leistungsfaktor (cos Phi) von > = 0,9. Ein darüber hinaus gehender Blindarbeitsbezug wird verrechnet. Die Erfassung des Blindarbeitsbezuges kann seitens des Netzbetreibers bei Nachweis eines Leistungsfaktors von < 0,9 oder bei einer entsprechenden Verbraucher- bzw. Anlageneigenschaft, die einen verrechenbaren Blindarbeitsbezug erwarten lässt, erfolgen. Dies ist unabhängig davon, ob die Anlage mit einer Blindstromkompensationsanlage ausgestattet ist oder nicht.
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In Anlagen mit erforderlicher Zählernennstromstärke von 63 A und in allen Anlagen mit indirekter Messung (benötigte Zählernennstromstärken größer gleich 80 A) wird eine Messeinrichtung mit integriertem Blindstromzähler installiert. Es ist daher keine zusätzliche Blindstrommessung erforderlich (keine zusätzliche Zählerschleife für die Blindstrommessung nötig).
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Es ist keine Zählerschleife für die Blindstrommessung vorzusehen siehe: Messung der elektrischen Energie sowie Nachzählerhauptsicherungs-System.
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[3.3.1] Blindstromkompensation
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Blindleistung bzw. Blindstrom werden zur Erzeugung elektrostatischer oder elektromagnetischer Felder benötigt. Diese Felder bauen sich im Takt der Wechselspannung kontinuierlich auf- und wieder ab, die Energie der Felder pendelt kontinuierlich zwischen Erzeuger und Verbraucher. Sie kann nicht in eine andere Energieform umgewandelt werden, belastet aber das Stromnetz und die Erzeugungsanlagen. Die dafür nötigen Aufwendungen werden durch eine Messung der in der Kundenanlage verursachten Blindenergie erfasst und in Rechnung gestellt. Ab einer gewissen Größe der induktiven Verbrauchseinrichtungen ist daher die Installation eines kapazitiven Verbrauchers (einer Blindleistungskompensationsanlage) sinnvoll.
Sollten andere Verdrosselungsgrade oder unverdrosselte Kompensationsanlagen verwendet werden, ist die schriftliche Zustimmung einzuholen.
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[3.3.2] Tonfrequenz-Sperreinrichtungen
Tonfrequenzsperre | ![]() |
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[3.4] Tarif
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Zählpunktvergabe (Messung)
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Basistarif
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Downloads zu Allgemeine Bedingungen / Preisblätter / Technische Betriebsbedingungen / Informationsblätter - Kundeninformation zum geöffneten Strommarkt
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[3.4.1] Tarif- und Steuereinrichtungen
Ausführungshinweise
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Funktionsbeschreibung AMIS Lastschaltgerät (LSG) (1.15 MB) |
Vorgehensweise bei LSG Störungen (0.05 MB) |
Farbkennung von Steuerleitungen
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[3.4.10] Tarif-Schaltungen
ÜBERSICHT - TARIFSCHALTBILDER |
Allgemeines zu den Tarifschaltbildern
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gewünschte Tarifskizze "anklicken"
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[4] Anlagen: Ausführungshinweise
Die in diesem Bereich angeführten Ausführungshinweise sind eine unverbindliche Auslegung der Errichtungsbestimmungen. Die Ausführungshinweisen stellen einen Auszug der, aus unserer Sicht wichtigsten Inhalte, der entsprechenden Errichtungsbestimmung dar. Grundsätzlich sind die jeweils zutreffenden ÖVE/ÖNorm - Normen und Bestimmungen für die Anlagenerrichtung heranzuziehen. Nur diese sind die rechtlich verbindliche Basis zur Anlagenerrichtung.
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[4.1] Leitungsbemessung
Für die Bemessung der Vorzählerleitungen sind die Leistungsannahmen und Gleichzeitigkeitsfaktoren der TAEV 2020 Pkt. 2.1 zu beachten. Die Bemessung des PEN-Leiters für die Hauseinführungsleitung sowie die Hauptleitungen hat nach den Vorgaben der OVE E 8101 zu erfolgen. Im Hinblick auf die zunehmende Belastung der PEN-Leiter mit Oberschwingungsströmen wird empfohlen, von einer Querschnittsverminderung des PEN-Leiters abzusehen. Bei einer Querschnittsverminderung sind dem Netzbetreiber die erforderlichen Nachweise und Berechnungen gemäß OVE E 8101 vorzulegen. Eine zeitgerechte Kontaktaufnahme/Abstimmung mit dem Netzbetreiber vor Errichtung der Anlagen ist erforderlich. Bei der Parallelschaltung von Vorzählerleitungen müssen alle Leiter dieselben elektrischen Eigenschaften besitzen (Verlegungsweise, Art, Länge und Querschnitt). Die Vorzählerleitungen dürfen darüber hinaus keine Abzweige aufweisen. Bei Ausführung von mehr als zwei parallel geschalteten Vorzählerleitungen ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen. Die Forderungen von OVE E 8101-433.4 und 434.4 sind zu beachten. |
[4.1.1] Anlagenanschluss
[4.1.2] Vorzählerleitungen
[4.1.3] PE- und PEN-Leiter
[4.1.4] Haus- u. Gebäudeinstallation
[4.2] Sonderanlagen
Allgemeines
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[4.2.1] Baustellenanlagen
4.2.1 Baustellenanlagen |
Allgemeines
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Schutzmaßnahme
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Baustellen-Anschlussanlage
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Ausführung des Baustromverteilers
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Ausführungshinweise zum Messbereich:
Für Baustellen gelten bezüglich der Ausführung der Messung nachstehende Regelungen: Die Montage einer Nachzählerhauptsicherung kann entfallen wenn der Überstromschutz der Zählerschleife durch die Anschlusssicherung gewährleistet ist. Baustrommessungen mit Anschlusssicherung bis 40 A -> Zählerschleifen mind. 10 mm² Cu -> Zählersteckleiste (ADOCK) Baustrommessungen mit Anschlusssicherung 50-63 A -> Zählerschleifen mind. 25 mm² Cu -> Zählersteckleiste (ADOCK) Baustrommessungen mit Anschlusssicherung 80 A -> Zählerschleifen mind. 35 mm² Cu -> Zählerklemmleiste (GEIGER) Wird eine Anschlusssicherung über 80 A benötigt, ist eine halbindirekte Messung (Wandlerschrank) vorzusehen (siehe Wandlermessung). Hinweis: Diese Regelungen gelten für neu aufgebaute Baustromverteiler und für Baustromverteiler die wegen geänderter ÖVE-Errichtungsbestimmungen angepasst werden. |
Zugelassene Zählerklemmleiste für 80A-Direktmessung: |
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SCHEMA - BAUSTROMVERTEILER |
Abbildung: Beispiel für die Ausführung eines Baustromverteilers (Direktmessung) im TN-System
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Erdungsanlage
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[4.2.2] Schausteller- und Festzeltanschlüsse
Allgemeines
Schausteller-, Jahrmarkts- und Festzeltanschlüsse sind zeitlich befristete Anschlüsse. Auch bei widerholter Herstellung z.B. bei Jahrmärkten, ist die Herstellung des Anschlusses ans öffentliche Versorgungsnetz kann erst nach schriftlicher Meldung mittels Anschlussvereinbarung (durch einen gewerblich befugten Elektroinstallateur) beim Netzbetreiber erfolgen. Auf eine zeitgerechte Kontaktnahme ist zu achten.
Schausteller-, Jahrmarkts- und Festzeltanschlüsse sind zeitlich befristete Anlagen. Sie gelten als „temporäre Anschlüsse“ gemäß Systemnutzungs-Entgelte-VO.
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[4.2.3] Ersatzstromversorgung
Hinweise für die Ersatzstromversorgung von Anlagen |
Allgemeine Hinweise
Ersatzstromversorgungsanlagen dienen der Sicherstellung der Energieversorgungvon Kundenanlagen oder von wichtigen Bereichen dieser Anlagen bei Ausfall der Stromversorgung des Verteilernetzes. Ersatzstromversorgungsanlagen im Sinne dieses Abschnittes dürfen nicht netzparallel (für Zusatzversorgung oder Rücklieferung) betrieben werden. Für Ersatzstromversorgungsanlagen mit Kurzzeitparallelbetrieb (zur regelmäßigen Aggregatprüfung etc.) sowie für Erzeugungsanlagen sind die Parallelbetriebsbedingungen einzuhalten (siehe Technisch organisatorische Regeln, TOR Erzeuger / Parallelbetrieb von Erzeugeranlagen mit Verteilernetzen, downloadbar unter www.e-control.at). Für den Zeitraum des Inselbetriebes finden die „Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz“ des Netzbetreibers für die Stromnetzanlage am Standort keine Anwendung. Ersatzstromversorgungsanlagen können für ortsfeste oder transportable (ortsveränderliche) Ersatzstromerzeuger konzipiert sein. Ein fester Anschluss des Ersatzstromerzeugers ist grundsätzlich zu bevorzugen. Damit auch ein Laie im Notfall rasch selber eine transportable Ersatzstromversorgung herstellen und in Betrieb nehmen kann, muss die Ersatzstromversorgungsanlage (Notstrominstallation und Ersatzstromerzeuger) dafür geeignet sein. Ist eine Elektroanlage nicht mit einer vorschriftsgemäßen „Notstrominstallation“ ausgestattet, so darf im Gefahrenfall nur ein befugter Elektrotechniker eine andere Lösung vornehmen. Bei ortsfesten Ersatzstromerzeugern ist die Einholung der erforderlichen Bau- und Betriebsbewilligungen sowie der elektrizitätsrechtlichen Bewilligung (ElWOG) vom Betreiber der Anlage durchzuführen. Die Leistungsgrenzwerte und die landesspezifischen Bestimmungen sind dabei zu beachten. Soweit nicht in Verordnungen oder Bestimmungen festgelegt, wird empfohlen, Ersatzstromerzeuger mit Verbrennungskraftmaschinen mit den erforderlichen Hilfseinrichtungen (Starterbatterien, Schaltanlagen der Aggregatautomatik etc.) in eigens dafür vorgesehenen Räumen aufzustellen. Eine ausreichende Lüftung muss sichergestellt sein. Bei der Auswahl des Aufstellungsortes ist auf eine gute Zugänglichkeit zu achten. Bei Wiederkehr der Stromversorgung des Verteilernetzes soll die Rückschaltung erst nach einer angemessen Verzögerungszeit, frühestens nach einer Minute, erfolgen.
Ausführungshinweise
Die nachstehenden Regelungen sind für Ersatzstromversorgungsanlagen bis 100 kVA anzuwenden. Bei der Errichtung von größeren Anlagen ist generell vor Ausführungsbeginn das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen. Der Anschluss von Ersatzstromversorgungsanlagen setzt die schriftlich erteilte Zustimmung des Netzbetreibers voraus. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Genehmigung erfolgen. Das Anschlussvorhaben ist in schriftlicher Form, mittels Anschlussvereinbarung des jeweiligen Netzbetreibers, zeitgerecht anzumelden. Die Ausführung darf erst nach der schriftlichen Zustimmung beginnen. Der Netzbetreiber behält sich vor, mit der Fertigstellungsmeldung entsprechende Nachweise über die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen im Inselbetrieb (Prüfprotokoll etc.) einzufordern. Die Errichtung einer „Notstrominstallation“ für den Anschluss eines Ersatzstromerzeugers bei einer bereits bestehenden Kundenanlage stellt jedenfalls eine wesentliche Erweiterung gemäß Elektrotechnikgesetz für diese bestehende Anlage dar. Die sich daraus ergebenden Anpassungsverpflichtungen des Elektrotechnikgesetz sind zu beachten. Änderungen bei bestehenden Anschlüssen dürfen nur einvernehmlich mit dem Netzbetreiber durchgeführt werden. Im TN-Netzsystem ist der PEN-Leiter an der ersten, technisch geeigneten Stelle, in N- und PE-Leiter aufzuteilen. Sollen in einer Anlage Basistarif- und Zusatztarif-Bereiche für Ersatzstromversorgung ausgeführt werden, so muss nach jedem Zähler eine Umschalteinrichtung vorgesehen werden. Bei der Umschaltung von „Allgemeiner Stromversorgung“ auf „Ersatzstromversorgung“ müssen alle aktiven Leiter (Außenleiter und Neutralleiter im TT- und TN-S-System) des Versorgungsnetzes zuverlässig abgeschaltet werden (4-polige Umschaltung). Dabei ist darauf zu achten dass der Neutralleiter bei der Netztrennung nicht vor den Außenleitern unterbrochen bzw. bei Netzzuschaltung nicht nach den Außenleitern geschlossen wird. Achtung: Bei Situierung der Umschalteinrichtung in unmittelbarer Nähe (2 Meter Leitungslänge) zum Aufteilungspunkt des PEN-Leiters (TN-C auf TN-S, Nullungsverbindung) kann anstatt einer 4-poligen auch eine 3-polige Umschalteinrichtung verwendet werden. Die Umschaltung kann händisch oder automatisch erfolgen. Sie muss jedenfalls, auch bei Anwendung einer Schützensteuerung, neben der elektrischen eine mechanische Verriegelung (z. B. Umschaltschütz) aufweisen.
Umschalteinrichtungen entsprechend OVE E 8101 Teil 5-55 bzw. OVE EN 60947-3, für Ersatzstromversorgung mit ihrer Hauptschalterfunktion, haben folgende Anforderungen zu erfüllen: - Drei- oder vierpolige Ausführung, dreipolig wenn sich die Umschalteinrichtung unmittelbar neben der Nullungsverbindung befindet; max. 2m Leitungslänge - Der Neutralleiterpol muss voreilend schließen bzw. nacheilend öffnen - Lastschalt- und Trennschaltfunktion - Bemessungsstoßspannung 6kV - Mechanische gegenseitige Verriegelung zwischen Netz- und Ersatzstrombetrieb z.B. Umschalter mit 3 Schaltstellungen: Netz – 0 – Ersatzstrom“.
Die Umschalteinrichtung kann im Hauptverteiler oder in einem Unterverteiler situiert werden (siehe Bilder). Zwischen dem Ersatzstromerzeuger und der Umschalteinrichtung ist eine Überstrom-Schutzeinrichtung anzuordnen, die der Generatorleistung bzw. der Anschlussleitung und der Umschalteinrichtung entsprechend bemessen sein muss. Um nach einem Spannungsausfall die "Wiederkehr" der Netzspannung ersichtlich zu machen, ist im Bereich der Umschalteinrichtung eine Spannungswiederkehranzeige sinnvoll (Voltmeter, Glimmlampen o. dgl.). Aus tariflichen Gründen kann der Netzbetreiber den Einbau eines Betriebsstundenzählers oder anderer Kontrolleinrichtungen verlangen.
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Ausführungsdarstellungen
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Bild: Ersatzstromversorgung mit 3-poliger Umschaltung im Hauptverteiler
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Bild: Ersatzstromversorgung mit Umschaltung im Unterverteiler |
Schutzmaßnahme und Zusatzschutz
Im Ersatzstrombetrieb muss eine vom öffentlichen Versorgungsnetz unabhängige Schutzmaßnahme wirksam sein. Da Ersatzstromerzeuger in der Regel nicht in der Lage sind die Bedingungen der Schutzmaßnahme Nullung zu erfüllen, wird allgemein - zur Einspeisung in Anlagen - die Schutzmaßnahme FI-Schutzschaltung angewendet. Dafür ist im "Einspeisebetrieb" eine Verbindung von N-Leiter zum PE-Leiter erforderlich. Im Allgemeinen sind Ersatzstromerzeuger mit angebautem FI-Schutzschalter in Verwendung. Diese Geräte sind mit einer Verbindung des Mittelpunktleiters (Sternpunkt) zum Generatorgehäuse ausgestattet, die im Anlagenversorgungs-Betrieb nicht bestehen darf (Fehlauslösung des am Gerät angebauten FI-Schalters).
Nachfolgenden Bilder zeigen beispielhaft die Anordnung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen bei unterschiedlicher Situierung der Umschalteinrichtung in Anlagen mit Schutzmaßnahme Nullung.
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Bild: Anordnungsbeispiel der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in einer "normalen" Kundenanlage mit Schutzmaßnahme Nullung (siehe auch TAEV 2020, Abbildung II/6-7). a) Einspeisung im Hauptverteiler b) Einspeisung im Unterverteiler
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Bild: Anordnungsbeispiel der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in einer "landwirtschaftlichen" Kundenanlage mit Schutzmaßnahme Nullung (siehe auch TAEV 2020, Abbildung II/6-7) a) Einspeisung im Hauptverteiler b) Einspeisung im Unterverteiler |
[4.2.4] Parallelbetrieb
Allgemeines
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Ansprechstelle zum Thema "Dezentrale Erzeuger" (Parallelbetriebe)
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[4.2.4.1] Photovoltaik
Hinweise für die Ausführung und Anschlussabwicklung von PV-Anlagen |
Allgemeines
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Antragsabwicklung für Photovoltaikanlagen über Internetplattform Meldewesen
Die gleiche Vorgangsweise gilt auch für die Antragsabwicklung von Parallelbetrieben (nicht PV) sowie allen Parallelbetrieben die in unserm Netzbereich außerhalb Oberösterreichs geplant sind:
Parallelbetriebsanlagen (Wasserkraft-, Wind-, Biogasanlagen und PV außerhalb OÖ) können vom Elekroinstallateur Ihres Vertrauens - mittels der Anschlussvereinbarungen
* NEUANSCHLUSS PARALLELBETRIEB
gemeldet werden.
Für die Antragsabwicklung steht Ihnen gerne das Team "Dezentrale Erzeuger" (E-Mail de_genehmigung@netzooe.at, Tel. +43 (0)5 9070 - 8400) zur Verfügung.
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TARIFLICHE REGELUNGEN/AUSFüHRUNGSHINWEISE: |
Blindenergiebezug bei PV-Überschusseinspeise-Anlagen: Achtung: Bei Überschuss-Anlagen mit hoher Eigenbedarfsabdeckung kommt es vor, dass der Anteil an Blindstrom – der weiterhin vom „Netz“ bezogen wird, da nicht von der PV-Anlage erzeugt – eine Größenordnung erreicht die zu einer Verrechnung des Blindstromes führt. Dies tritt insbesondere bei Anlagen mit induktiven Verbrauchern auf. Netzkunden sind verpflichtet, auf eigene Kosten geeignete Maßnahmen zu setzen, damit aus dem Netz des Netzbetreibers eine Entnahme mit einem Leistungsfaktor cos φ ≥ 0,9 erfolgt. Eine Verrechnung von Blindenergie an Netzkunden erfolgt ab einem Leistungsfaktor < 0,9 d. h. wenn der Anteil der vom „Netz“ bezogenen Blindenergie mehr als rund 48% der vom „Netz“ bezogenen Wirkenergie ausmacht. Weiter Informationen dazu in den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz (AVB). Es wird empfohlen Wechselrichter zu verwenden, die eine entsprechende Blindenergieerzeugung sicherstellen.
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Umschaltung der PV-Einspeisung auf unterschiedliche Tarifen bzw. Anlagen:
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Umrüstung von Voll- auf Überschusseinspeisung:
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[4.2.4.1.1] PV Ausführungsschema
PV-Anlagen Ausführungsbeispiele: |
AUSFüHRUNGSBEISPIELE VON PHOTOVOLTAIKANLAGEN |
Netzparallel betriebene Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Netzbetreibers errichtet und in Betrieb genommen werden. Elektrische Energiespeicher sind in ihrer Wirkung auf das Verteilernetz grundsätzlich wie Stromerzeugungsanlagen zu werten. Wird eine Stromerzeugungsanlage in Kombination mit einem Energiespeicher an einem Verknüpfungspunkt angeschlossen, sind diese immer in Ihrer Gesamtwirkung zu betrachten. Wenn ein allfälliger Energiespeicher für Eigenverbrauchsoptimierung verwendet wird und dieser so gesteuert wird, dass dieser nicht ins Netz einspeist, so gilt die Engpassleistung der Stromerzeugungsanlage als maximale Einspeiseleistung. Ist dies nicht der Fall, so ist beim Betriebskonzept zu berücksichtigen, dass die genehmigte maximale Einspeiseleistung durch die kumulierte netzwirksame Bemessungsleistung (gebildet aus Stromerzeugungsanlage und Energiespeicher) nicht überschritten werden darf. Eine Überschreitung bei der genehmigten maximalen Einspeiseleistung infolge des Betriebskonzeptes ist meldepflichtig (Netzbeurteilung erforderlich; die bloße Bekanntgabe im Zuge der Inbetriebsetzungsmeldung ist nicht ausreichend!). Einphasige Speicher sind bei einphasigen Stromerzeugungsanlagen auf der gleichen Phase anzuschließen. Dabei ist eine maximale Unsymmetrie von 3,68 kW in jedem Betriebspunkt der Gesamtanlage einzuhalten. In Verbindung mit zwei- oder dreiphasigen Stromerzeugungsanlagen ist durch technische Einrichtungen sicherzustellen, dass die maximale Unsymmetrie von 3,68 kW in jedem Betriebspunkt der Gesamtanlage nicht überschritten wird. Die nachfolgenden Abbildungen dienen dem allgemeinen Verständnis und zeigen schematische Darstellungen bzw. Ausführungsbeispiele von Photovoltaikanlagen/Energiespeicheranlagen im TN-System.
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Abb. 1: Darstellung einer PV-Anlage <= 30 kVA Nennscheinleistung für Volleinspeisung im TN-System: Bei Anlagen mit Volleinspeisung wird der gesamte momentan erzeugte elektrische Energie der PV-Anlage (abzüglich der Energie für den Eigenbedarf) direkt in das „Netz“ eingespeist. Die erzeugte Energie wird vom Energiehändler (z.B. OeMAG) vergütet. Die Messung der elektrischen Energie wird mittels eines speziellen Zählers, der beide Energierichtungen erfassen kann, durchgeführt. Für PV-Anlagen bis 30 kVA Wechselrichter-Gesamtnennscheinleistung ist kein zentraler Netzentkupplungsschutz erforderlich.
Überschusseinspeisung |
Abb. 2: Prinzipdarstellung einer PV-Anlage <= 30 kVA Gesamtnennscheinleistung für Überschusseinspeisung im TN-System (Wechselrichter ist nicht für Inselbetrieb geeignet) Bei PV-Anlagen mit Überschusseinspeisung wird die momentan erzeugte elektrische Energie bei Eigenbedarf seitens der Verbraucheranlage direkt von der PV-Anlage bezogen. Wenn der Eigenbedarf bei der Verbraucheranlage die Erzeugung unterschreitet, wird die überschüssige Energie ins „Netz“ eingespeist und vom Energiehändler vergütet. Wenn die PV-Anlage weniger Energie produziert (als von der Verbraucheranlage benötigt wird) wird der restliche Energiebedarf aus dem „Netz“ bezogen. Die Messung der vom Netz bezogenen und der ins Verteilernetz gelieferten elektrischen Energie wird mittels eines speziellen Zählers durchgeführt, der beide Energierichtungen erfassen kann. Für PV-Anlagen bis 30 kVA Gesamtnennscheinleistung ist kein zentraler Netzentkupplungsschutz erforderlich. |
PV-Überschussanlage mit zentralem externen Netzentkupplungsrelais |
Abb. 3: Prinzipdarstellung der zentralen Netzentkupplung
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Abb. 4: Darstellung der zentralen Netzenkupplung mit redundant ausgeführten Schalteinrichtungen in Serie (Kuppelschütze) für eine PV-Anlage größer 30 kVA Wechselrichter-Summennennscheinleistung (Überschusseinspeisung im TN-System).
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Kraftwerksregler bei PV-Anlagen größer 100 kVA
Bei Anlagen mit einer Summenscheinleistung größer 100 kVA ist für die spannungsgeführte Blindleistungsregelung Q=f(U) ein Kraftwerksregler erforderlich. Bei Anlagen ≥ 250kVA ist zusätzlich ein online Datenaustausch via Fernwirk-Schnittstelle zu realisieren.
Folgende Kraftwerksregler sind auf Konformität der Anforderungen überprüft und somit freigegeben.
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[4.2.4.1.2] Netztrenn- oder Netzumschalteinrichtungen bei Anlagen mit Inselbetrieb ≤ 30kVA
Bei Installation von inselbetriebsfähigen Wechselrichtern mit Freischaltung der Inselbetriebsfunktion/anlagenseitiger Realisierung der Inselbetriebsfunktion muss in der Kundenanlage eine geeignete Ersatzstromversorgungs-Umschalteinrichtung oder eine geeignete Netztrenneinrichtung angeordnet werden. Diese Einrichtungen müssen zuverlässig sicherstellen, dass während eines Inselbetriebes keine Rückspeisung in das Verteilernetz des Netzbetreibers erfolgen kann.
Je nach Wechselrichtertyp ist Variante a oder b auszuführen.
Anmerkung: Bei Wechselrichtern mit USV-Funktion ist keine externe Beschaltung erforderlich (siehe Homepage Österreichs Energie / NC RfG / TOR Erzeuger / Netztrenneinrichtungen und Netzumschalteinrichtungen). Ergänzende Informationen und Details zu den jeweiligen Ausführungsvarianten (USV-fähige Wechselrichter als auch USV-Anlagen) finden Sie auf der Homepage von Österreichs Energie / Netztrenneinrichtungen und Netzumschalteinrichtungen.
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a) Einsatz von Wechselrichtern mit zwei AC-Ausgängen für Netzbetrieb und Ersatzbetrieb mit einer Ersatzstromumschaltung
Die Ersatzstrom-(Notstrom)umschaltung muss folgende Anforderungen erfüllen: Bei Ausführung einer manuellen Umschaltung ist ein Ersatzstromumschalter mit Nullstellung zu verwenden. Bei Realisierung einer automatischen Ersatzstromumschaltung ist eine Schalteinrichtung mit elektrischer und mechanischer Verriegelung oder eine vom Hersteller für das Gesamtsystem zugelassene Umschalteinrichtung zu verwenden. Die Umschalteinrichtung darf im Nachzählerbereich des Zählerverteilschrankes angeordnet werden. ("siehe auch AB Ersatzstromversorgung") Die Umschalteinrichtung kann als Baugruppe auf einer freien Zählerplatte im Zählerverteiler montiert werden, sofern die unter Punkt „Messung elektrischer Energie / Anbringung von kundeneigenen Submesseinrichtungen oder Netztrenn- Umschalteinrichtungen für inselbetriebsfähige Wechselrichter auf Zählerverteilern“ angeführten Bedingungen eingehalten werden.
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Abb. 1: Beispielhaftes Blockschaltbild – manuelle Umschaltung mit Schalter für einen Wechselrichter mit getrennten Ausgängen für Netzbetrieb und Ersatzbetrieb (Nennscheinleistung <= 30 kVA) |
b) Einsatz von Wechselrichtern mit einem AC-Ausgang für Netzbetrieb und Ersatzbetrieb mit einer Netztrennschaltung
Zulässig sind Netztrennschaltungen aus einzelnen Komponenten ebenso wie vorgefertigte Baugruppen (im Handel erhältlich unter dem Begriff Netzumschalt- oder Netztrennbox). In jedem Fall müssen sie den Angaben des Herstellers des Wechselrichters im Installationshandbuch entsprechen und mit dem Wechselrichter ein funktionelles Gesamtsystem bilden. Wechselrichter, für die im Installationshandbuch unzureichend Angaben zur Beschaltung gemacht werden, dürfen nicht eingesetzt werden. Gibt der Hersteller bestimmte Baugruppen vor, sind ausschließlich diese zulässig. Die Verwendung einer vorgefertigten Baugruppe wird vom Netzbetreiber empfohlen. Die Netztrennschaltung kann als Baugruppe auf einer freien Zählerplatte oder im NZHS Abdeckungsbereich im Zählerverteiler montiert werden, sofern die unter Punkt „Messung elektrischer Energie / Anbringung von kundeneigenen Submesseinrichtungen oder Netztrenn- Umschalteinrichtungen für inselbetriebsfähige Wechselrichter auf Zählerverteilern“ angeführten Bedingungen eingehalten werden.
Anmerkung: Wenn ein zentraler Netzentkupplungsschutz erforderlich ist, kann der Schütz der automatischen Netztrennung als Schalteinrichtung für die Funktion des Netzentkupplungsschutzes verwendet werden.
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Abb. 2: Beispielhaftes Blockschaltbild mit automatischer Trennung – mit Netztrennschaltung entsprechend dem Installationshandbuch zum Wechselrichter mit einem gemeinsamen Ausgang für Netzbetrieb und Ersatzbetrieb (Nennscheinleistung <= 30 kVA)
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Abb. 3: Beispielhaftes Blockschaltbild mit manueller Trennung – mit Netztrennschaltung entsprechend dem Installationshandbuch zum Wechselrichter mit einem gemeinsamen Ausgang für Netzbetrieb und Ersatzbetrieb (Nennscheinleistung <= 30 kVA) |
Anmerkung: Bei Inbetriebnahme eines inselbetriebsfähigen Wechselrichters mit einem AC-Anschluss – ohne Freischaltung der Inselbetriebsfunktion und ohne anlagenseitiger Realisierung der Netztrenneinrichtung – muss herstellerseitig sichergestellt sein, dass ein Aktivieren der Inselbetriebsfähigkeit nur nach entsprechender Realisierung der Netztrenneinrichtung durch einen konzessionierten Elektrotechniker erfolgen kann (Passwort geschütztes Menü). Die Änderung der Parametrierung sowie die nachträgliche Herstellung der Netztrenn- oder Schutzeinrichtungen haben durch ein Elektrounternehmen zu erfolgen. Die Änderung ist über das Meldewesen dem Netzbetreiber zur Kenntnis zu bringen. Wird diese Anforderung vom Wechselrichter nicht erfüllt, ist die erforderliche Netztrennung bereits bei der Inbetriebsetzung des Wechselrichters zu errichten.
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[4.2.4.2] Wasserkraft
Wasserkraftanlagen |
Allgemeines
Zusage für den Netzzugang
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Neuerrichtung einer Erzeugungsanlage
Geplante Änderungen der Erzeugungsanlage bzw. der Betriebsweise sind dem Netzbetreiber im Hinblick auf eine erneute Beurteilung zeitgerecht in schriftlicher Form mitzuteilen.
Entkupplungsstelle
Schaltstelle
Schutzeinrichtung für die Entkupplungsstelle
Sternpunktbehandlung
Inbetriebsetzung
Zählung
Betriebsführung
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LINK zu den Parallelbetriebsbedingungen |
[4.2.4.3] Windkraft
Windkraftanlagen |
Allgemeines
Zusage für den Netzzugang
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Neuerrichtung einer Erzeugungsanlage
Geplante Änderungen der Erzeugungsanlage bzw. der Betriebsweise sind dem Netzbetreiber im Hinblick auf eine erneute Beurteilung zeitgerecht in schriftlicher Form mitzuteilen.
Entkupplungsstelle
Schaltstelle
Schutzeinrichtung für die Entkupplungsstelle
Sternpunktbehandlung
Inbetriebsetzung
Zählung
Betriebsführung
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LINK zu den Parallelbetriebsbedingungen |
[4.2.4.4] Biogas
Biogasanlagen |
Allgemeines
Zusage für den Netzzugang
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Neuerrichtung einer Erzeugungsanlage
Geplante Änderungen der Erzeugungsanlage bzw. der Betriebsweise sind dem Netzbetreiber im Hinblick auf eine erneute Beurteilung zeitgerecht in schriftlicher Form mitzuteilen.
Entkupplungsstelle
Schaltstelle
Schutzeinrichtung für die Entkupplungsstelle
Sternpunktbehandlung
Inbetriebsetzung
Zählung
Betriebsführung
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LINK zu den Parallelbetriebsbedingungen |
[4.2.4.5] Wirkleistungsvorgabe
I) Allgemeines zur Wirkleistungsvorgabe
Die Wirkleistungsvorgabe (folgend kurz WLV) wirkt – sowohl für Volleinspeisung als auch für Überschusslieferung – immer direkt auf die Parallelbetriebsanlage und nicht am Netzanschlusspunkt (so wie bei einer Rückleistungsbeschränkung). Dabei verbleibt die Parallelbetriebsanlage am Netz und die Wirkleistungsabgabe wird begrenzt oder auf 0 gesetzt, um nach Beendigung der Wirkleistungsvorgabe sofort wieder in den Normalbetrieb übergehen zu können. Die WLV ist je Zählpunkt mit einer Parallelbetriebsanlage entsprechend der nachfolgend abgebildeten Tabelle anzuwenden. Die WLV wirkt dabei in der Kundenanlage auf alle Erzeugungsanlagen (auch unterschiedliche Primärenergiequellen) und alle an das Verteilernetz angeschlossenen Batterie-Energiespeicher, auch wenn diese nicht rückspeiserelevant sind. Die für die Signalübertragung vorgesehenen Netzwerkkabel sind aus Standardisierungsgründen nur für die Verwendung der WLV zulässig. Ziel dabei ist in Zukunft eine Netzbetreiberschnittstelle zu den Parallelbetriebsanlagen vorzubereiten, die mittelfristig an einer neuen Zählergeneration und langfristig an einer Digitalen Schnittstelle Anschluss findet. In der Zuständigkeitstabelle finden Sie die zeitlich notwendigen Arbeitsschritte detailliert dargestellt. Dies erleichtert insbesondere die genaue Zuordnung zur Aufgabe und vor allem wer diese Tätigkeit durchführt. Ist die beschriebene Netzwerkkabellösung bei Bestandskundenanlagen wirtschaftlich unzumutbar und kann daher baulich nicht ausgeführt werden, ist eine individuelle Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich. Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit der Team Dezentrale Erzeugung auf. |
II) Einteilung der Parallelbetriebsanlage in Anlagenkategorie
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Umsetzungstabelle Anlagenkategorie
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A) Anlagen der Type A entsprechend TOR-StromerzeugungsanlagenKategorie 1 Parallelbetriebsanlagen (TYP A Parallelbetriebsanlagen nach TOR-Stromerzeugungsanlagen kurz TOR SEA) Für die Kategorien KAT 1 werden nachfolgend detaillierte Ausführungsvorgaben erläutert. Abweichend zu den Bedingungen der Kategorie 2 und 3 werden derzeit in der Regel keine LSG montiert. Davon abweichend ist bei Anschlüssen in Netz-Engpassregionen, nach deren dezidierter Aufforderung durch den Netzbetreiber in der Anschlussvereinbarung auch der LSG-Montageplatz vorzubereiten, um damit die LSG-Montage durchführen zu können.
Kategorie 2 und 3 Parallelbetriebsanlagen (TYP A Parallelbetriebsanlagen nach TOR-Stromerzeugungsanlagen) Für die Kategorien KAT 2(A & B) und 3 werden nachfolgend detaillierte Ausführungsvorgaben erläutert. Diese gelten sowohl für Neuanlagen deren Anschluss erstmalig ans Verteilernetz erfolgt, aber auch für Leistungs-Erweiterungen - oder Änderungen an bestehenden Anlagen. Der Verteilernetzbetreiber stellt nur einen LSG-Relaiskontakt zur Verfügung. Dieses Signal ist aus Standardisierungsgründen ausnahmslos über die Schnittstelle und das Netzwerkkabel bis zum Wechselrichter, Park- oder Kraftwerks-Regler zu übertragen. Bei unterschiedlichen Eingangsspannungsniveaus von Wechselrichtern und/oder Generatoren wird ein zentrales Management in Form eines Park- oder Kraftwerks-Reglers empfohlen. Optional kann eine Kontaktvervielfachung bei Bedarf ausgeführt werden. Zu beachten ist dabei der vom Relais verursachte Strom und der dadurch am verwendeten Netzwerkkabel ausgelöste Spannungsabfall.
Logiktabelle für die Parallelbetriebsanlagen Kategorie 1, 2 (A & B) sowie 3 Die Signalvorgabe wird über Bistabile Relais (Schließer – Kontakte 0/1) an die Parallelbetriebsanlage (Wechselrichter, Park- oder Kraftwerks-Regler etc.) übertragen. Folgende Tabelle muss somit bei der Leistungsabgabe der Parallelbetriebsanlage realisiert werden:
Achten Sie bei Wechselrichtern und Kraftwerks-Regler insbesondere auf das korrekte Setting, um die WLV durch den Verteilernetzbetreiber korrekt an das Betriebsmittel zu übertragen.
Der Verteilnetzbetreiber wird die Funktionalität der Wirkleistungsvorgabe wiederkehrend überprüfen.
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B) Anlagen der Type B entsprechend TOR-StromerzeugungsanlagenKategorie 4 und 5 Parallelbetriebsanlagen (TYP B/C/D Parallelbetriebsanlagen nach TOR-Stromerzeugungsanlagen) Die in der Tabelle in Allgemeines dargestellten KAT 4 und 5 werden individuell über die Netzzugangszusage mit Kraftwerks-Regler, Fernwirkanlage und dazugehörenden Ausführungsschemata dargestellt und sind daher nachfolgend nicht im Detail dargestellt. |
III) Umsetzung der Wirkleistungsvorgabe für Typ A Anlagen
1) Umsetzung in der KAT 1 - Anlagen mit Direktmessung < 30 kVA
ACHTUNG: Abweichend davon ist in besonderen Fällen – bei bestehendem Netzengpass im Mittel- oder Hochspannungsnetz – die weitere Vorgangsweise analog der KAT 2 (A) vorzunehmen und im Zuge der Vorbereitungen zur Betriebserlaubnis sofort der LSG-Montageplatz vorzubereiten. Dies wird über die Anschlussvereinbarung bekannt gegeben.
In jedem Fall sind folgende Arbeiten im Zuge der Vorbereitungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis durchzuführen:
Im Nachzählerbereich des Zählerverteilers ist dieses Netzwerkkabel auf einer Hutschiene mittels einer Standard RJ45 Buchse (bei Netzwerkkabel ohne Stecker) oder RJ45 Kupplung (bei Netzwerkkabel mit Stecker) mit der Standard-Belegung T-568B so aufzulegen, dass die Einbauten und das Kabel hinter der Verteilerblende bleiben. Diese Buchse/Kupplung stellt die Schnittstelle zum Verteilernetzbetreiber dar. |
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Die Netzwerkdurchgängigkeit (blaues Draht-Paar an der Buchse/Kupplung auf blaues Draht-Paar am Wechselrichter/Kraftwerks-Regler) ist vor Inbetriebnahme der Parallelbetriebsanlage zu überprüfen.
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KAT 1 Blockschaltbild Beispiel |
2) Umsetzung in der KAT 2(A) - Anlagen mit Direktmessung
Ist bereits ein LSG für eine unterbrechbare Lieferung vorhanden und keine freie Zählerplatte mehrverfügbar – kann dieses LSG verwendet werden und somit die Neu-Installation der Stromversorgung entfallen.
Im Nachzählerbereich des Zählerverteilers ist dieses Netzwerkkabel auf einer Hutschiene mittels einer Standard RJ45 Buchse (bei Netzwerkkabel ohne Stecker) oder RJ45 Kupplung (bei Netzwerkkabel mit Stecker) mit der Standard-Belegung T-568B so aufzulegen, dass die Einbauten und das Kabel hinter der Verteilerblende bleiben. Diese Buchse/Kupplung stellt die Schnittstelle zum Verteilernetzbetreiber dar.
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An dieser Buchse ist ein Standard-Patchkabel mit Belegung T-568B anzustecken, welches über einen Schutzschlauch hinter den Verteilerblenden und dem verplombten Bereich durch die betreffende Zählerplatte hindurch zum Montageort des LSG zu führen ist.
Die Netzwerkdurchgängigkeit (blaues Draht-Paar an der Buchse/Kupplung auf blaues Draht-Paar am Wechselrichter/Kraftwerks-Regler) ist vor Inbetriebnahme der Parallelbetriebsanlage zu überprüfen.
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KAT 2(A) Blockschaltbild Beispiel |
3) Umsetzung in der KAT 2(B) und KAT 3 - Anlagen mit Wandlermessung
Im Kommunikationsfach des Wandlermessverteilers ist das Netzwerkkabel auf einer Hutschiene mittels einer Standard RJ45 Buchse (bei Netzwerkkabel ohne Stecker) oder RJ45 Kupplung (bei Netzwerkkabel mit Stecker) mit der Standard-Belegung T-568B so aufzulegen, dass die Einbauten und das Kabel hinter der Verteilerblende bleiben. Diese Buchse/Kupplung stellt die Schnittstelle zum Verteilernetzbetreiber dar. |
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Der Verteilernetzbetreibersteckt an der Buchse/Kupplung ein Standard-Patchkabel an.
Die Netzwerkdurchgängigkeit ist vor Inbetriebnahme der Parallelbetriebsanlage zu überprüfen.
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KAT 2(B) Blockschaltbild Beispiel Netzebene 7
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KAT 2(B) Blockschaltbild Beispiel Netzebene 6 |
[4.2.4.6] Zentraler externer Netzentkupplungsschutz
Zentraler Niederspannungs-Netzentkupplungsschutz
Erfordernis externer zentral angeordneter NetzentkupplungsschutzStromrichter Parallelbetriebs-Anlagen (auf Zählpunktebene) mit einer Stromrichter-Summennennscheinleistung (folgend ∑SNG kann bestehen aus = SN PV + SN BATT) größer als 30 kVA müssen mit einem extern angeordneten Netzentkupplungsschutz (besteht aus einem zentral angeordnetem Netzschutzrelais und einer oder mehreren Entkupplungsstelle(n)) gemäß TOR Erzeuger ausgeführt werden. Bis zu dieser Leistungsgrenze ist die Selbsttätig Wirkende Freischaltstelle (SWF) die im Stromrichter ausgeführt sein muss ausreichend. Rotierende direkt angeschlossene Generatoren sind generell mit einem externen zentral angeordneten Netzentkupplungsschutz auszuführen. Die Kombination (an einem gemeinsamen Zählpunkt) einer (oder mehrerer) Stromrichteranlage(n) mit einem direkt angeschlossenen Generator bedingt ebenso immer einen externen Netzentkupplungsschutz. In diesem Fall wirkt der externe zentral angeordnete Netzentkupplungsschutz auf alle Erzeugungsanlagen und Stromrichter-Batterie-Energie-Speicheranlage.
Das Zusammenwirken einer Kombination aus Stromrichter-Erzeugungsanlage und Stromrichter-Batterie-Energie-Speicheranlage hat auf das Erfordernis eines zentral anzuordnenden Netzentkupplungsschutzes folgende Auswirkung: |
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Ausführung Entkupplungsstelle und SchaltstelleParallelbetriebsanlagen bei denen ein Netzentkupplungsschutz erforderlich ist, sind zudem mit einer - für den Netzbetreiber (extern ausgeführten) jederzeit zugänglichen Schaltstelle auszuführen. Bei Anlagen mit Kabelanschluss ist diese in der Regel durch die vorhandenen Schalteinrichtungen des Netzbetreibers (z.B. NH-Sicherungsabgang im Kabelstandverteiler oder NH-Sicherungsabgang Transformatorstation) gegeben. Für Anlagen mit Freileitungsanschluss muss jedenfalls eine extern ausgeführte jederzeit zugängliche Schaltstelle entsprechend TOR Erzeuger vorgesehen werden. Bei Anlagen mit einer jederzeit zugänglichen Schaltstelle kann die Entkupplungsstelle mit nur einer Schalteinrichtung (z.B. Kuppelschütz, oder Leistungsschalter) ausgeführt werden. Befindet sich die Entkupplungsstelle in unmittelbarer Nähe der Nullungsverbindung kann (können) die Schalteinrichtung(en) 3-polig ausgeführt werden. Der extern angeordnete Netzentkupplungsschutz muss auf alle Erzeugungsanlagen und Batterie-Energie-Speicheranlagen (unabhängig davon ob rückspeiserelevant oder nicht) einer Kundenanlage (Zählpunkt) wirken. Bei TOR Erzeuger Typ A Stromrichteranlagen < 250 kW mit einer selbsttätig wirkenden Freischaltstelle und einem entsprechenden Zertifikat zur Eignung als teilintegrierte Netzentkupplung kann - nach Freigabe durch den Netzbetreiber - die Entkupplungsstelle auch durch die Selbsttätig Wirkende Freischaltstelle ausgeführt werden. Ausführungs-Details finden Sie im Erläuterungsdokument bei Österreichs Energie.
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Abb.1: 0,4kV Externer Netzschutz Digitales compact CDMRE 100 mit Ruhestromauslösung
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Abb.2: 0,4kV Externer Netzschutz Tele Haase NA003 / Schrack URNA0345 mit Ruhestromauslösung |
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[4.2.5] Einflussbereich von HS-Masten
Kundenanlagen im Einflussbereich von Hochspannungsleitungen |
Allgemeines
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Elektrische Anlagen im Bereich von Hochspannungsmasten mit Erdschlusskompensation oder isoliertem Sternpunkt
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[4.4] Aufzugsanlagen
Aufzüge |
Allgemeines
Versorgungs- Steuerleitungen
Steigleitungsschalter
Hauptschalter (Triebwerksraum)
Fehlerstrom-Schutzschalter
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[5] Spannungsqualität / Netzrückwirkungen
Allgemeines
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[5.1] Netzrückwirkungen
Allgemeines zu Netzrückwirkungen
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Auszug der ohne Zustimmung des Netzbetreibers zulässigen Betriebsmittel (TAEV Teil III):
r = Wiederholrate der Lastwechsel (Einschalt- und Ausschaltvorgänge) pro Zeiteinheit |
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Alle Betriebsmittel die die angegebenen zulässigen Werte überschreiten, müssen mittels "Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen" gemeldet werden. Der Betrieb dieser Geräte ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Netzbetreibers zulässig. Der Betreiber nicht gemeldeter Geräte haftet für direkte und Indirekte Kosten und Schäden die dem Netzbetreiber oder anderen Netzteilnehmeern entstehen können.
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[5.2] Spannungsqualität
Die Merkmale der Versorgungsspannung werden an der Übergabestelle zur Kundenanlage unter normalen Betriebsbedingungen angegeben. Die angegebenen Merkmale der Versorgungsspannung sind als Grenzen bzw. Werte zu sehen, innerhalb derer jede Kunde die Spannung erwarten kann. Die Angaben sind als Obergrenze zu betrachten, sie beschreiben nicht die typische Versorgungsspannung. Die Merkmale der Versorgungsspannung gelten für Normalbedingungen, also nicht im Störungs- bzw. Katastrophenfall oder während Wartungs- und Baumaßnahmen im Verteilernetz. Die Spannungsqualität wird in der Europanorm ÖVE EN 50160 definiert. Die wesentlichsten Merkmale sind nachstehend zusammengefasst. |
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[5.3] Produktdeklaration
[6] Schutz
[6.1] Schutz gegen den el. Schlag
Siehe OVE E 8101 sowie OVE Richtlinien |
[6.1.1] Einteilung der Netzsysteme
[6.1.2] Auswahl der Schutzmaßnahme
[6.1.3] Nullung
[6.1.4] Fehlerstrom-Schutzschaltung
[6.1.5] Zusatzschutz
[6.1.6] Potentialausgleich
[6.1.7] Fundamenterder
[6.2] Blitzschutz
Siehe ÖVE/ÖNORM EN 62305 (Reihe) sowie ÖVE/ÖNORM EN 62305-4 und OVE Richtlinien |
[6.3] Überspannungsschutz
Siehe OVE E 8101 sowie OVE Richtlinien |
[7] Infoboard
[7.1] Änderungsliste
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[7.2] Dienste und Infos
INFO´S UND DIENSTE : |
[7.2.1] Meldewesen für Elektroinstallateuer
MELDEWESEN: |
"Klicken Sie den gewünschen Dienst an"
Neuregistrierung Internetplattform Meldewesen (Elektrikerservice)
Anlagenverplombung - Plombenöffnungsmeldung
Datensammlung "Netzrückwirkungen" im pdf-Format
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[7.2.2] Formulare und Drucksorten
TECHNISCHE BEDINGUNGEN FüR PARALLELBETRIEBSANLAGEN: |
[7.2.3] Organisatorische Infomationen
ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN: |
Team-Kundenanlagentechnik Allgemein:
Die Kundenanlagentechnik regelt die technischen Bedingungen (OÖ. Ausführungsbestimmungen) für den Anschluss von Kundenanlagen, die Ausführung des Messverteilers und die anzuwendende Schutzmaßnehme abgestimmt mit den Tarifbestimmungen bzw. den verbindlichen Errichtungsbestimmungen für elektrische Anlagen. Sie organisiert und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Anlagenerrichter (Elektriker) und der "Netz Oberösterreich GmbH" im Meldewesen. Die regional organisierten Kundenanlagentechniker bearbeitet alle Anlagen mit Wandlermessung sowie Sonderanlagen.
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Leiter Team "Kundenanlagen und dezentrale Erzeuger" Mail: norbert.parzer@netzooe.at
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Dipl.-W.-Ing. (FH) Norbert Parzer |
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Betreuer "Meldewesen Ferdinand Aichinger Mail: ferdinand.aichinger@netzooe.at
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Regionale Zuständigkeit der Kundenanlagentechniker |
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Fachliche Zuständigkeit (regional): Anschlusskonzepte/Messung/Schutzmaßnahme - Großanlagen (mit Wandlermessung) Bearbeitung des Meldewesens von Anlagen mit Wandlermessung Parallelbetriebsanlagen mit Wandlermessung: Technische Ausführung, Inbetriebnahmekoordination Beurteilung von Netzrückwirkungen Nachweis/Messung der Spannungsqualität Blindstrommessung und Kompensationsanlagen Erhebungen von "unbefugtem Strombezug und bei el. Unfällen/Schäden.
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Download "Karte - Zuständigkeitsgebiete der Kundenanlagentechniker" (regional) (0.40 MB) |
[7.2.4] Erläuterungen und Erklärungen
Eine Informationsveranstaltung der Netz Oberösterreich GmbH
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Download Vortrag" Technik News 2024" (4.99 MB) |
Eine Informationsveranstaltung der Netz Oberösterreich GmbH
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Download Vortrag "Technik News 2018 - Auszug EN61439" (0.33 MB) |
Download Vortrag "Technik News 2018 - Zählersteckleiste/AMIS-Zähler" (0.45 MB) |
Download Vortrag "Technik News 2018 - OÖ Ausführungsbestimmungen 2018" (0.34 MB) |
Download Vortrag "Technik News 2018 - Parallelbetriebsanlagen" (1.93 MB) |
Download Vortrag "Technik News 2018 - E-Mobilität" (0.38 MB) |
Download Vortrag "Technik News 2018 - Energieversorgung Mühlviertel" (0.81 MB) |
[7.3] Datenschutzerklärung
DatenschutzerklärungDatenschutz Wir haben diese Datenschutzerklärung verfasst, um Ihnen gemäß der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu erklären, welche Informationen wir sammeln, wie wir Daten verwenden und welche Entscheidungsmöglichkeiten Sie als Besucher dieser Webseite haben. Leider liegt es in der Natur der Sache, dass diese Erklärungen sehr technisch klingen, wir haben uns bei der Erstellung jedoch bemüht die wichtigsten Dinge so einfach und klar zu beschreiben. Automatische Datenspeicherung Wenn Sie heutzutage Webseiten besuchen, werden gewisse Informationen automatisch erstellt und gespeichert, so auch auf dieser Webseite. Wenn Sie unsere Webseite so wie jetzt gerade besuchen, speichert unser Webserver (Computer auf dem diese Webseite gespeichert ist) automatisch Daten wie die IP-Adresse Ihres Gerätes, die Adressen der besuchten Unterseiten, Details zu Ihrem Browser (z.B. Chrome, Firefox, Edge,…) und Datum sowie Uhrzeit. Wir nutzen diese Daten nicht und geben Sie in der Regel nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten eingesehen werden. Ihre Rechte Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde, deren Webseiten Sie unter https://www.dsb.gv.at/ finden. Cookies Unsere Website verwendet HTTP-Cookies um nutzerspezifische Daten zu speichern. Es gibt zwei Arten von Cookies: Erstanbieter-Cookies werden von unserer Website erstellt, Drittanbieter-Cookies werden von anderen Websites (z. B. Google Analytics) erstellt. Wir nutzen Cookies, um unsere Webseite nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben.
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[7.4] Allerlei
NUTZUNGSBEDINGUNGEN: |
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TIPPS ZUR NAVIGATION: |
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VERWENDETE ABKüRZUNGEN: |
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AUSDRUCK - HILFE: |
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1. Wählen Sie den Menüpunkt "Drucken" aus.
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2. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Eigenschaften"
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3. Stellen Sie die "Dokument-Optionen" auf "2 Seiten pro Blatt" ein
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Jetzt brauchen Sie nur noch auf "OK" klicken um den Druck zu beginnen.
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[7.4.4] Sitemap
[7.4.5] Volltext-Suche
Mit der Volltextsuche können Sie nach Schlagwörtern innerhalb aller Seiten suchen. Klicken Sie auf "Alle Unterpunkte anzeigen" wird die gerade aktive Seite mit allen ihren Unterpunkten ausgegeben. Mit "PDF dieser Seite" erzeugen sie eine PDF-Datei der aktuellen Seite, die Sie zum Ausdrucken oder Archivieren nutzen können. "PDF mit Unterpunkten" erzeugt ähnlich der Schaltfläche "Alle Unterpunkte anzeigen" eine PDF-Datei mit der aktiven Seite und allen ihren Unterseiten. Sollte sich das nach einiger Zeit das PDF-Dokument nicht richtig aufbauen, bzw. sehen Sie nur eine weiße Seite, so drücken Sie bitte die F5 Taste auf Ihrer Tastatur, um den Bildschirminhalt zu aktualisieren.
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